240643 · Anregungen und Beschwerden
Schildergrößen gemäß StVO in Tempo-30-Zonen im Bonner Stadtgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 240643
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 04.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Augustastraße Hauptort
- Königsplatz
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240643 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Schildergrößen gemäß StVO in Tempo-30-Zonen im Bonner Stadtgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 1) im gesamten Stadtgebiet Bonn, startend im Stadtbezirk Bad Godesberg, die Schildergröße für Zonen, in denen Tempo 30 gilt - wie bundesweit für Deutschland einheitlich geregelt - wie folgt (wieder) herzu- stellen und künftig beizubehalten: Ronde Größe 2, Durchmesser 600mm (für Tempo größer 20 bis 80) umgebend passend größeres Quadrat Größe 3, Brei- te x Höhe 840mm x 840mm Herzuleiten ist dies aus der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: https://www.verwaltungsvorschriften-im- internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrich- tungen III 3. g) Die Größe von Zonenzeichen, z. B. Zeichen 270.1, sollte sich nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen richten." und zugehörig Unterpunkt b) Zur Größe des Hauptzeichens. Zusätzlich und hilfsweise beantrage ich 2) die Einholung und Veröffentlichung einer diesbezüglichen aktuellen Stel- lungnahme und Anweisung aus dem zuständigen Bundesministerium und ggf. 3) eine plausible Begründung für den Fall, dass die Stadt Bonn von der o.g. Regel weiter abweichen möchte und 4) falls v.g. Fall eintritt, zu veröffentlichen, ob, zu welchen Kosten und für wel- chen Realisierungs-Zeitraum beabsichtigt ist, zumindest in Bonn einen einheit- lich speziellen Bonn-Standard herzustellen. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Betreff Zonen mit maximaler Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h, Schildergrößen gemäß StVO Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich 1) im gesamten Stadtgebiet Bonn, startend im Stadtbezirk Bad Godesberg, die Schildergröße für Zonen, in denen Tempo 30 gilt - wie bundesweit für Deutschland einheitlich geregelt - wie folgt (wieder) herzustellen und künftig beizubehalten: Ronde Größe 2, Durchmesser 600mm (für Tempo größer 20 bis 80) umgebend passend größeres Quadrat Größe 3, Breite x Höhe 840mm x 840mm Herzuleiten ist dies aus der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen III 3. g) Die Größe von Zonenzeichen, z. B. Zeichen 270.1, sollte sich nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen richten." und zugehörig Unterpunkt b) Zur Größe des Hauptzeichens. Zusätzlich und hilfsweise beantrage ich 2) die Einholung und Veröffentlichung einer diesbezüglichen aktuellen Stellungnahme und Anweisung aus dem zuständigen Bundesministerium und ggf. 3) eine plausible Begründung für den Fall, dass die Stadt Bonn von der o.g. Regel weiter abweichen möchte und 4) falls v.g. Fall eintritt, zu veröffentlichen, ob, zu welchen Kosten und für welchen Realisierungs-Zeitraum beabsichtigt ist, zumindest in Bonn einen einheitlich speziellen Bonn-Standard herzustellen. Begründung des Antrags In einem Antrag eines Mitbürgers erwähnte dieser am 21. Februar 2024 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg, dass ihm die im betreffenden Bereich Königsplatz/Augustastraße die (gegenüber anderörtlicher und früherer Praxis) seltsam kleinen Zonen-Schilder aufgefallen waren. Da mir das ebenso seit längerem als sich schlechterdings in Bonn verbreitend aufgefallen war, habe ich entsprechend nachrecherchiert. Leider wird der Unterpunkt b) auch in anderen Städten immer wieder übersehen bzw. missachtet und die darüber stehenden Tabellen miss-interpretiert. Im Ergebnis tritt die MAXIMAL-Geschwindigkeitsangabe immer mehr in den Hintergrund und ungeduldige Kraftfahrer tendieren zu gefährlich schnellerem Tempo. Es entstehen unnötige Unsicherheiten und Gefährdungen, wenn bisher in Deutschland mit Bedacht búndesweit geregelte Verkehrszeichenverwendungen in einzelnen Kommunen ohne Not "nach Verwaltungsgusto" doch wieder unterschiedlich gehandhabt werden. Zusätzlich entsteht so unnötiges Potential für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen. Leider wurde bei Beratung dieser Punkt des Mitbürger-Anliegens nicht weiter beachtet und geriet bei der Beschluss-Formulierung in Vergessenheit. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de