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240573-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2023

Nummer
240573-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240573 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240573-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 4. Quartal 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Kenntnisnahme
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund eines Tabellenfehlers auf Seite 3 der Anlage zu DS 240573-01 ST ist
eine Korrektur notwendig.
Begründung:
Bei der Erstellung und Berechnung der Übersicht der Erträge und Aufwendun-
gen wurden die Ermächtigungsübertragungen fälschlicherweise einbezogen.
Dies ist für die Berechnung des 4. Quartals nicht richtig, da aufgrund des Bu-
chungsfortschritts des Jahresabschlusses die tatsächlichen Ist-Ergebnisse aus
dem Buchhaltungssystem zugrunde gelegt werden.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 4. Quartal 2023 neu (öffentlich)Seite 1 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 4. Quartal 2023
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2023...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 6
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 7
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 8
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für
laufende Zwecke…………………………………….…………… . 9
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 10
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 11
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 11
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 12
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 12
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 13
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 13
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 13
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 14
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 15
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 15
2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 16
2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 16
3 Schuldenstand .................................................................................................. 17Seite 3 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2027 in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten
Haushaltsbelastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
-42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom
21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Allerdings musste hierfür von folgen-
den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio.
EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR).
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie
der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF-
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in
2023 rd. 93,5 Mio. EUR und im Jahr 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Nach Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes bedeutet
dies, dass – entgegen der zulässigen Planung – in den Jahresabschlüssen 2024-
2026 keine kriegsbedingten Isolierungsbeträge mehr berücksichtigt werden
dürfen.)
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in den Jahren 2023
und 2024 und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rück-
lage ab dem Haushaltsjahr 2024.
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2023
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz (nachrichtlich)
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern und ähnliche Abgaben 712,6 Mio. EUR 719,3 Mio. EUR + 56,9 Mio. EUR  769,5 Mio. EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 388,1 Mio. EUR 402,3 Mio. EUR + 10,9 Mio. EUR  399,0 Mio. EUR
Sonstige Transfererträge 33,8 Mio. EUR 33,8 Mio. EUR - 25,5 Mio. EUR  8,3 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 229,4 Mio. EUR 232,9 Mio. EUR - 2,0 Mio. EUR  227,4 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 31,5 Mio. EUR 32,7 Mio. EUR + 2,2 Mio. EUR  33,7 Mio. EUR
Kostenerstattungen und -umlagen 123,0 Mio. EUR 123,9 Mio. EUR + 15,2 Mio. EUR  138,2 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Erträge 61,7 Mio. EUR 62,9 Mio. EUR + 49,6 Mio. EUR  111,3 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 2,0 Mio. EUR  0,5 Mio. EUR
Summe ordentliche Erträge 1.582,6 Mio. EUR 1.610,3 Mio. EUR + 105,3 Mio. EUR  1.687,9 Mio. EUR
Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 440,5 Mio. EUR - 442,9 Mio. EUR + 12,7 Mio. EUR  - 427,8 Mio. EUR
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 275,1 Mio. EUR - 315,0 Mio. EUR + 19,6 Mio. EUR  - 255,5 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 70,3 Mio. EUR - 70,3 Mio. EUR - 4,7 Mio. EUR  - 75,0 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 737,3 Mio. EUR - 780,4 Mio. EUR + 32,8 Mio. EUR  - 704,5 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen - 175,7 Mio. EUR - 179,6 Mio. EUR - 12,3 Mio. EUR  - 188,0 Mio. EUR
Summe ordentliche Aufwendungen - 1.698,9 Mio. EUR - 1.788,2 Mio. EUR + 48,1 Mio. EUR  - 1.650,8 Mio. EUR
Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen  + 37,1 Mio. EUR
Finanzergebnis - 35,3 Mio. EUR - 35,6 Mio. EUR + 5,3 Mio. EUR  - 30,0 Mio. EUR
Zwischenergebnis  + 7,1 Mio. EUR
Außerord. Erträge gem. § 4 (HH-Planung) u. § 5
(HH-Abschluss) NKF-CUIG (Isolierungsbeträge)
+ 93,5 Mio. EUR + 93,5 Mio. EUR - 37,0 Mio. EUR  + 56,5 Mio. EUR*
Zwischenergebnis  + 63,6 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 16,0 Mio. EUR + 16,0 Mio. EUR - 16,0 Mio. EUR  0,0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 42,1 Mio. EUR - 104,0 Mio. EUR + 105,7 Mio. EUR

 + 63,6 Mio. EUR
* aktuell gemeldeter Stand (31.12.2023) der corona-/kriegsbedingten Isolierungsbeträge.Seite 5 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 105,3 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Gewerbe-
steuer i.H.v 72,5 Mio. EUR und die Auflösung von verschiedenen Rückstellungen
zurückzuführen. Darüber hinaus werden u.a. steigende Zuflüsse bei den Zuwendungen
und Kostenerstattungen erwartet.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem
Minderaufwand von rd. 48,1 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt vor allem an geringeren
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie geringeren Transferaufwendungen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich der für das Jahr 2023 veranschlagte Plan-
Fehlbetrag von rd. 42,1 Mio. EUR um 105,7 Mio. EUR, auf dann 63,6 Mio. EUR
Jahresüberschuss verbessert.
