240590 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht Gewerbesteueraußenprüfung für die Jahre 2020-2023
Kerndaten
- Nummer
- 240590
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240590 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Sachstandsbericht Gewerbesteueraußenprüfung für die Jahre 2020-2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Gewerbesteueraußenprüfung ist in der Stabsstelle „Stadt als Steuerschuldner“ (Amt 21-01) angesiedelt. Der Berichtszeitraum 2020-2023 war geprägt durch die Coronapandemie und diverse Personalveränderungen in der Stabsstelle. 1. Coronapandemie Der Beginn der Coronapandemie führte zu einer Einstellung der Prüfungstätigkeit. Die erforderliche Akteneinsicht in den Finanzämtern sowie die Teilnahme an Prüfungen im Betrieb war nicht mehr möglich. Auch im weiteren Verlauf der Pandemie kam es zu erheblichen Kontaktbeschränkungen, die eine effektive Durchführung der Prüfungen erschwerte. 2. Stellenbesetzung Gewerbesteuerprüfung Von Januar 2020 bis Juli 2021 ergaben sich keine Abweichungen in der Stellenbesetzung zur Stellungnahme Drs. 1610370ST2 und Drs. 1910439. Anfang August 2021 wurde eine der zwei Stellen wegen eines Dienstherrenwechsels frei. Eine formelle Nachbesetzung erfolgte erst zum 01.06.2023. Die Stelle wird wegen Elternzeit voraussichtlich erst im Juli 2024 angetreten. Wegen anderer Personalausfälle/-wechsel und der umfangreichen Arbeiten (Umstellung auf § 2b UStG, Erstellung zeitnah anstehender Steuererklärungen u. -voranmeldungen) in der Stabsstelle „Stadt als Steuerschuldner“ wurde der verbleibende Außenprüfer zwischenzeitig zur Unterstützung eingesetzt. 3. Die Teilnahme an Betriebsprüfungen stellt sich wie folgt dar: Jahr Fälle 2020 25 2021 8Seite 1 von 2 Seite 2 2022 0 2023 13 Die Tätigkeiten des städtischen Gewerbesteuerprüfdienstes konzentrieren sich nach wie vor überwiegend - begründet in den vielfältigeren steuerrechtlichen Aufgriffsmöglichkeiten - auf die Begleitung der Prüfungen der Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Der zahlenmäßige Anteil liegt bei ca. 80 %. 4. Zerlegung der Gewerbesteuer Im Zusammenhang mit länger andauernden Bautätigkeiten wird durch den städtischen Gewerbesteuerprüfdienst geprüft, ob Firmen, die ihren Geschäftssitz nicht in der Bundesstadt Bonn unterhalten, eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 Nr. 8 AO begründen. Hierdurch wird dafür gesorgt, dass die Bundesstadt Bonn im Rahmen der Zerlegung der Gewerbesteuer berücksichtigt wird. Im Berichtszeitraum wurden 123 Zerlegungsanträge an die Landes- finanzverwaltungen gestellt. 5. Die Mehrergebnisse aus den Tätigkeiten des Gewerbesteuerprüfdienstes betragen: Jahr EUR 2020 697.000 2021 142.600 2022 0 2023 368.508 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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