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240566 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Kölnstraße 433, 53117 Bonn

Nummer
240566
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240566
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Grundstück Kölnstraße 433, 53117 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Kölnstraße
433, 53117 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra nigra) weist einen Stammumfang von ca. 230
cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 18 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit befriedigend bis ausreichend beurteilt.
Die Schwarz-Kiefer steht in der hinteren südlichen Grundstücksecke,
unmittelbar am Zaun neben den privaten Zuwegungsbereichen zu den
Reihenhäusern Klemens-Hofbauer-Straße 71 – 81, den Feuerwehrzufahrten,
dem Verbindungsweg zum Wendehammer, den Garagenhöfen und den
Mehrfamilienhäusern der Klemens-Hofbauer-Straße 6 – 10. An diesem
Streckenabschnitt herrscht dadurch viel Publikumsverkehr.
Hier sind umfangreiche Wurzelhebungen zwischen 8 und 10 cm Höhe
erkennbar, die Stolperkanten verursachen, was bei dem zeitweise hohen
Fußgängeraufkommen immer wieder zu Gefahrensituationen führt. Die
Wurzelhebungen liegen im Bereich des statisch wirksamen Wurzelwerks,
sodass eine Entfernung der Wurzeln wegen der Gefährdung der
Standsicherheit des Baumes nicht in Frage kommt. Ein Überfüllen bzw.
Anheben des Belags ist wegen des erforderlichen Gefälles für die
Flächenentwässerung kaum möglich. Ein Austausch des Pflasterbelags gegen
ein wassergebundenes Material ist im Bereich einer Feuerwehraufstellfläche
ebenfalls nicht möglich.Seite 1 von 7
Seite 2
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatz wird ein standortgerechter und entwicklungsfähiger Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 – 25 cm an geeigneter Stelle auf dem Grundstück
gefordert.
Die als Anlage beigefügten Bilder wurden Geodaten entnommen.
Anlage/n
1 DS 240566 Schwarz-Kiefer Kölnstraße 433 (öffentlich)
2 Schwarz-Kiefer Luftbild Geodaten (öffentlich)Seite 2 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bilder zur DS 240566 Schwarz-Kiefer Kölnstraße 433Seite 3 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 7
Bundesstadt Bonn
© Bundesstadt Bonn 22.03.2024 12:53
Kölnstraße 433, 53117 Bonn
Geographische Länge: 7,075 °
Geographische Breite: 50,751 °
Ost/Rechtswert: 364215,95
Nord/Hochwert: 5623923,70
Schrägluftbild: 056_052_171000924
Aufnahmerichtung: SüdenSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 06:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de