Dieser Jahresüberschuss wird jedoch nur deshalb erreicht, da ein
Isolierungsbetrag i.H.v. 56,5 Mio. EUR (corona- bzw. kriegsbedingte Mindererträge
und Mehraufwendungen) als Ertrag berücksichtigt werden muss, der die
tatsächlich entstandenen Haushaltsbelastungen neutralisiert (vgl. § 5 Abs. 5 NKF-
CUIG „Die ermittelte Summe der Haushaltsbelastung ist im jeweiligen
Jahresabschluss als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der
Abschlussbuchungen in die Ergebnisrechnung einzustellen…“). Ohne Isolierung
läge der Jahresüberschuss bei 7,1 Mio. EUR.
Für die Entwicklung des Bilanzpostens der Isolierungsbeträge bedeutet dies: Der
bisher im Entwurf des Jahresabschlusses 2022 bilanzierte Isolierungsbetrag i.H.v.
rd. 59,6 Mio. EUR erhöht sich Ende des Jahre 2023 um 56,5 Mio. EUR auf dann 116,1
Mio. EUR. Dieser Betrag ist (sofern er nicht gegen das Eigenkapital ausgebucht
wird) ab 2026 über 50 Jahre abzuschreiben und belastet damit zukünftige Haushalte
mit einem Betrag von ca. 3,2 Mio. EUR (2% von 116,1 Mio. EUR).
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahres-
ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 64,1 Mio. EUR
(unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2022 von -7,4 Mio.
EUR) um rd. 63,6 Mio. EUR auf dann 127,7 Mio. EUR erhöht.
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist jedoch darauf hin, dass die umfangreichen
Jahresabschlussbuchungen, die derzeit im Finanzdezernat abgewickelt werden,
die Ergebnisrechnung noch erheblich verändern können. Darüber hinaus müssen
die Isolierungsbeträge, die sich aus den corona- bzw. kriegsbedingten
Mindererträgen und Mehraufwendungen ergeben, abschließend ermittelt werden
und haben somit ebenfalls Auswirkungen auf das Ist-Ergebnis 2023.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2023 mit Buchungsstand 15.03.2024 vorgenommen. Die Beträge werden grundsätzlich in
Mio. EUR angegeben.Seite 6 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.375,5 1.541,8 112,1 % 1.582,6 1.687,9 106,7 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ auf rd. 1.687,9 Mio. EUR, was 106,7 %
des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich
aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich für das Jahr 2023 auf rd. 769,4 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 712,6 Mio. EUR einen Anteil
von 108,0 % aus. Es ergeben sich Mehrerträge von rd. 56,8 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
642,9 686,5 106,8 % 712,6 769,4* 108,0 %
* Spitzabrechung für das 4. Quartal mit Eingang Januar (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 99,8 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen im Ist 99,5 Mio. EUR und damit eine Quote von 99,7 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
99,0 100,2 101,3 % 99,8 99,5 99,7 %
Damit wurde der Ansatz um 0,3 Mio. EUR unterschritten.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt im Jahr 2023 490 v.H. und wird gem. der
Haushaltssatzung zum 01.01.2024 auf 537 v.H. erhöht (letzte Erhöhung 2013). Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.Seite 7 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 7
Der Planwert für 2023 beläuft sich auf 240,2 Mio. EUR. Im Jahr 2023 wurden Ge-
werbesteuern in Höhe 312,7 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von 130,2 %
gegenüber dem Planansatz vor.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
208,5 242,0 116,1 % 240,2 312,7 130,2 %
Für das gesamte Jahr 2023 wurden damit Mehrerträge von rd. 72,5 Mio. EUR erzielt. Die
positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer resultiert im Wesentlichen aus einem
einzelnen Veranlagungsvorgang.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
202,4 212,2 104,8 % 223,9 214,1 95,6 %
Der Gemeindeanteil enthält auch die im Januar 2024 für das Jahr 2023 vereinnahmte
Spitzabrechnung, Insgesamt sind aufgrund konjunktureller Effekte sowie
Steuerentlastungsgesetze lediglich 95,6 % des Planansatzes von 223,9 Mio. EUR
eingegangen. Somit 9,8 Mio. EUR weniger als eingeplant.
