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240616-01 · Mitteilungsvorlage

Monitoringbericht Schulbauten - Ergänzung

Nummer
240616-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 04.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240616 Monitoringbericht Schulbauten

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240616-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Monitoringbericht Schulbauten - Ergänzung
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Schulausschusses am 17.04.2024 wurde ergänzende Fra-
gen zum Monitoringbericht Schulbauten gestellt, die hiermit wie folgt beantwor-
tet werden:
- Bei der Gotenschule (Erweiterung und dem Neubau der Turnhalle) wird
als voraussichtliche Inbetriebnahme April 2024 angegeben, jedoch wird
im Text mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme erst zum kommenden Schul-
jahr erfolgt. Welche Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist nun
zutreffend? Wie belastbar sind vor diesem Hintergrund die Terminpro-
gnosen auf den einzelnen Maßnahmenblättern, wenn gleichzeitig anders-
lautende Termine in den begleitenden Texten angegeben werden?
Die Schule kann aufgrund der späten Möbellieferung erst zum Schuljahr
2024/2025 übergeben werden. Derzeit werden noch kleinere Mängel beseitigt.
Die Außenanlagen werden im Nachgang fertiggestellt. Wir bedauern, dass die
Darstellung versehentlich widersprüchlich war und haben das im aktuellen Mo-
nitoringbericht korrigiert.
- Bei der Realschule Beuel wird als voraussichtliche Inbetriebnahme
ebenfalls April 2024 angegeben. Im Text wird jedoch darauf verwiesen,
dass die Terminplanung erst nach Vorliegen einer Genehmigung durch
das Land NRW fortgeschrieben werden kann. Wie belastbar ist die Anga-
be der Inbetriebnahme im April 2024?
Bei der Realschule Beuel ist es bedauerlicherweise zu einem Fehler im Monito-
ringbericht gekommen. Die Baustelle ruht seit einem Jahr, da es für die verbau-
ten Holzbauteile eines tschechischen Herstellers in Deutschland keine Zulas-
sung gibt. Die Unterlagen für eine vorhabenbezogene Bauartzulassung wurden
am 28.05.2024 der Oberen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung einge-
reicht.
Die Genehmigung nach Einreichung wird einige Monate dauern. Bis zur Vorla-
ge der Genehmigung ruht die Maßnahme. Eine Inbetriebnahme wird in 2024
nicht erfolgen können. Im aktuellen Bericht (opendata.bonnd.de) ist der Eintrag
korrigiert.Seite 1 von 3
Seite 2
- Bei insgesamt sieben Maßnahmen ist im Inhaltsverzeichnis derzeit noch
kein Termin für die geplante bauliche Fertigstellung angegeben, auf den
jeweiligen Maßnahmenblättern jedoch teilweise schon. Wie ist bei diesen
Maßnahmen der grüne Haken bei Kosten- und Terminindikator zu verste-
hen, wenn es noch keinen Fertigstellungstermin gibt, von dem abgewi-
chen werden kann? Weshalb werden auf den Maßnahmenblättern ange-
gebene Fertigstellungstermine nicht in das Inhaltsverzeichnis übertra-
gen?
Es werden auf den Projektseiten zur groben Orientierung die geplanten voraus-
sichtlichen Inbetriebnahmen genannten. Ab Leistungsphase 4 werden die bau-
lichen Fertigstellungstermine verbindlich durch die Projektleitungen festgelegt,
dann erfolgt auch ein Soll/Ist Abgleich in der Übersicht.
- Bei der Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule ist derzeit eine Ab-
weichung von Zeitplan von 0 Monaten angegeben, jedoch überschreitet
die Genehmigungsplanung den geplanten Zeitraum bereits um drei Mona-
te. Ist die Angabe der Abweichung von 0 Monaten so zu verstehen, dass
durch die Verzögerung der Genehmigungsplanung dennoch kein Verzug
der Maßnahme zu erwarten ist?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Verzögerung zu erwarten.
- Beim Friedrich-List-Berufskolleg ist derzeit angegeben, dass sich der
Gesamtfertigstellungstermin verzögern wird. Ist somit die angegebene
voraussichtliche Inbetriebnahme in 08/2025 eine belastbare Prognose
unter Berücksichtigung der Verzögerungen oder ist eine weitere Ver-
schiebung der Inbetriebnahme zu erwarten?
Der 1. Bauabschnitt (Gebäudeteil G) ist bereits in Betrieb gegangen. Die ange-
gebene Prognose für den Gesamtfertigstellungstermin basiert auf dem aktuells-
ten Terminplan für die Gebäudeteile H und I. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir
davon aus, dass die Inbetriebnahme im August 2025 erfolgen kann.
- Ab 2026 werden die Gymnasien erstmals den 13. Jahrgang nach der
Rückkehr zu G9 unterrichten. Werden alle G9-Erweiterungsmaßnahmen
bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein? Wenn nein, welche Maß-
nahmen werden ergriffen, um die Umsetzung der Maßnahmen zu be-
schleunigen?
Leider werden nicht alle Maßnahmen rechtzeitig abgeschlossen sein. Derzeit
werden aber bereits gemeinsam mit dem Schulamt und den jeweiligen Schulen
Lösungen für den Fall erarbeitet, dass Maßnahmen nicht rechtzeitig abge-
schlossen werden können.
- Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in Grundschulen
in Kraft. Werden bis zu diesem Zeitpunkt alle Maßnahmen, die im RahmenSeite 2 von 3
Seite 3
des Ratsbeschlusses zur Priorisierung der OGS-
Erweiterungsmaßnahmen (Drs.-Nr. 202304) mit „Bedarf - priorisiert“ ein-
gestuft wurden, abgeschlossen sein? Wenn nein, welche Maßnahmen
werden ergriffen, um die priorisierten Maßnahmen weiter zu beschleuni-
gen?
Nein, es werden nicht alle Maßnahmen aus dem Ratsbeschluss zur Priorisie-
rung der OGS-Erweiterungsmaßnahmen rechtzeitig fertig. Die OGS-
Maßnahmen werden im Programm „Schulbau der Zukunft“ bearbeitet, d.h. es
werden alternative Beschaffungsvarianten geprüft um eine möglichst hohe Zahl
der OGS-Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können. Zudem wird eine sehr in-
tensive und vielseitige Akquise von Mitarbeitern betrieben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de