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240582 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung der Vergabeverfahren zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2024/2025 im offenen Verfahren (1. Fallgruppe) und in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (2. Fallgruppe)

Nummer
240582
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240582
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung der Vergabeverfahren zur Beförderung
von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im
Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2024/2025
im offenen Verfahren (1. Fallgruppe) und in einer
Rahmenvereinbarung mit mehreren
Wirtschaftsteilnehmern (2. Fallgruppe)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung von zwei getrennten Vergabeverfahren für die Beförderung von
Schüler*innen im Schülerspezialverkehr bei nicht planbaren Fahrten für das
Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt. Die 1. Fallgruppe wird im offenen
Verfahren und die 2. Fallgruppe öffentlich in einer Rahmenvereinbarung mit
mehreren Wirtschaftsteilnehmern ausgeschrieben.
Begründung
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen
befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht
benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht
zumutbar ist.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006
(Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren für diese
Fahrten festgelegt. Dabei ist zwischen planbaren Fahrten und nicht planbaren
Fahrten zu unterscheiden. Nicht planbare Fahrten ergeben sich
schuljahresbezogen, da die Fahrten durch Fluktuation und Adressänderungen
bei den Schüler*innen nur für ein Schuljahr geplant werden können.
Während die Vergabe von planbaren Fahrten für Fahrzeuge mit vier oder mehr
Fahrgastplätzen sowie für Rollstuhlfahrzeuge im Wege des EU-weiten nicht
offenen Verfahren mit einer vertraglichen Laufzeit von 2 Jahren (zuletzt im
Schuljahr 2023/24) durchgeführt wird, sind nicht planbare Fahrten im Wege derSeite 1 von 3
Seite 2
freihändigen Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb mit
Angebotseinziehung zu vergeben, sofern die Angebotseinziehung zeitlich
möglich ist.
Abweichend von diesen Vorgaben sind die Vergabeverfahren zur Beförderung
in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2024/25
in zwei Fallgruppen aufzuteilen und in unterschiedlichen Vergabeverfahren
durchzuführen.
1. Fallgruppe:
Für diese Fallgruppe liegen bereits Anträge zur Beförderung der Schüler*innen
im Schuljahr 2024/25 im Schulamt vor. Im offenen Verfahren werden daher 18
Fahrten für 49 Schüler*innen zu unterschiedlichen Schulstandorten vergeben.
Die Schätzkosten setzen sich aus dem Tagespreis der o. g. Fahrten
multipliziert mit 196 Schultagen im Schuljahr 2024/25 zusammen.
Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung
der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum
Schuljahresbeginn am 21. August 2024 gewährleistet wird.
2. Fallgruppe:
Die Schüler*innen für dieses Vergabeverfahren sind noch unbekannt.
Daher wird ergänzend zu der Einleitung eines offenen Verfahrens für nicht
planbare Fahrten für das kommende Schuljahr die öffentliche Vergabe dieser
Fahrten in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
notwendig, um die inzwischen vermehrt erst sehr kurzfristig vor den
Sommerferien gestellten Anträge auf Beförderung noch pünktlich zum
Schuljahresbeginn bearbeiten und überhaupt Fahrten einrichten zu können.
Die Schätzkosten setzen sich aus dem Schulamt bekannten Tagespreisen für
Fahrten von Schüler*innen zusammen, die bereits im laufenden Schuljahr
befördert wurden (jedoch noch keinen Antrag für das neue Schuljahr gestellt
haben), multipliziert mit 196 Schultagen im Schuljahr 2024/25.
Aufgrund der zeitlichen Vorgaben und Abläufe in den festgelegten
Ausschreibungsarten können diese Fahrten zunehmend nicht mehr zum
Beginn des Schuljahres bereitgestellt werden. Die fehlende Schülerbeförderung
kann dazu führen, dass die Schüler*innen nicht zur Schule gelangen und am
Unterricht teilnehmen können. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung
ermöglicht bei der Vergabe zeitlich eine höhere Flexibilität und kann
perspektivisch die Ausschreibung von nicht planbaren Fahrten für diese Fälle
ersetzen.
VergabeartSeite 2 von 3
Seite 3
x öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB x UVgO x VgV 21.08.2024 –
11.07.2025
1. Fallgruppe
435.000 Euro
2. Fallgruppe
220.000 Euro
Gesamt: 655.000
Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de