240582 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung der Vergabeverfahren zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2024/2025 im offenen Verfahren (1. Fallgruppe) und in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (2. Fallgruppe)
Kerndaten
- Nummer
- 240582
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 02.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 240582 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung der Vergabeverfahren zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2024/2025 im offenen Verfahren (1. Fallgruppe) und in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (2. Fallgruppe) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung von zwei getrennten Vergabeverfahren für die Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr bei nicht planbaren Fahrten für das Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt. Die 1. Fallgruppe wird im offenen Verfahren und die 2. Fallgruppe öffentlich in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern ausgeschrieben. Begründung Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006 (Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren für diese Fahrten festgelegt. Dabei ist zwischen planbaren Fahrten und nicht planbaren Fahrten zu unterscheiden. Nicht planbare Fahrten ergeben sich schuljahresbezogen, da die Fahrten durch Fluktuation und Adressänderungen bei den Schüler*innen nur für ein Schuljahr geplant werden können. Während die Vergabe von planbaren Fahrten für Fahrzeuge mit vier oder mehr Fahrgastplätzen sowie für Rollstuhlfahrzeuge im Wege des EU-weiten nicht offenen Verfahren mit einer vertraglichen Laufzeit von 2 Jahren (zuletzt im Schuljahr 2023/24) durchgeführt wird, sind nicht planbare Fahrten im Wege derSeite 1 von 3 Seite 2 freihändigen Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb mit Angebotseinziehung zu vergeben, sofern die Angebotseinziehung zeitlich möglich ist. Abweichend von diesen Vorgaben sind die Vergabeverfahren zur Beförderung in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2024/25 in zwei Fallgruppen aufzuteilen und in unterschiedlichen Vergabeverfahren durchzuführen. 1. Fallgruppe: Für diese Fallgruppe liegen bereits Anträge zur Beförderung der Schüler*innen im Schuljahr 2024/25 im Schulamt vor. Im offenen Verfahren werden daher 18 Fahrten für 49 Schüler*innen zu unterschiedlichen Schulstandorten vergeben. Die Schätzkosten setzen sich aus dem Tagespreis der o. g. Fahrten multipliziert mit 196 Schultagen im Schuljahr 2024/25 zusammen. Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum Schuljahresbeginn am 21. August 2024 gewährleistet wird. 2. Fallgruppe: Die Schüler*innen für dieses Vergabeverfahren sind noch unbekannt. Daher wird ergänzend zu der Einleitung eines offenen Verfahrens für nicht planbare Fahrten für das kommende Schuljahr die öffentliche Vergabe dieser Fahrten in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern notwendig, um die inzwischen vermehrt erst sehr kurzfristig vor den Sommerferien gestellten Anträge auf Beförderung noch pünktlich zum Schuljahresbeginn bearbeiten und überhaupt Fahrten einrichten zu können. Die Schätzkosten setzen sich aus dem Schulamt bekannten Tagespreisen für Fahrten von Schüler*innen zusammen, die bereits im laufenden Schuljahr befördert wurden (jedoch noch keinen Antrag für das neue Schuljahr gestellt haben), multipliziert mit 196 Schultagen im Schuljahr 2024/25. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben und Abläufe in den festgelegten Ausschreibungsarten können diese Fahrten zunehmend nicht mehr zum Beginn des Schuljahres bereitgestellt werden. Die fehlende Schülerbeförderung kann dazu führen, dass die Schüler*innen nicht zur Schule gelangen und am Unterricht teilnehmen können. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ermöglicht bei der Vergabe zeitlich eine höhere Flexibilität und kann perspektivisch die Ausschreibung von nicht planbaren Fahrten für diese Fälle ersetzen. VergabeartSeite 2 von 3 Seite 3 x öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB x UVgO x VgV 21.08.2024 – 11.07.2025 1. Fallgruppe 435.000 Euro 2. Fallgruppe 220.000 Euro Gesamt: 655.000 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de