240605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Kirmes Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 240605-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Duisdorf Hauptort
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240605-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Kirmes Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit: Für die beiden Veranstaltungen Mai-Kirmes in Bonn-Duisdorf vom 26.04.2024 bis zum 01.05.2024 sowie zur Herbst-Kirmes vom 30.08.2024 bis zum 02.09.2024 liegt bei der bonnorange AöR bislang keine Beauftragung vor. Für die Beauftragung ist in der Regel der Veranstalter, in diesem Fall die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Schausteller e.V. zuständig. Die Aufträge für beide Veranstaltungen sollten das Aufstellungs- und Abholda- tum, den Aufstellort mit Straße und Hausnummer sowie die Adresse beinhalten, an die der Gebührenbescheid geschickt werden soll und an die folgende Adresse geschickt werden: sonderleistungen@bonnorange.de Um entsprechend reagieren zu können, sollte die Beauftragung ca. drei Wo- chen vor der jeweiligen Beauftragung erfolgen. Sofern die Beauftragung seitens der Verwaltung erfolgen soll ist zwingend ein Finanzierungsvorschlag erforderlich. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de