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240568 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem Grundstück Am Herrengarten 78, 53229 Bonn

Nummer
240568
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240568
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem
Grundstück Am Herrengarten 78, 53229 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem Grundstück Am
Herrengarten 78, 53229 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Blut-Buche (Fagus sylvatica purpurea) weist einen Stammumfang von 242
cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 19 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Standort der Buche befindet sich in nur 1,2 m Entfernung zur südöstlichen
Giebelseite des Einfamilienhauses in einem etwa 3 m breiten Grünstreifen,
unmittelbar an der Grenze zur öffentlichen Fläche.
Aufgrund der Gebäudenähe kommt es zu Fassaden und –dachkontakt, wobei
der Starkastbereich nur noch ca. 70 cm vom Dachüberstand entfernt ist. In der
Vergangenheit hat man immer wieder versucht, durch Schnittmaßnahmen die
Beeinträchtigungen zu mindern. Mittlerweile sind die erforderlichen
Schnittmaßnahmen, um einen Gebäudekontakt zu verhindern, als grenzwertig
zu betrachten. Bei weiteren Schnittmaßnahmen müsste der Kronenmantel der
Buche derart geöffnet werden, dass Sonnenbrand vorhersehbar ist. Eine solche
Maßnahme würde den Baum schädigen, das Absterben von Zellen
verursachen und zur Entstehung von Rindennekrosen führen.
Die Beeinträchtigungen aufgrund der Gebäudenähe sind hier vielfältig. Aus
fachlicher Sicht ist ein mittelfristiger oder langfristiger Erhalt des BaumesSeite 1 von 4
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ausgeschlossen. Weitreichende Schnittmaßnahmen können fachgerecht nicht
durchgeführt werden, ohne den Baum massiv zu schädigen. Dies würde einen
Verstoß gegen das Veränderungsverbot gem. § 2 der Baumschutzsatzung
darstellen.
Daher ist aus den vorgenannten Gründen die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumschutzsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die Blut-Buche wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von je 20 cm – 25 cm gefordert.
Die als Anlage beigefügten Bilder wurden durch die antragstellende Person zur
Verfügung gestellt.
Anlage/n
1 Fotos Blut-Buche (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de