240585-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung: Optimierung Parkplatzsituation Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 240585-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240585-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung: Optimierung Parkplatzsituation Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Dem Antrag DS 240585, sowohl die zwei Parkplätze an Gilgen's für Carsharing, als auch die vor der Kirche gelagerten Plätze für E-Kfz auf den Dorfplatz zu verlegen, kann leider aus folgenden Gründen nicht stattgeben werden: Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der ersten Änderung des Bebauungsplans 8414-32 im Jahr 1986 die auf dem Dorfplatz Mehlem geplante Parkplatzfläche zugunsten einer öffentlichen Grünfläche / Spiel- und Sportplatzes verkleinert wurde. Durch diese Zweckbindung der Fläche bedarf die Anlage von Parkplätzen somit einer erneuten Änderung im Planungsrecht. Den halben Dorfplatz in einen Parkplatz umzuwandeln, ist auch aus städtebaulicher Sicht nicht denkbar. Die derzeitige Spiel- und Grünfläche ist zu erhalten. Parkmöglichkeiten an der Dietrich-Glauner-Straße sind bereits vorhanden. Bonn will bis 2035 klimaneutral werden und das 1,5 Grad-CO2-Budget des Pariser Klimaabkommens einhalten. Carsharing ist ein wichtiger Baustein, um die hierfür benötigte Mobilitätswende zu erreichen. Ein Carsharing-Fahrzeug kann Studien des Umweltbundesamts zufolge vier bis über zehn private Fahrzeuge ersetzen. Dadurch reduziert sich nicht nur der CO2-Ausstoß, sondern auch der Parkraumbedarf. Gerade in Innenstädten entsteht so Platz für andere, klimafreundliche Nutzungen, beispielsweise mehr Raum für den Rad- und Fußverkehr oder Abstellmöglichketen für Lastenräder. Die übrige Mobilität soll möglichst klimafreundlich abgewickelt werden. Entscheidend für beides ist ein attraktives Angebot – sowohl von Carsharing, als auch von Ladesäulen. Autofahren ist umweltschädlich und kostet eine Privatperson mehrere tausend Euro im Jahr. Gleichzeitig steht ein Auto im Schnitt 23 Stunden am Tag ungenutzt herum und nimmt im öffentlichen Straßenraum besonders viel Platz ein. Dieser durch Autos genutzte Raum steht dadurch nicht für Bäume, Bänke oder breite Gehwege für Fußgänger*innen zur Verfügung. Umgekehrt lassen sich derzeit nicht alle Strecken mit dem Umweltverbund (zu Fuß gehen, Rad fahren, ÖPNV nutzen) zurücklegen, sodass Carsharing einen wichtigenSeite 1 von 3 Seite 2 Bestandteil der Mobilitätswende darstellt. Auch für Nutzer*innen bietet Carsharing viele Vorteile: Es ist in der Regel bis zu einer jährlichen Kilometerleistung von 10.000 Kilometer kostengünstiger als ein eigenes Fahrzeug, da keine Ausgaben für Steuern, Versicherungen, Reparaturen sowie den Wertverlust des Autos anfallen. Zumindest für Gelegenheitsfahrer*innen oder Zweitwagenbesitzer*innen bietet ein flächendeckendes Carsharing-Angebot also deutliches Sparpotenzial, indem vom Privat-Pkw auf Leihmobilität umgestiegen wird. Dabei ist Carsharing für alle geeignet, die ein Fahrzeug für einen bestimmten, zeitlich begrenzten Zweck benötigen. Damit können z.B. Wochenendeinkäufe, Urlaubsfahrten oder Transporte bestimmter Sperrgüter getätigt werden. In Bonn gibt es unterschiedliche Fahrzeugklassen vom Kleinwagen bis zum Transporter, sodass für jeden Bedarf ein passendes Fahrzeug angeboten wird. Carsharing gibt es sowohl stationsgebunden, sodass die Fahrzeuge auf ihren fest reservierten Stellplätzen stehen und bis vor Kurzem auch im sogenannten „free floating“, bei dem die Fahrzeuge in einem vom Anbietenden definierten Bereich abgeholt bzw. geparkt werden. Für beides zahlen die Anbieter*innen der Carsharing-Autos Sondernutzungsgebühren, die deutlich über den Anwohner*innenparkgebühren liegen (DS 230782-03). Aus den genannten Gründen wird das Carsharing-Angebot in Bonn ausgebaut. Derzeit werden an 73 Standorten im gesamten Stadtgebiet 155 neue Carsharing-Standplätze eingerichtet. Weitere Informationen sind in dem Ratsinformationssystem der Stadt Bonn ersichtlich (DS-Nr. 201316 und DS- Nr. 210434). Die Auswahl der Carsharing-Stellplätze erfolgte nach einer intensiven Prüfung einer Vielzahl an Kriterien, z.B.: Flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet Räumliche Nähe zu unterschiedlichen Verkehrsträgern Verkettung von klimafreundlichen Verkehrsträgern Attraktivität des Standorts: zentrale Lage, Gewerbe, belebte Umgebung Sichtbarkeit im Öffentlichen Raum möglichst einfaches Ein- und Ausparken für die Nutzenden Nachrüstbarkeit mit einer E-Ladesäule Die Stellplätze können daher nicht vollkommen beliebig eingerichtet werden. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hierdurch für Einzelne Nachteile ergeben. Der Bedarf und mögliche Standorte von E-Ladesäulen werden von den SWB nach bestimmten Kriterien, beispielsweise der Möglichkeit eines Netzanschlusses, ermittelt. Falls technisch überhaupt möglich, würde eine Verlegung der E-Ladesäule auf den Mehlemer Dorfplatz erhebliche Kosten verursachen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum istSeite 2 von 3 Seite 3 das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de