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240560 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2024/2025

Nummer
240560
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240560
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten 2024/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der
Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 für
20 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderli-
chen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden, die Kin-
dertagesstätten den Betrieb aufgenommen haben und der Landschaftsverband
Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt.
Begründung
Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes-
zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das
Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan-
spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25 % des an die Trä-
ger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert.
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsge-
rechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung die-
nen. Hierzu zählen beispielhaft:
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit
von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier-
tagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
• bis zu 15 Schließtage jährlich
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für
ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan-
gebote sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welcheSeite 1 von 4
Seite 2
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge-
nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri-
terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15
Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen
über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich (von 16 bis 220 betreuten Kindern). Die Redu-
zierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird
die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der
dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen bzw. bereits vorliegenden
Informationen zur Anzahl der Betreuungsplätze gestellt. Für je 10 Kindpauscha-
len wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel
gewährt.
Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt.
Bis zum 15.03.2024 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die För-
derung über § 48 KiBiz zu stellen. 20 Einrichtungen haben die Förderung bean-
tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der
Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde-
rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können.
Von den benötigten Finanzmitteln werden 460.000 € aus reinen Landesmitteln
und 115.000 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfü-
gung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
August 2024 – Dezember 2024
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 4
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
239.583,33
EUR
151000602/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
191.666,67
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
47.916,67 EUR
Januar 2025 – Juli 2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
335.416,67
EUR
151000602/
731000
2025
Einzahlungen /
Erträge
268.333,33
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
67.083,33 EUR
Anlage/n
1 Flexibilisierung Betreuungszeiten (öffentlich)Seite 3 von 4
Einrichtung Träger
Stunden
pro Woche >47h
Schließtage
pro Jahr <15
Tage
Stunden pro
Woche
und/oder
Schließtage
nach
Pauschalen Anteil BN an Träger
Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Rheinallee 17 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 0 1 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 €
In der Raste 20-24 pme Familienservice 1 1 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 €
In der Raste 16 pme Familienservice 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 1 1 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Körnerstr. 28 pme Familienservice 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 1 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 1 37.500,00 € 9.375,00 € 46.875,00 €
Kessenicher Str. 214 Mobile 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 0 1 12.500,00 € 3.125,00 € 15.625,00 €
Graurheindorfer Str. 108 KitaConcept gGmbH 0 1 7.500,00 € 1.875,00 € 9.375,00 €Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de