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240614-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee

Nummer
240614-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
31.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240614 BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee

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Große Anfrage
öffentlich
240614-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
29.05.2024
BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht zur Bindungskraft
technischer Regelwerke im Straßenbau allgemein ausgeführt hat, dass diese
keine Rechtsquellen darstellen (BVerwG, Beschluss v. 15.01.2008 - 9 B 7/07 -,
juris Rn. 15)?
2. Trifft es zu, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg zur RASt 06 u.a. urteilte,
dass es sich um eine „sachverständige Empfehlung“ handele und für die
Gerichte nicht verbindlich sei (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 15.09.2020, Az.: 3 A
179/16)?
3. Trifft es mit Blick auf die Rechtslage also zu, dass kein unmittelbarer
rechtlicher Zwang für den Rückbau der Adenauerallee auf eine Fahrspur für
Kraftfahrzeuge in jede Richtung existiert?
4. Welche Ergebnisse liegen der Oberbürgermeisterin aktuell zum
Verkehrsversuch auf der Adenauerallee zu welchen Kriterien genau vor,
insbesondere aber zu den vom Rat beschlossenen maximalen Reisezeiten?
5. Umfasst der Verkehrsversuch auch eine vergleichende „Testbefahrung“ der
Adenauerallee durch Feuerwehr- und Rettungsdienst unter
Einsatzbedingungen zu Hauptverkehrszeiten und wenn nein, welches Konzept
hat die Oberbürgermeisterin für Einsatzfahrten des Feuerwehr- und
Rettungsdienstes bei Einsatzzielen,
a. die nur über die Adenauerallee,
b. über angrenzende/alternative Straßen zur Adenauerallee
erreicht werden können?
6. Wurden die Fahrzeiten im Falle der Nutzung angrenzender/alternativer
Straßen zur Adenauerallee ebenfalls durch den Feuerwehr- und Rettungsdienst
unter Realbedingungen getestet und wenn ja, mit welchem Ergebnis
hinsichtlich einer Verlängerung der Anfahrzeiten?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die Fragesteller sind auf Grund widerstreitender Aussagen zu einer etwaigen
Pflicht, einschlägige technische Regelwerke im städtischen Straßenbau
beachten zu müssen, an einer eindeutigen Erklärung der Stadt zur
Verbindlichkeit und zum Rechtscharakter solcher Richtlinien interessiert. Da es
die Verwaltung - entgegen den Fristen der Geschäftsordnung des Rates - seit
nunmehr 2 Monaten im Fachausschuss verabsäumt, Aussagen zur
Verbindlichkeit von technischen Regelwerken im Straßenbau wie der RASt06
zu treffen und der Verkehrsversuch Adenauerallee sich dem Ende nähert, wird
die Oberbürgermeisterin gebeten, nunmehr Stellung zu nehmen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de