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240605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Kirmes Duisdorf

Nummer
240605-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240605 CDU-Antrag: Kirmes Duisdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240605-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Kirmes Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
Für die beiden Veranstaltungen Mai-Kirmes in Bonn-Duisdorf vom 26.04.2024
bis zum 01.05.2024 sowie zur Herbst-Kirmes vom 30.08.2024
bis zum 02.09.2024 liegt bei der bonnorange AöR bislang keine Beauftragung
vor. Für die Beauftragung ist in der Regel der Veranstalter, in diesem Fall die
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Schausteller e.V. zuständig.
Die Aufträge für beide Veranstaltungen sollten das Aufstellungs- und Abholda-
tum, den Aufstellort mit Straße und Hausnummer sowie die Adresse beinhalten,
an die der Gebührenbescheid geschickt werden soll und an die folgende
Adresse geschickt werden: sonderleistungen@bonnorange.de
Um entsprechend reagieren zu können, sollte die Beauftragung ca. drei Wo-
chen vor der jeweiligen Beauftragung erfolgen.
Sofern die Beauftragung seitens der Verwaltung erfolgen soll ist zwingend ein
Finanzierungsvorschlag erforderlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de