240614 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee
Kerndaten
- Nummer
- 240614
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240614 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 27.03.2024 BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht zur Bindungskraft technischer Regelwerke im Straßenbau allgemein ausgeführt hat, dass diese keine Rechtsquellen darstellen (BVerwG, Beschluss v. 15.01.2008 - 9 B 7/07 -, juris Rn. 15)? 2. Trifft es zu, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg zur RASt 06 u.a. urteilte, dass es sich um eine „sachverständige Empfehlung“ handele und für die Gerichte nicht verbindlich sei (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 15.09.2020, Az.: 3 A 179/16)? 3. Trifft es mit Blick auf die Rechtslage also zu, dass kein unmittelbarer rechtlicher Zwang für den Rückbau der Adenauerallee auf eine Fahrspur für Kraftfahrzeuge in jede Richtung existiert? 4. Welche Ergebnisse liegen der Oberbürgermeisterin aktuell zum Verkehrsversuch auf der Adenauerallee zu welchen Kriterien genau vor, insbesondere aber zu den vom Rat beschlossenen maximalen Reisezeiten? 5. Umfasst der Verkehrsversuch auch eine vergleichende „Testbefahrung“ der Adenauerallee durch Feuerwehr- und Rettungsdienst unter Einsatzbedingungen zu Hauptverkehrszeiten und wenn nein, welches Konzept hat die Oberbürgermeisterin für Einsatzfahrten des Feuerwehr- und Rettungsdienstes bei Einsatzzielen, a. die nur über die Adenauerallee, b. über angrenzende/alternative Straßen zur Adenauerallee erreicht werden können? 6. Wurden die Fahrzeiten im Falle der Nutzung angrenzender/alternativer Straßen zur Adenauerallee ebenfalls durch den Feuerwehr- und Rettungsdienst unter Realbedingungen getestet und wenn ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich einer Verlängerung der Anfahrzeiten? BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Fragesteller sind aufgrund widersprüchlicher Aussagen in der Öffentlichkeit aber auch der Oberbürgermeisterin zur Verbindlichkeit von technischen Regelwerken im Straßenbau wie der RASt06 an einer eindeutigen Erklärung der Stadt zur Verbindlichkeit und des Rechtscharakters solcher technischen Richtlinien interessiert. Aufgrund eigener Beobachtungen ist aus Sicht der Fragesteller noch während des Verkehrsversuches sicherzustellen, dass Feuerwehr- und Rettungsdienst bei Einrichtung einer Fahrradspur weiterhin mögliche Einsatzziele auf der Adenauerallee genauso schnell erreichen wie ohne Fahrradspur. Es dürfte wohl unstrittig sein, dass bei lebensrettenden Einsätzen die zeitliche Toleranz gegen null geht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de