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240590 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht Gewerbesteueraußenprüfung für die Jahre 2020-2023

Nummer
240590
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240590
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Sachstandsbericht Gewerbesteueraußenprüfung
für die Jahre 2020-2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Gewerbesteueraußenprüfung ist in der Stabsstelle „Stadt als
Steuerschuldner“ (Amt 21-01) angesiedelt. Der Berichtszeitraum 2020-2023
war geprägt durch die Coronapandemie und diverse Personalveränderungen in
der Stabsstelle.
1. Coronapandemie
Der Beginn der Coronapandemie führte zu einer Einstellung der
Prüfungstätigkeit. Die erforderliche Akteneinsicht in den Finanzämtern sowie
die Teilnahme an Prüfungen im Betrieb war nicht mehr möglich. Auch im
weiteren Verlauf der Pandemie kam es zu erheblichen
Kontaktbeschränkungen, die eine effektive Durchführung der Prüfungen
erschwerte.
2. Stellenbesetzung Gewerbesteuerprüfung
Von Januar 2020 bis Juli 2021 ergaben sich keine Abweichungen in der
Stellenbesetzung zur Stellungnahme Drs. 1610370ST2 und Drs. 1910439.
Anfang August 2021 wurde eine der zwei Stellen wegen eines
Dienstherrenwechsels frei. Eine formelle Nachbesetzung erfolgte erst zum
01.06.2023. Die Stelle wird wegen Elternzeit voraussichtlich erst im Juli 2024
angetreten.
Wegen anderer Personalausfälle/-wechsel und der umfangreichen Arbeiten
(Umstellung auf § 2b UStG, Erstellung zeitnah anstehender Steuererklärungen
u. -voranmeldungen) in der Stabsstelle „Stadt als Steuerschuldner“ wurde der
verbleibende Außenprüfer zwischenzeitig zur Unterstützung eingesetzt.
3. Die Teilnahme an Betriebsprüfungen stellt sich wie folgt dar:
Jahr Fälle
2020 25
2021 8Seite 1 von 2
Seite 2
2022 0
2023 13
Die Tätigkeiten des städtischen Gewerbesteuerprüfdienstes konzentrieren sich
nach wie vor überwiegend - begründet in den vielfältigeren steuerrechtlichen
Aufgriffsmöglichkeiten - auf die Begleitung der Prüfungen der Finanzämter für
Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Der zahlenmäßige Anteil liegt bei ca. 80 %.
4. Zerlegung der Gewerbesteuer
Im Zusammenhang mit länger andauernden Bautätigkeiten wird durch den
städtischen Gewerbesteuerprüfdienst geprüft, ob Firmen, die ihren
Geschäftssitz nicht in der Bundesstadt Bonn unterhalten, eine Betriebsstätte im
Sinne von § 12 Nr. 8 AO begründen. Hierdurch wird dafür gesorgt, dass die
Bundesstadt Bonn im Rahmen der Zerlegung der Gewerbesteuer berücksichtigt
wird. Im Berichtszeitraum wurden 123 Zerlegungsanträge an die Landes-
finanzverwaltungen gestellt.
5. Die Mehrergebnisse aus den Tätigkeiten des Gewerbesteuerprüfdienstes
betragen:
Jahr EUR
2020 697.000
2021 142.600
2022 0
2023 368.508
Anlage/n
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