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240629 · Mitteilungsvorlage

"Klimagerechte Neugestaltung Bonner Zentren - Innenstadt Bad Godesberg und Innenstadt Bonn Stiftsplatz" im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - Sachstand

Nummer
240629
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.05.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Löbestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240629
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
"Klimagerechte Neugestaltung Bonner Zentren -
Innenstadt Bad Godesberg und Innenstadt Bonn
Stiftsplatz" im Rahmen des Bundesprogramms
„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ -
Sachstand
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bundesförderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Anpassung urbaner Räume an den
Klimawandel" hat die Bundesstadt Bonn zum Projektaufruf 2022 die
Projektskizze zur Umgestaltung der Bad Godesberger Innenstadt fristgerecht
im Oktober 2022 eingereicht. Die Projektskizze wurde den politischen
Vertretern der BV Bad Godesberg im Dezember 2022 zur Verfügung gestellt
(Informationen versandt durch Bezirksverwaltungsstelle). Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im März 2023 die
Projektskizze als förderwürdig ausgewählt und eine Förderung von rund 7,3
Mio. € in Aussicht gestellt. Die zur Förderung vorgesehenen Städte und
Gemeinden haben dementsprechend die Aufforderung erhalten, einen
Zuwendungsantrag zu stellen und die Projekte weiter zu qualifizieren.
Im Rahmen der folgenden Qualifizierungsphase hat sich herausgestellt, dass
lediglich Elemente der „blau-grünen“ Infrastruktur seitens des Fördergebers als
förderfähig eingestuft werden - d.h. beispielsweise das Anlegen von
Baumrigolen und Tiefbeeten, der Einbau von Zisternen und Pflasterflächen mit
Wasserlinien sowie das Anlegen neuer Pflanzflächen verbunden mit
Entsiegelungsmaßnahmen. Somit reduzieren sich die in Aussicht gestellten
Bundesmittel zur klimagerechten Neugestaltung der Bonner Zentren für die
Bad Godesberger Innenstadt aufgrund des beschränkten Fördergegenstandes
um ca. 1 Mio. € .
Mit dem Ziel, die in Aussicht gestellte Bundeszuwendung in Höhe von 7,3 Mio.
€ für die Stadt Bonn in Gänze zu nutzen sowie Fördermittel aus der
Städtebauförderung NRW für die im Bundesprogramm nicht förderfähigen
Bestandteile im Bereich Innenstadt Bad Godesberg „freizusetzen“ , soll die 1
Mio € aus dem Bundesförderprogramm nun in Absprache mit dem Fördergeber
in das Projekt zur klimagerechten Neugestaltung des Stiftplatzes fließen undSeite 1 von 4
Seite 2
die dort damit entbehrlichen Landesfördermittel im Gegenzug für Bad
Godesberg verfügbar machen.
Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides in einer Gesamthöhe von rund 7,3 Mio.
€ (mit Eigenanteil rund 8.6 Mio. Euro / zuwendungsfähige Ausgaben) am 12.
April 2024 durch Frau Bundesbauministern Geywitz an die Stadt Bonn wird das
übergeordnete Ziel der Verbesserung des innerstädtischen Mikroklimas und im
Besonderen die Minderung der innerstädtischen Temperatur an Hitzetagen
weiterhin konsequent verfolgt. Der Fördersatz beträgt 85%, so dass die
Eigenmittel der Stadt Bonn insgesamt rund 1,3 Mio. € betragen. Dabei stehen
für die klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone in Bad Godesberg
rund 6,3 Mio. € (mit Eigenanteil der Stadt Bonn rund 7.4 Mio. Euro) und für den
Stiftsplatz rund 1 Mio. € (mit Eigenanteil der Stadt Bonn rund 1.2 Mio. Euro) an
Bundeszuwendungen zur Verfügung.
Im Rahmen der Projektdurchführung sind folgende Maßnahmen der
klimagerechten Neugestaltung der Fußgängerzone von Bad Godesberg Am
Fronhof bis Theaterplatz vorgesehen:
• Anlegen von Baumrigolen
• Pflanzen von Bäumen
• Entsiegelung
• Anlegen von Tiefbeeten
• Einbau von Zisternen
• Aufstellen von Nebelstelen
• Herstellung Pflasterflächen und Wasserlinien
• Anlegen eines Baumhains
• Begrünung der drei Stadtbahnabgänge Bad Godesberg (Moltkestraße,
Bahnhof, Löbestraße)
• Herstellung eines Bewässerungssystems
• Anpassung Pflasterflächen im Sinne eines Regenwassermanagements
• Projektsteuerung und Planungsleistungen sowie
• Öffentlichkeitsbeteiligung.
Städtebauförderung NRW
Am 16. September 2021 hat der Rat der Stadt Bonn die Beantragung von
Städtebaufördermitteln für die zentralen Maßnahmen des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzeptes für die Innenstadt von Bad Godesberg (ISEK)
beschlossen (DS-Nr. 211222 sowie DS-Nr. 210791). Somit wurde der
Förderantrag fristgerecht zum 30.09.2021 bei der Bezirksregierung Köln
eingereicht. Die Bewilligung von Fördermitteln ist eine wichtige Grundlage für
die Umsetzung, insbesondere der investiven Umbaumaßnahmen, in der Bad
Godesberger Fußgängerzone.
