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240643 · Anregungen und Beschwerden

Schildergrößen gemäß StVO in Tempo-30-Zonen im Bonner Stadtgebiet

Nummer
240643
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
04.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Augustastraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Königsplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 04.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240643-02 ST Schildergrößen gemäß StVO in Tempo-30-Zonen im Bonner Stadtgebiet
  2. 240643-01 ST Schildergrößen gemäß StVO in Tempo-30-Zonen im Bonner Stadtgebiet

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240643
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Schildergrößen gemäß StVO in Tempo-30-Zonen
im Bonner Stadtgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
1) im gesamten Stadtgebiet Bonn, startend im Stadtbezirk Bad Godesberg, die
Schildergröße für Zonen, in denen Tempo 30 gilt
- wie bundesweit für Deutschland einheitlich geregelt - wie folgt (wieder) herzu-
stellen und künftig beizubehalten: Ronde Größe 2, Durchmesser 600mm (für
Tempo größer 20 bis 80) umgebend passend größeres Quadrat Größe 3, Brei-
te x Höhe 840mm x 840mm
Herzuleiten ist dies aus der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung: https://www.verwaltungsvorschriften-im-
internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
"Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrich-
tungen III 3. g) Die Größe von Zonenzeichen, z. B. Zeichen 270.1, sollte sich
nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen richten."
und zugehörig Unterpunkt b) Zur Größe des Hauptzeichens.
Zusätzlich und hilfsweise beantrage ich
2) die Einholung und Veröffentlichung einer diesbezüglichen aktuellen Stel-
lungnahme und Anweisung aus dem zuständigen Bundesministerium und ggf.
3) eine plausible Begründung für den Fall, dass die Stadt Bonn von der o.g.
Regel weiter abweichen möchte und
4) falls v.g. Fall eintritt, zu veröffentlichen, ob, zu welchen Kosten und für wel-
chen Realisierungs-Zeitraum beabsichtigt ist, zumindest in Bonn einen einheit-
lich speziellen Bonn-Standard herzustellen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Betreff
Zonen mit maximaler Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h, Schildergrößen gemäß StVO
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich
1) im gesamten Stadtgebiet Bonn, startend im Stadtbezirk Bad Godesberg, die Schildergröße für Zonen, in denen
Tempo 30 gilt
- wie bundesweit für Deutschland einheitlich geregelt - wie folgt (wieder) herzustellen und künftig beizubehalten:
Ronde Größe 2, Durchmesser 600mm (für Tempo größer 20 bis 80)
umgebend passend größeres Quadrat Größe 3, Breite x Höhe 840mm x 840mm
Herzuleiten ist dies aus der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
"Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
III 3. g) Die Größe von Zonenzeichen, z. B. Zeichen 270.1, sollte sich nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen
richten."
und zugehörig Unterpunkt b) Zur Größe des Hauptzeichens.
Zusätzlich und hilfsweise beantrage ich
2) die Einholung und Veröffentlichung einer diesbezüglichen aktuellen Stellungnahme und Anweisung aus dem
zuständigen Bundesministerium und ggf.
3) eine plausible Begründung für den Fall, dass die Stadt Bonn von der o.g. Regel weiter abweichen möchte und
4) falls v.g. Fall eintritt, zu veröffentlichen, ob, zu welchen Kosten und für welchen Realisierungs-Zeitraum
beabsichtigt ist, zumindest in Bonn einen einheitlich speziellen Bonn-Standard herzustellen.
Begründung des Antrags
In einem Antrag eines Mitbürgers erwähnte dieser am 21. Februar 2024 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg,
dass ihm die im betreffenden Bereich Königsplatz/Augustastraße die (gegenüber anderörtlicher und früherer
Praxis) seltsam kleinen Zonen-Schilder aufgefallen waren. Da mir das ebenso seit längerem als sich
schlechterdings in Bonn verbreitend aufgefallen war, habe ich entsprechend nachrecherchiert. Leider wird der
Unterpunkt b) auch in anderen Städten immer wieder übersehen bzw. missachtet und die darüber stehenden
Tabellen miss-interpretiert. Im Ergebnis tritt die MAXIMAL-Geschwindigkeitsangabe immer mehr in den
Hintergrund und ungeduldige Kraftfahrer tendieren zu gefährlich schnellerem Tempo.
Es entstehen unnötige Unsicherheiten und Gefährdungen, wenn bisher in Deutschland mit Bedacht búndesweit
geregelte Verkehrszeichenverwendungen in einzelnen Kommunen ohne Not "nach Verwaltungsgusto" doch
wieder unterschiedlich gehandhabt werden. Zusätzlich entsteht so unnötiges Potential für etwaige gerichtliche
Auseinandersetzungen.
Leider wurde bei Beratung dieser Punkt des Mitbürger-Anliegens nicht weiter beachtet und geriet bei der
Beschluss-Formulierung in Vergessenheit.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de