240623 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Straße 65 - Errichtung eines Sommergartens als Außengastronomie Az.: 40014/2024
Kerndaten
- Nummer
- 240623
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Hubertinumshof Hauptort
- Koblenzer Straße
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240623 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Straße 65 - Errichtung eines Sommergartens als Außengastronomie Az.: 40014/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau- voranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebau- ungsplans widerspricht. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines Sommergartens als Außengastronomie. Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8117-64, Hubertinumshof, vom 03.04.1987, zuletzt ergänzt am 05.07.1991. Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als Kerngebiet aus. Im Bereich des Vorhabens ist offene, eingeschossige Bauweise, im Übrigen eine geschlossene, bis zu fünfgeschossige Bauweise zulässig. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gefasst. Infolge der Schiebetürenkonstruktion, die überwiegend außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen liegt, ergibt sich ein zur Koblenzer Straße hin ge- schlossener, eingeschossiger Gebäuderiegel, der dem städtebaulichen Grund- gedanken der Durchlässigkeit, der Erschließungssituation des dahinterliegen- den Gebäudes gänzlich entgegensteht. Die Pavillons sind dann nicht mehr als solche in der Ursprungsgestalt wahrnehmbar. Zudem stellt der dann geschlos- sene Gebäuderiegel eine optische, wie auch räumliche Trennungsfunktion zum dahinterliegenden Gebäudekomplex dar. Demzufolge kommt die planungsrechtliche Beurteilung auf Grundlage der vor- genannten Sachverhalte somit abschließend zu dem Ergebnis, dass dem ange- fragten Vorhaben, hier die Errichtung eines Sommergartens als Außengastro- nomie, das planungsrechtliche Einvernehmen in Verbindung mit einer Befrei-Seite 1 von 3 Seite 2 ung von der Festsetzung des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 Baugesetz- buch (BauGB) nicht in Aussicht gestellt werden kann. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzuleh- nen. Anlage/n 1 Flurkarte Koblenzer Straße 65 (öffentlich) 2 Flurkarte Koblenzer Str. 65 (nichtöffentlich) 3 Grundriss Koblenzer Straße 65 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de