240567 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Siegfried-Leopold-Straße 7, 53225 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240567
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240567 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Siegfried-Leopold-Straße 7, 53225 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Götterbaum auf dem Grundstück Siegfried- Leopold-Straße 7, 53225 Bonn wird erteilt. Begründung Der sechsstämmige Götterbaum (Ailanthus altissima) weist Stammumfänge von 186 cm, 103 cm, 88 cm, 92 cm, 82 cm und 128 cm (Gesamtumfang 669 cm) auf, einen Kronendurchmesser von gesamt 14 m und eine Höhe von 15 m. Der Zustand des Baumes wurde mit optisch befriedigend und statisch ausreichend bewertet. Der Standort des Baumes befindet sich in einer kleinen, nur wenige Quadratmeter großen Grünfläche im Eckbereich der Siegfried-Leopold-Straße und der Limpericher Straße, vor der Giebelseite des Mehrfamilienhauses. An diesem völlig ungeeigneten Standort hat sich der mehrstämmige Götterbaum selber ausgesät und hebt jetzt die gesamten befestigten Flächen an. Hier kommt es immer wieder zu Wurzelhebungen am öffentlichen Gehweg, was schon seitens der Stadt beanstandet und mehrfach reguliert wurde. Auch die Verkehrsschilder im Kreuzungsbereich mussten wiederholt freigeschnitten werden, da sie durch die ausufernde Baumkrone verdeckt wurden. Außerdem kommt es bei Niederschlag zu einem Kontergefälle, sodass das Oberflächenwasser wieder in Richtung des Gebäudes fließt, das nur 2,70 m vom Baum entfernt steht. Für das im Jahr 1898 erbaute Haus besteht schon jetzt eine gewisse Gebäudebeeinträchtigung, die durch das Wurzelwachstum des Götterbaumes noch weiter fortschreiten wird und die vorhandenenSeite 1 von 5 Seite 2 Schäden an den baulichen Außenanlagen noch verstärken wird. Nach fachlicher Einschätzung sind die vorhandenen Beeinträchtigungen durch den Baum bereits so ausgeprägt, dass das zumutbare Maß bereits überschritten ist. Durch fachgerechte Schnittmaßnahmen ist auch die erhöhte Bruchgefahr von Ästen, die aufgrund von Windeinwirkung und der hohen Last der Früchte immer wieder brechen, nicht auszugleichen. Daher sollte der Götterbaum an diesem Standort entfernt werden und ein neues Baumbeet für einen entwicklungsfähigen Ersatz geschaffen werden. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatz wird die Pflanzung eines standortgerechten Laubbaumes mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Die als Anlage beigefügten Bilder wurden durch die antragstellende Person zur Verfügung gestellt. Anlage/n 1 Fotos Goetterbaum (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de