240608 · Große Anfrage
Unterstützende Maßnahmen für das Bonner Tierheim
Kerndaten
- Nummer
- 240608
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 240608 Fragesteller/in: DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel 26.03.2024 Unterstützende Maßnahmen für das Bonner Tierheim Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten: 1. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, um eine sog. Böllerverbotszone über das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im direkten Umfeld des Bonner Tierheims aus Gründen des Tierschutzes einzurichten? Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten, z.B. im Zusammenhang mit Brandschutzmaßnahmen, bestehen ggf. hilfsweise, um eine Verbotszone in diesem Gebiet begründen zu können? 2. In welchem räumlichen Abstand, auch im Hinblick auf eine effektive Kontrollmöglichkeit, wäre die Einrichtung einer solchen Verbotszone rund um das Tierheim sinnvoll? 3. Existieren im Stadtgebiet sonstige Bereiche, die z.B. aus Gründen des Natur- , Brand-, Immissions- oder Gesundheitsschutzes für die Einrichtung einer Verbotszone infrage kämen? 4. Wie beurteilt die Verwaltung zur Entlastung der räumlichen Kapazitäten des Tierheims die Möglichkeit der Einführung einer städtischen Steuerbefreiung für Hunde, die nachweislich aus dem Bonner Tierheim aufgenommen werden und die zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind? 5. Welche finanziellen Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt wären bei Einführung einer solchen Regelung überschlägig zu erwarten? Begründung Zu Fragen 1-3: Wie nicht zuletzt Tierhalterinnen und Tierhalter bezeugen können, bringt Feuerwerk für Tiere enormen Stress mit sich, was durch die Lärm- und Geruchsbelastung teilweise bis zur Panik reicht. Diese Problematik ist besonders relevant an Orten, wo viele Tiere untergebracht sind, in städtischem Kontext z.B. in zoologischen Gärten oder Tierheimen. Die Fragesteller bitten daher um Prüfung, wie bei aktueller Rechtslage der Bereich rund um das Bonner Tierheim vor den negativen Folgen von Feuerwerk geschützt werden kann und ob ggf. weitere sensible Bereiche im StadtgebietSeite 1 von 2 Seite 2 bestehen, in denen die Einrichtung sog. Böllerverbotszonen eine Option sein könnte. Zu Fragen 4+5: Bundesweit stellt die Überlastung von Tierheimen aufgrund der großen Zahl besonders von abgegebenen Hunden und Katzen ein erhebliches Problem dar. In Bonn führte diese Entwicklung im letzten Jahr zwischenzeitlich zu einem Aufnahmestopp. Vor diesem Hintergrund regen die Fragesteller an, neben der in Bonn bereits bestehenden Regelung eines Hundesteuererlasses für zwei Jahre bei Übernahme eines Tieres aus dem Tierheim einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz für schwer vermittelbare alte Hunde zu schaffen, wie dies andere Kommunen in NRW wie z.B. Aachen bereits verwirklicht haben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de