Der Isolierungsbetrag erhöht sich damit auf rund 39 Mio. EUR. Die prognostizierten
Einnahmen in 2023 bleiben damit aufgrund der verschiedenen Steuerentlastungen
noch hinter den Annahmen zurück, die vor der Coronakrise getroffen wurden.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich im Ist auf rd. 47,7 Mio. EUR und
beträgt damit 100,2 % des Planansatzes.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
45,2 47,0 104,0% 47,6 47,7 100,2%
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind 14,0 Mio.
EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.Seite 8 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.12.2023 rd. 8,7 Mio. EUR.
Damit wir der Haushaltsansatz um 0,9 Mio. EUR überschritten.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
7,8 8,3 105,5 % 7,8 8,7 111,5 %
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 24,8 Mio. EUR eingeplant.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
20,3 20,7 101,7 % 24,8 24,8 100,0 %
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 20.04.2023 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2023 insgesamt rd. 24,8 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus-
haltsansatz erreicht.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
59,7 56,1 94,0 % 68,4 61,8 90,4 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,4 Mio. EUR sind für das Jahr 2023 rund 61,8
Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 90,4 % des Planwertes.
Nach der derzeitigen Prognose wird für das Jahr 2023 mit Mindererträgen von rd. 6,6 Mio.
EUR gerechnet. Aufgrund der sinkenden Anzahl, der in den Rechtskreis SGB II
wechselnden ukrainischen Flüchtlinge, im Vergleich zur Haushaltsplanung, kommt es
entsprechend zu geringeren Aufwendungen für Sozialleistungen. Dementsprechend
reduzieren sich auch die Bundeserstattungen.Seite 9 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2023 mit einem Ertrag in
Höhe von 388,1 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 350,1 Mio. EUR).
In 2023 sind insgesamt rd. 399,2 Mio. EUR (= 102,9 %) ertragswirksam zugeflossen.
Damit ergeben sich Mehrerträge von rd.11,1 Mio. EUR.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
116,9 147,7 126,3 % 212,8 212,8 100,0 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2021 bis 30.06.2022.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 20.01.2023 ist bekannt, dass die Stadt in
2023 rd. 212,8 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was dem Planwert
entspricht.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2023 mit 148,1 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 85,9 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
148,0 173,8 115,7 % 148,1 159,5 107,7 %
In 2023 sind rd. 159,5 Mio. EUR und damit 107,7 % des Planansatzes eingegangen. Es
wurden höhere Zuwendungen von rd. 11,4 Mio. EUR vereinnahmt, so u.a. beim Schulamt
für den Bereich der Grundschulen und beim Amt für Kinder, Jugend und Familien für die
Kindertagesstätten.Seite 10 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,3 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 28,6 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für 2023 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 26,9 Mio. EUR zu
berücksichtigen. Damit ergeben sich hier Mindererträge von rd. 0,4 Mio. EUR.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 33,8 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 30,4 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzah-
lungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Für 2023 sind
Erträge i.H.v. 8,3 Mio. EUR zu verzeichnen. Damit ergeben sich Mindereinnahmen von
rund 25,5 Mio. EUR.
Grund für die Mindereinnahmen:
Durch die Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51
sind die zuvor geplanten Erträge aus den Erstattungen von Amt 51 an Amt 50
weggefallen. Gleichzeitig haben sich die Transferaufwendungen in gleicher Höhe
reduziert.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2023 beträgt rd. 229,4 Mio. EUR.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 179,5 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
210,4 223,7 67,5 % 229,4 227,4* 99,1 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für das Jahr 2023 sind rd. 227,4 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem
Anteil von 99,1 % entspricht.Seite 11 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2023 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 31,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2022 rd. 30,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 9,7
Erträge aus Verkauf 3,3 2,4
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
18,1 21,5
Damit wurden für 2023 insgesamt 33,6 Mio. EUR bzw. 106,7 % des Ansatzes
vereinnahmt.
