← Vorlagen

240623 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Straße 65 - Errichtung eines Sommergartens als Außengastronomie Az.: 40014/2024

Nummer
240623
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Hubertinumshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 360,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.273 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240623
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer
Straße 65
- Errichtung eines Sommergartens als
Außengastronomie
Az.: 40014/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau-
voranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebau-
ungsplans widerspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Sommergartens als Außengastronomie.
Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
8117-64, Hubertinumshof, vom 03.04.1987, zuletzt ergänzt am 05.07.1991.
Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als Kerngebiet aus. Im
Bereich des Vorhabens ist offene, eingeschossige Bauweise, im Übrigen eine
geschlossene, bis zu fünfgeschossige Bauweise zulässig. Die überbaubaren
Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gefasst.
Infolge der Schiebetürenkonstruktion, die überwiegend außerhalb der überbau-
baren Grundstücksflächen liegt, ergibt sich ein zur Koblenzer Straße hin ge-
schlossener, eingeschossiger Gebäuderiegel, der dem städtebaulichen Grund-
gedanken der Durchlässigkeit, der Erschließungssituation des dahinterliegen-
den Gebäudes gänzlich entgegensteht. Die Pavillons sind dann nicht mehr als
solche in der Ursprungsgestalt wahrnehmbar. Zudem stellt der dann geschlos-
sene Gebäuderiegel eine optische, wie auch räumliche Trennungsfunktion zum
dahinterliegenden Gebäudekomplex dar.
Demzufolge kommt die planungsrechtliche Beurteilung auf Grundlage der vor-
genannten Sachverhalte somit abschließend zu dem Ergebnis, dass dem ange-
fragten Vorhaben, hier die Errichtung eines Sommergartens als Außengastro-
nomie, das planungsrechtliche Einvernehmen in Verbindung mit einer Befrei-Seite 1 von 3
Seite 2
ung von der Festsetzung des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 Baugesetz-
buch (BauGB) nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzuleh-
nen.
Anlage/n
1 Flurkarte Koblenzer Straße 65 (öffentlich)
2 Flurkarte Koblenzer Str. 65 (nichtöffentlich)
3 Grundriss Koblenzer Straße 65 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de