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240608 · Große Anfrage

Unterstützende Maßnahmen für das Bonner Tierheim

Nummer
240608
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240608-01 ST Unterstützende Maßnahmen für das Bonner Tierheim

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Große Anfrage
öffentlich
240608
Fragesteller/in:
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
26.03.2024
Unterstützende Maßnahmen für das Bonner
Tierheim
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
16.04.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
1. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, um eine sog. Böllerverbotszone
über das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im direkten Umfeld des
Bonner Tierheims aus Gründen des Tierschutzes einzurichten? Welche
anderen rechtlichen Möglichkeiten, z.B. im Zusammenhang mit
Brandschutzmaßnahmen, bestehen ggf. hilfsweise, um eine Verbotszone in
diesem Gebiet begründen zu können?
2. In welchem räumlichen Abstand, auch im Hinblick auf eine effektive
Kontrollmöglichkeit, wäre die Einrichtung einer solchen Verbotszone rund um
das Tierheim sinnvoll?
3. Existieren im Stadtgebiet sonstige Bereiche, die z.B. aus Gründen des Natur-
, Brand-, Immissions- oder Gesundheitsschutzes für die Einrichtung einer
Verbotszone infrage kämen?
4. Wie beurteilt die Verwaltung zur Entlastung der räumlichen Kapazitäten des
Tierheims die Möglichkeit der Einführung einer städtischen Steuerbefreiung für
Hunde, die nachweislich aus dem Bonner Tierheim aufgenommen werden und
die zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind?
5. Welche finanziellen Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt wären
bei Einführung einer solchen Regelung überschlägig zu erwarten?
Begründung
Zu Fragen 1-3: Wie nicht zuletzt Tierhalterinnen und Tierhalter bezeugen
können, bringt Feuerwerk für Tiere enormen Stress mit sich, was durch die
Lärm- und Geruchsbelastung teilweise bis zur Panik reicht. Diese Problematik
ist besonders relevant an Orten, wo viele Tiere untergebracht sind, in
städtischem Kontext z.B. in zoologischen Gärten oder Tierheimen. Die
Fragesteller bitten daher um Prüfung, wie bei aktueller Rechtslage der Bereich
rund um das Bonner Tierheim vor den negativen Folgen von Feuerwerk
geschützt werden kann und ob ggf. weitere sensible Bereiche im StadtgebietSeite 1 von 2
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bestehen, in denen die Einrichtung sog. Böllerverbotszonen eine Option sein
könnte.
Zu Fragen 4+5: Bundesweit stellt die Überlastung von Tierheimen aufgrund der
großen Zahl besonders von abgegebenen Hunden und Katzen ein erhebliches
Problem dar. In Bonn führte diese Entwicklung im letzten Jahr zwischenzeitlich
zu einem Aufnahmestopp. Vor diesem Hintergrund regen die Fragesteller an,
neben der in Bonn bereits bestehenden Regelung eines Hundesteuererlasses
für zwei Jahre bei Übernahme eines Tieres aus dem Tierheim einen
zusätzlichen steuerlichen Anreiz für schwer vermittelbare alte Hunde zu
schaffen, wie dies andere Kommunen in NRW wie z.B. Aachen bereits
verwirklicht haben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de