Gegenüber dem Planansatz ergeben sich somit Mehrerlöse von rd. 2,1 Mio. EUR. So
erhöhen sich u.a. die Einnahmen bei der BonnCC im Veranstaltungsbereich des
Konferenzzentrums sowie für die Boardinghäuser.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2023 sind
hierfür Erträge in Höhe von 123,0 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
107,2 144,9 135,2 % 123,0 138,2 112,4 %
In 2023 sind rd. 138,2 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 112,4 % des
Planansatzes entspricht. So hat die Stadt u.a. im Bereich Soziales und Wohnen für die
Unterhaltsvorschlussleistungen sowie für Leistungen nach dem BTHG rückwirkend
Erstattungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 erhalten. Auch im Bereich der
Kindertagesstätten (heilpädagogische und integrative Plätze) gab es eine höhere
Kostenerstattung als zunächst geplant.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2023 in Höhe von 61,7 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 74,2 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge-
fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.Seite 12 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 12
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Konzessionen 19,2 22,4
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
8,9 9,5
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,4 12,6
Nebenforderungen und
Säumniszuschläge
8,8 2,9
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 111,3 Mio. EUR zu verzeichnen.
Somit ergibt sich bei den sonstigen ordentlichen Erträgen im Saldo eine Verbesserung
von rd. 49,6 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf ungeplante Erträge aus der Auflösung
von Wertberichtigungen (+ 4,4 Mio. EUR) und Rückstellungen (+ 33,9 Mio. EUR) zurück-
zuführen.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2023 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2022: 1,1 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,5 Mio. EUR ausgewiesen.
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich in 2023 auf rd. 1.650,8 Mio. EUR und
machen damit einen Anteil von 97,2 % an der Jahresplanung aus. Es ergeben sich
Minderaufwendungen von rd. 48,1 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.507,8 1.558,7 103,4 % 1.698,9 1.650,8 97,2 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:Seite 13 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 13
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
416,4 414,9 99,6 % 440,5 427,8 97,1 %
Das Ist der Personal- und Versorgungaufwendungen beträgt rd. 427,8 Mio. EUR und liegt
damit bei einer Quote von 97,1 % gegenüber dem Planansatz von 440,5 Mio. EUR.
Somit ergeben sich im Saldo Minderaufwendungen von rd. 12,7 Mio. EUR. Während bei
den Personalaufwendungen Einsparungen i.H.v. rd. 20,0 Mio. EUR zu verzeichnen waren,
werden bei den Versorgungsaufwendungen Mehraufwendungen von rd. 7,3 Mio. EUR
ausgewiesen.
Im vergangenen Jahr sind sehr viele Personen in die Versorgung eingetreten. Diese
Stellen konnten noch nicht bzw. erst verzögert besetzt werden. Dies führt zu geringerem
Aufwand bei den Bezügen und in der Folge bei den Zuführungen zu den Rückstellungen.
Im Bereich der Versorgung ist dementsprechend der umgekehrte Effekt festzustellen. Die
Versorgungsaufwendungen liegen deutlich über dem Planansatz.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
234,4 223,5 95,4 % 275,1 255,5 92,9 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 275,1 Mio.
EUR wurde in 2023 mit rd. 255,5 Mio. EUR ausgeschöpft. Damit liegt die Ausgabequote
des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan bei 92,9 %.
Einsparungen waren u.a. bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude, den
Aufwendungen für Strom und Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen zu
verzeichnen.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 70,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 81,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das Jahr 2023 sind Aufwendungen von rd. 75,0 Mio. EUR zu berück-
sichtigen, was einer Quote von 106,7 % entspricht.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,2 bzw. 20,3 Mio. EUR) dar. Im Jahr 2023 werden
für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 20,6 Mio. EUR und für
Straßen, Wege und Plätze rd. 20,2 Mio. EUR abgeschrieben.Seite 14 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 14
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 737,3 Mio. EUR in 2023 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Für das Jahr 2023 wird
sich das Ist voraussichtlich auf rd. 704,5 Mio. EUR belaufen. Die Quote beläuft sich damit
auf 95,6 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Dez.
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 118,2 118,2 100,0%
Gewerbesteuerumlage 17,2 22,6 131,4 %
Städtisches Gebäudemanagement 46,5 48,0 103,2 %
Theater 31,5 31,5 100,0 %
Soziale Leistungen 184,1 156,7 85,1 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 222,5 202,4 91,0 %
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.12.2023 in Höhe von 118,2 Mio.
EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 100 % auf Basis des
Festsetzungsbescheids abgeflossen. Der Umlagesatz für 2023 beträgt 15,3 % und wurde
gegenüber dem Vorjahr leicht angehoben (Umlagesatz 2022: 15,2 %).
