240617-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag der Koalition - Herstellung des Wetterschutzes an den SPNV-Haltepunkten im Zuge der S 23
Kerndaten
- Nummer
- 240617-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Helmholtzstraße Hauptort
- Duisdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.154 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240617-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Antrag der Koalition - Herstellung des Wetterschutzes an den SPNV-Haltepunkten im Zuge der S 23 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Hauptausschuss hat zu den Überdachungen an den Haltepunkten der S23 „Bonn Duisdorf“ und „Bonn Helmholtzstraße“ am 23.03.2017 (DS-Nr.: 1313676EB5) einen Beschluss gefasst und die Stadt für Planung und Herstellung des Wetterschutzes auf den beiden Stationen zunächst rd. 500.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Im Zuge diverser Anfragen und Gespräche bei DB und NVR, heute go.Rheinland ergab sich, dass die nach Förderrichtlinien erforderliche Frequentierung von mindestens 4.000 Reisenden/Tag an den Haltepunkten nicht erreicht wurde und eine Förderung damit ausgeschlossen ist. Zudem übersteigen die zuletzt übermittelten Schätzkosten der DB die damals eingestellten Haushaltsmittel um ein Vielfaches. Mit Stand Februar 2022 beläuft sich die wenig belastbare Kostenschätzung für den Haltepunkt Duisdorf auf ca. 1,865 Mio. Euro und für den Haltepunkt Helmholtzstraße auf 1,140 Mio. Euro. Ausgegangen wird hierbei von einem Baubeginn Ende 2027. Grundlegend sei u. a., dass für den Bau der Haltestellenüberdachungen neben notwendigen Rückbauarbeiten, Gründungen außerhalb der Bahnsteigfläche erforderlich werden. Hinzu kommen neue Beleuchtungseinrichtungen und eine Anbindung an die Entwässerung. Berücksichtigt seien eine Dynamisierung p. a. bis zum angenommenen Baubeginn sowie die notwendigen Sperrpausen. Eine realistische Bewertung der voraussichtlichen Kosten wird jedoch erst nach den Leistungsphasen 1 + 2 möglich sein. Die Stadt befindet sich derzeit in der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/26, der ein mögliches Umsetzungsjahr mitbestimmt. Vor dem Hintergrund der bekanntermaßen angespannten Haushaltlage stellen die rund 3 Mio. Euro für die Haltestellenüberdachungen eine erhebliche Mehrbelastung dar. Daher wird zu prüfen sein, ob eine Umsetzung überhaupt in absehbarer Zeit erfolgen kann. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de