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240614 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee

Nummer
240614
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240614-03 ST Stellungnahme zu BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee
  2. 240614-01 ST BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee
  3. 240614-02 BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee

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Große Anfrage
öffentlich
240614
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
27.03.2024
BBB-Anfrage: Verkehrsversuch Adenauerallee
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht zur Bindungskraft
technischer Regelwerke im Straßenbau allgemein ausgeführt hat, dass diese
keine Rechtsquellen darstellen (BVerwG, Beschluss v. 15.01.2008 - 9 B 7/07 -,
juris Rn. 15)?
2. Trifft es zu, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg zur RASt 06 u.a. urteilte,
dass es sich um eine „sachverständige Empfehlung“ handele und für die
Gerichte nicht verbindlich sei (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 15.09.2020, Az.: 3 A
179/16)?
3. Trifft es mit Blick auf die Rechtslage also zu, dass kein unmittelbarer
rechtlicher Zwang für den Rückbau der Adenauerallee auf eine Fahrspur für
Kraftfahrzeuge in jede Richtung existiert?
4. Welche Ergebnisse liegen der Oberbürgermeisterin aktuell zum
Verkehrsversuch auf der Adenauerallee zu welchen Kriterien genau vor,
insbesondere aber zu den vom Rat beschlossenen maximalen Reisezeiten?
5. Umfasst der Verkehrsversuch auch eine vergleichende „Testbefahrung“ der
Adenauerallee durch Feuerwehr- und Rettungsdienst unter
Einsatzbedingungen zu Hauptverkehrszeiten und wenn nein, welches Konzept
hat die Oberbürgermeisterin für Einsatzfahrten des Feuerwehr- und
Rettungsdienstes bei Einsatzzielen,
a. die nur über die Adenauerallee,
b. über angrenzende/alternative Straßen zur Adenauerallee
erreicht werden können?
6. Wurden die Fahrzeiten im Falle der Nutzung angrenzender/alternativer
Straßen zur Adenauerallee ebenfalls durch den Feuerwehr- und Rettungsdienst
unter Realbedingungen getestet und wenn ja, mit welchem Ergebnis
hinsichtlich einer Verlängerung der Anfahrzeiten?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die Fragesteller sind aufgrund widersprüchlicher Aussagen in der Öffentlichkeit
aber auch der Oberbürgermeisterin zur Verbindlichkeit von technischen
Regelwerken im Straßenbau wie der RASt06 an einer eindeutigen Erklärung
der Stadt zur Verbindlichkeit und des Rechtscharakters solcher technischen
Richtlinien interessiert.
Aufgrund eigener Beobachtungen ist aus Sicht der Fragesteller noch während
des Verkehrsversuches sicherzustellen, dass Feuerwehr- und Rettungsdienst
bei Einrichtung einer Fahrradspur weiterhin mögliche Einsatzziele auf der
Adenauerallee genauso schnell erreichen wie ohne Fahrradspur. Es dürfte wohl
unstrittig sein, dass bei lebensrettenden Einsätzen die zeitliche Toleranz gegen
null geht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de