240599-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserungen für Radfahrende im Bereich Sportpark Nord
Kerndaten
- Nummer
- 240599-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240599-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verbesserungen für Radfahrende im Bereich Sportpark Nord Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen beträgt das Regelmaß von baulich angelegten Zweirichtungsradwegen bei einseitiger Führung 3,00m. Da es sich hierbei um einen getrennten Geh- und Radweg handelt, liegt der Radweganteil nur bei 1,50m. Die Verwaltung kann der Forderung nach einer Öffnung der Fahrtrichtung nach Süden wegen der nicht ausreichenden Breite des Radweges für den Zweirichtungsverkehr nicht zustimmen. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit in diesem Bereich prüfen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung in Teilen entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de