240566 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Kölnstraße 433, 53117 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240566
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240566 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Kölnstraße 433, 53117 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Kölnstraße 433, 53117 Bonn wird erteilt. Begründung Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra nigra) weist einen Stammumfang von ca. 230 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend bis ausreichend beurteilt. Die Schwarz-Kiefer steht in der hinteren südlichen Grundstücksecke, unmittelbar am Zaun neben den privaten Zuwegungsbereichen zu den Reihenhäusern Klemens-Hofbauer-Straße 71 – 81, den Feuerwehrzufahrten, dem Verbindungsweg zum Wendehammer, den Garagenhöfen und den Mehrfamilienhäusern der Klemens-Hofbauer-Straße 6 – 10. An diesem Streckenabschnitt herrscht dadurch viel Publikumsverkehr. Hier sind umfangreiche Wurzelhebungen zwischen 8 und 10 cm Höhe erkennbar, die Stolperkanten verursachen, was bei dem zeitweise hohen Fußgängeraufkommen immer wieder zu Gefahrensituationen führt. Die Wurzelhebungen liegen im Bereich des statisch wirksamen Wurzelwerks, sodass eine Entfernung der Wurzeln wegen der Gefährdung der Standsicherheit des Baumes nicht in Frage kommt. Ein Überfüllen bzw. Anheben des Belags ist wegen des erforderlichen Gefälles für die Flächenentwässerung kaum möglich. Ein Austausch des Pflasterbelags gegen ein wassergebundenes Material ist im Bereich einer Feuerwehraufstellfläche ebenfalls nicht möglich.Seite 1 von 7 Seite 2 Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatz wird ein standortgerechter und entwicklungsfähiger Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm an geeigneter Stelle auf dem Grundstück gefordert. Die als Anlage beigefügten Bilder wurden Geodaten entnommen. Anlage/n 1 DS 240566 Schwarz-Kiefer Kölnstraße 433 (öffentlich) 2 Schwarz-Kiefer Luftbild Geodaten (öffentlich)Seite 2 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bilder zur DS 240566 Schwarz-Kiefer Kölnstraße 433Seite 3 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 7 Bundesstadt Bonn © Bundesstadt Bonn 22.03.2024 12:53 Kölnstraße 433, 53117 Bonn Geographische Länge: 7,075 ° Geographische Breite: 50,751 ° Ost/Rechtswert: 364215,95 Nord/Hochwert: 5623923,70 Schrägluftbild: 056_052_171000924 Aufnahmerichtung: SüdenSeite 7 von 7
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