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240553-03 · Beschlussvorlage

Umgestaltung der Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof - Vorplanung

Nummer
240553-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
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  1. 240553 Umgestaltung der Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof - Vorplanung

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Beschlussvorlage
öffentlich
240553-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltung der Siemensstraße zwischen
Kolpingstraße und Am Propsthof
- Vorplanung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der als Anlage beigefügten Planänderung wird zugestimmt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bonn hat in Ihrer Sitzung am 28.05.2024 unter Punkt
3 (DS-Nr. 240553) die folgende Änderung beschlossen.:
„Die Vorbereiche der Ladenzeile Siemensstraße 17 - 17A sind für die
Gewerbebetriebe und deren Kundinnen und Kunden zu erhalten.“
Die Beibehaltung der vorhandenen Stellplätze steht im Konflikt zu der
beschlossenen Querschnittsaufteilung. Die dort vorliegende öffentliche
Verkehrsfläche weist eine Querschnittsbreite von ca. 11,87 m – 12,88 m auf.
Für eine regelkonforme Querschnittsaufteilung unter Berücksichtigung der
benötigten Breiten der einzelnen Verkehrsanlagen (Kfz-, Fuß- und Radverkehr)
wird ein Gesamtquerschnitt mit einer Breite von mindestens 15,20 m benötigt.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
• 6,50 m Fahrbahn (jeweils 3,25 m pro Fahrtrichtung bei Bus-Bus
Begegnungsverkehr, vgl. RASt)
• jeweils 1,85 m Radfahrstreifen pro Richtung (vgl. ERA)
• jeweils 2,50 m Gehweg pro Richtung (vgl. EFA)
➢ Gesamtbreite 15,20 mSeite 1 von 5
Seite 2
Sollen Parkstände erhalten werden, so ergibt sich zusätzlicher Platzbedarf von
mindestens
• 2,15 m (für Längsparkstände)
• 0,50 m Sicherheitsraum zwischen Parkständen und Radfahrstreifen.
Außerdem ist zu beachten, dass sich die augenscheinlichen privaten Stellplätze
der Gewerbebetriebe auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden und somit nach
der Umgestaltung auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollten.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Planänderung vor:
Um dennoch Stellplätze in diesem Bereich anbieten zu können, könnten die
vorhandenen Senkrechtparkstände in Längsparkstände umgewandelt werden.
Für die Errichtung der Längsparkstände werden zu den bereits benötigten
15,20 m noch weitere 2,15 m für die Stellplätze sowie mindestens 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen zwischen Stellplatz und Radfahrstreifen benötigt. Dies
ergibt eine Gesamtbreite von 17,85 m.
Die Prüfung hat ergeben, dass eine neue Aufteilung und Umwandlung der
Senkrechtparkstände in Längsparkstände einen regelkonformen Querschnitt
mit sämtlicher Einhaltung von Regelmaßen erlaubt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
1.12.01.01 Verkehrflächen Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 1.900.000€ 5660612011109/785200 2024/25
Einzahlungen 1.710.000 € 5630009042000/688110 2025/26
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
HaushaltsbelastungSeite 2 von 5
Seite 3
jährlich
Anlage/n
1 Siemensstraße -Variante 2 Änderungsantrag (öffentlich)
2 Siemensstraße -Anpassung Änderungsantrag_neu (öffentlich)Seite 3 von 5
3,253,25
1,85
1,85 2,502,50
15,20
11,87
12,88
Bestandsbreite
Bestandsbreite
Stellplätze
Gewerbe
öffentlich
privat
Legende
Fahrbahn
Gehweg
Parken
Überschneidung Bestandsstellplätze
und neuer QuerschnittSeite 4 von 5
3,253,25
1,85
1,85 2,50
0,50
17,85
11,87
12,88
Bestandsbreite
Bestandsbreite
öffentlich
privat
2,152,50
Längsparkstände neu
P
P
P
P
P
P
P
P
5,00 4,00
2,04
2,05
Legende
Fahrbahn
Gehweg
Parken
Überschneidung Bestandsstellplätze
und neuer Querschnitt
GrünflächeSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de