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf rd. 22,6 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage
„Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0 v.H. Die Höhe der
Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung. Aufgrund der
höheren Gewerbesteuereinnahmen, wurde entsprechend 5,4 Mio. EUR mehr
Gewerbesteuerumlage abgeführt.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 46,5 Mio. EUR (Vorjahr: 29,5 Mio. EUR) geplant. Für das Jahr 2023 werden
voraussichtlich rd. 48,0 Mio. EUR zu verzeichnen sein. Die entspricht einer von 103,2 %.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 30,9 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2022/2023 und die ersten Monate der Spielzeit 2023/2024. In 2023 werden
voraussichtlich Mittel in Höhe von 31,5 Mio. EUR abfließen, was einer Quote von 100,0
% entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 184,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 158,6 Mio. EUR), davon
sind in 2023 rd. 156,7 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferaufwendungen für "Kinder-
, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 222,5 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022. JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
624,6 664,6 106,4 % 737,3 704,5 95,6 %Seite 15 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 15
198,9 Mio. EUR) sind rd. 202,4 Mio. EUR in 2023 verbraucht. Die Transferaufwandsquote
liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe" bei 91,0 %.
Insgesamt werden aktuell Minderaufwendungen von rd. 32,8 EUR erwartet. Dies ist vor
allem auf die Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl.
2.1.3) sowie geringere Transferaufwendungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen
zurückzuführen.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 2022 JA/Plan 2023 Jan. – Dez. Ist/Plan
158,7 174,8 110,1 % 175,7 188,0 107,0 %
Für 2023 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 188,0 Mio. EUR
ausgewiesen. Dies sind 107,0 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in
Höhe von 175,7 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 103,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in 2023 rd. 99,8
Mio. EUR abgeflossen sind.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2023 wurde mit rund -35,3 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,9 Mio. EUR).
Das tatsächliche Ergebnis rd. -31,3 Mio. EUR unterschreitet den Ansatz um 4 Mio. EUR.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann muss für das Jahr 2023 zusätzlich rund
2,8 Mio. EUR addiert werden.
Ursächlich für das bessere Ergebnis sind insbesondere, dass sowohl bei den
Investitionskrediten als auch bei den Liquiditätskrediten deutlich geringere Volumina
abgerufen wurden. Dies ist u.a. aufgrund der guten Gewerbesteuerentwicklung
zurückzuführen, aber auch darauf, dass die Isolierungstatbestände nicht in der geplanten
Höhe aufgetreten sind.
Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2023 für
die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 13,7 Mio. EUR (Liquiditäts-
kredite) bzw. 2,9 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Aktuell ist davon auszugehen,
dass im Ist für Liquiditätskredite 9,5 Mio. EUR und für investive Kredite 2,6 Mio. EUR zu
isolieren sind.Seite 16 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 16
2.4 Außerordentliche Erträge
In der Planung für 2023 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 93,5 Mio. EUR für die außer-
ordentlichen Erträge gem. § 4 NKF-CUIG veranschlagt. Davon entfallen rd. 29,6 Mio. EUR
auf die coronabedingte und 63,9 Mio. EUR auf die kriegsbedingte Isolierung. Nach der
aktuellen Ermittlung der Fachämter beträgt der anzusetzende Isolierungsbetrag im Saldo
nun noch rd. 56,5 Mio. EUR, davon 39,0 Mio. EUR allein für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer.
2.5 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 359,0 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 444,7 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2022 in Höhe von rd. 319,7 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Dez.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
13,6 8,1
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
17,9 12,3
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,5
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 108,6 74,7
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 13,6 1,4
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 108,0 43,1
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 96,9 28,8
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 359,0 Mio. EUR in 2023
nur rd. 168,9 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von
47,1 % gegenüber dem Planansatz.Seite 17 von 18
Quartalsbericht IV/2023 Seite 17
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.12.2023 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.318,8 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 77,8 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 642,4 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.039,0 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 beträgt damit 6.060 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 336.465 zum 31.12.2022 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt – bis zur Entwurfsfassung des
Jahresabschlusses - als investive Darlehen aufgenommen werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung
von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter-
zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi-
tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 31.12.2023
wurden
- 45 Mio. EUR Liquiditätskredite und
- 108,5 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.
938 900 946 963 1.079 1095,0 1113,4 1144,6 1271,2 1346,9 1396,6
666 764 694 694 612 642,2 686,3 768,9 621,4 667,8 642,4
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Investitionskredite Liquiditätskredite
1.657
2.015
1.604 1.664 1.640 1.691 1.8001.737
1.914 1.893 2.039Seite 18 von 18

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Datenstand: 03.11.2026, 06:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de