240568 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem Grundstück Am Herrengarten 78, 53229 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240568
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240568 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem Grundstück Am Herrengarten 78, 53229 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem Grundstück Am Herrengarten 78, 53229 Bonn wird erteilt. Begründung Die Blut-Buche (Fagus sylvatica purpurea) weist einen Stammumfang von 242 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 19 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort der Buche befindet sich in nur 1,2 m Entfernung zur südöstlichen Giebelseite des Einfamilienhauses in einem etwa 3 m breiten Grünstreifen, unmittelbar an der Grenze zur öffentlichen Fläche. Aufgrund der Gebäudenähe kommt es zu Fassaden und –dachkontakt, wobei der Starkastbereich nur noch ca. 70 cm vom Dachüberstand entfernt ist. In der Vergangenheit hat man immer wieder versucht, durch Schnittmaßnahmen die Beeinträchtigungen zu mindern. Mittlerweile sind die erforderlichen Schnittmaßnahmen, um einen Gebäudekontakt zu verhindern, als grenzwertig zu betrachten. Bei weiteren Schnittmaßnahmen müsste der Kronenmantel der Buche derart geöffnet werden, dass Sonnenbrand vorhersehbar ist. Eine solche Maßnahme würde den Baum schädigen, das Absterben von Zellen verursachen und zur Entstehung von Rindennekrosen führen. Die Beeinträchtigungen aufgrund der Gebäudenähe sind hier vielfältig. Aus fachlicher Sicht ist ein mittelfristiger oder langfristiger Erhalt des BaumesSeite 1 von 4 Seite 2 ausgeschlossen. Weitreichende Schnittmaßnahmen können fachgerecht nicht durchgeführt werden, ohne den Baum massiv zu schädigen. Dies würde einen Verstoß gegen das Veränderungsverbot gem. § 2 der Baumschutzsatzung darstellen. Daher ist aus den vorgenannten Gründen die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung für die Blut-Buche wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von je 20 cm – 25 cm gefordert. Die als Anlage beigefügten Bilder wurden durch die antragstellende Person zur Verfügung gestellt. Anlage/n 1 Fotos Blut-Buche (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de