Am 09. Dezember 2021 wurde der Rat darüber informiert, dass der
eingereichte Antrag auf Städtebauförderung nach Gesprächen mit der
Bezirksregierung noch Qualifizierungsbedarf aufwies und daher keine
Bewilligung des gestellten Antrags für das Programmjahr 2022 erfolgen konnte,
weswegen der Antrag zurückgezogen wurde (DS-Nr. 212145 sowie DS-Nr.
221061). Als im 4. Quartal 2023 die nötige Planungstiefe vorlag, hat die
Stadtverwaltung die Maßnahmen für Bad Godesberg bei derSeite 2 von 4
Seite 3
Städtebauförderung NRW zum 31.10.2023 in Gänze angemeldet (DS-Nr.
231531), da aufgrund der Sperre des Bundeshaushaltes die Bundesförderung
aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (s.
oben)“ zu diesem Zeitpunkt eingefroren und ungewiss war.
Aufgrund der allgemeinen Überzeichnung der Städtebauförderung NRW und da
die Stadt Bonn bereits große Zuwendungssummen für Projekte des
Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 (z.B. für die Umgestaltung der
Rheinuferpromenade Bonn) erhält, ist die Stadtverwaltung kontinuierlich auf die
Suche nach weiteren Fördermitteln gegangen. So wurden für Bad Godesberg
weitere Fördermittel eingeworben (wie z.B. die Bundesförderung
"Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" für die weichen sozialen Maßnahmen
(DS-Nr. 221061) sowie die o.g. Bundesförderung "Anpassung urbaner Räume
an den Klimawandel"), die die gesamtzuwendungsfähigen Kosten für die Bad
Godesberger Innenstadt im Rahmen der Städtebauförderung um ca. 50%
reduzieren. In diesem Sinne entlasten die rund 1. Mio. € Zuwendungen für den
Stiftsplatz die Städtebauförderung NRW für die Gesamtstadt Bonn (hier
reduziert im Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0) und erhöhen die Chance auf
eine Förderung der grauen Infrastruktur in Bad Godesberg im Rahmen der
Städtebauförderung NRW.
Die Bundesstadt Bonn ist auf die Förderung der grauen Infrastruktur im
Rahmen der Städtebauförderung NRW aufgrund der angespannten
Haushaltslage angewiesen.
Die Stadtverwaltung hat inzwischen die Bezirksregierung Köln sowie das
zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
über die weiteren akquirierten Bundesförderungen (s. oben) mit dem Ziel
informiert, über die Städtebauförderung die fehlende Finanzierung für die
„graue“ Infrastruktur des ISEK Bad Godesberg abdecken zu können. Die
Bezirksregierung Köln hat daraufhin der Stadtverwaltung zurückgemeldet, dass
eine Fördermöglichkeit für 2024 trotz der derzeit überzeichneten
Städtebauförderung des Landes intensiv geprüft werde und komplementär zu
den inzwischen akquirierten Bundesförderungen einer Förderfähigkeit im
Rahmen der Städtebauförderung ab 2025 (mit Eingruppierung in Kategorie A)
nichts mehr im Wege stehe.
Die Stadtverwaltung wird hierzu kontinuierlich die Kommunikation
aufrechterhalten, das Projekt zielgerichtet fortführen und die Politik über die
aktuellen Sachstände informieren.
Anlage/n
1 Projektliste ISEK Bad Godesberg 2024-2027 mit Gesamtkosten (öffentlich)Seite 3 von 4
BUNDESSTADT.BONN
Stadtplanungsamt – Stand 03/2024
ISEK Bad Godesberg –
Kurzüberblick Gesamtkosten
2022 2023 2024 2025 2026 2027
(B) Zentrenmanagement / Labor für Transformation
1. BA „Am Fronhof“
(F) Nachhaltiges Tourismus-/
Freizeit-/ Kultur- und
Sportkonzept
(G) Image- und
Marketingkonzept
Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand
Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm
(A) Ort der Begegnung
(E) Städtebauliches
Nutzungskonzept zur
Transformation der Bad
Godesberger Innenstadt
Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (2022-2023)
Masterplan Öffentlicher Raum inkl. Wettbewerb (2021-2024)
Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19)
Bereits gestartete Maßnahmen:
Prozesssteuerung I+II
Städtebauförderung
ZIZ (C) Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
(D) Verfügungsfonds
AURAK
Zukunftsfähige Innenstädte
und Zentren (ZIZ)
Anpassung urbaner Räume an
den Klimawandel (AURAK)
Lebendige Zentren
Prozesssteuerung III 2. BA „Theaterplatz“
Dachbegrünung
Stadtbahnabgänge
Fortführung Zentrenmanagement / Labor für
Transformation / Ort der Begegnung
Fortführung VerfügungsfondsSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de