240553 · Beschlussvorlage
Umgestaltung der Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof - Vorplanung
Kerndaten
- Nummer
- 240553
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Siemensstraße Hauptort
- Am Propsthof
- Kolpingstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 240553 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Umgestaltung der Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof - Vorplanung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Vorplanung zur Umgestaltung der Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Variante 2 die baureife Ausbauplanung zu entwickeln. Begründung Am 15.06.2021 hat die BV Bonn die Verwaltung beauftragt, eine Ausbauplanung für die Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof zu erstellen (DS 210801). Daraufhin wurden verschiedene Varianten geprüft und zeichnerisch dargestellt als Grundlage zur Ausarbeitung einer baureifen Ausbauplanung. Bestandssituation Die Siemensstraße befindet sich in diesem Bereich in einem schlechten Zustand und soll daher schnellstmöglich ausgebaut werden. Aufgrund der entstandenen und zum Teil noch entstehenden Neubaugebiete wie z.B. west.side und Am Vogelsang ändern sich hier die grundsätzlichen Nutzungsansprüche des gesamten Areals in den kommenden Jahren. Im Hinblick auf diesen Wandel sind verschiedene Varianten für die Siemensstraße erarbeitet worden, die neben der reinen Erschließungsfunktion für den Kfz-Verkehr auch die Belange des Rad- und Fußverkehrs sowie eine ansprechende Gestaltung von Grünflächen im Sinne des Klimaschutzes berücksichtigen sollen. Westlich schließt die Planung der Siemensstraße an die bereits durch die BV Bonn beschlossene Erschließungsplanung „Am Vogelsang“ (DS 210769) und im Osten an die bestehende Fahrbahn im Zulauf zur Kreisverkehrsanlage Siemensstraße/Am Propsthof an.Seite 1 von 12 Seite 2 Der zur Verfügung stehende Straßenquerschnitt verändert sich im Ausbaubereich der Siemensstraße sukzessive und teils um einige Meter. Während am östlichen Ende des Planungsbereiches ca. 18,00 m zur Verfügung stehen, reduziert sich der Straßenquerschnitt im Anschlussbereich zum Plangebiet west.side auf ca. 14,40 m. In Richtung Plangebiet „Am Vogelsang“ weitet sich der Querschnitt anschließend wieder auf. Um für alle Verkehrsteilnehmenden eine nachvollziehbare und direkt erkennbare Verkehrsführung herzustellen, ist es aus fachlicher Sicht erforderlich, eine möglichst einheitliche Verkehrsführung für alle Verkehrsträger zu schaffen. Ein permanenter Wechsel der Führungsformen, insbesondere für den Radverkehr, ist nicht zielführend und führt in der Regel zwangsläufig zu Gefahrensituationen. Daher orientieren sich sämtliche Varianten maßgeblich am im schmalsten Bereich vorhandenen Straßenquerschnitt. Im Rahmen der Vorplanung wurden vier Varianten und eine Teilvariante entwickelt (Varianten 2 bis 5 und Variante Haltestelle – Nummer 1 ist nicht belegt). Die Varianten 2 und 4 und die Teilvariante entsprechen den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen und werden nachfolgend und in den Anlagen detailliert dargestellt. Ergänzend werden die Varianten 3 und 5 kurz dargestellt. Variante 2 – beidseitiger Radfahrstreifen (Vorzugsvariante) Diese Variante sieht 3,25 m breite MIV-Fahrstreifen für den Bus- und Kfz- Verkehr je Fahrtrichtung vor, um den Begegnungsfall Bus-Bus abwickeln zu können. Auf beiden Seiten schließen sich Radfahrstreifen mit einer RASt- konformen Breite von je 1,85 m an, auf die ausreichend breite Gehwege folgen. Eine Radentscheid-konforme Breite von 2,00 m würde zu einer Reduzierung der Gehwegbreiten führen, die aufgrund des vorhandenen Querschnitts auf der nördlichen Straßenseite nicht durchgehend mit der erforderlichen Mindestbreite von 2,50 m ausgebaut werden können. Eine weiterführende Reduzierung zu Lasten des Fußverkehrs kann nicht empfohlen werden. Diese Variante bietet trotz allem eine gute und sichere Radverkehrsanlage, die durch den MIV nicht im Längsverkehr befahren werden darf. Lediglich im Bereich von Grundstückszufahrten bzw. Einmündungen darf der Radfahrsteifen überquert werden. Durch die Trennung von Kfz- und Radverkehr sind jedoch größere Querschnittsbreiten erforderlich. Dies hat zur Folge, dass in dieser Variante kein Multifunktionsstreifen angeboten werden kann. Grünflächen sind daher nur in Restflächen, wie z.B. im Bereich der Haltestelle, möglich. Die im Bestand stark versiegelte Verkehrsfläche kann mit Variante 2 nicht weiter entsiegelt werden, wodurch auch keine Verbesserung im Hinblick auf das Mikroklima möglich ist. Die beiden Haltepunkte der Haltestelle „Biskuithalle“ werden in allen Varianten im Bereich der Haus-Nr. 38 zusammengeführt und barrierefrei mit einer Mindestlänge von 18 m ausgebaut. Im Gegensatz zur Bestandssituation bietet das Zusammenlegen beider Haltepunkte den Vorteil, dass die Fahrgäste nur eine Anlaufstelle für den ÖPNV aufsuchen müssen, egal welche Fahrtrichtung sie nutzen wollen. Zudem werden die Überholvorgänge von haltenden Bussen so an einem Punkt lokalisiert, was mögliche Gefahrenstellen reduziert.Seite 2 von 12 Seite 3 Variante 4 – einseitiger, baulicher Radweg Aus Fahrtrichtung Osten besteht bis zur Haus-Nr.19 unter Berücksichtigung des Straßenquerschnitts ausreichend Platz, zur Anlage eines eigenständigen Radwegs im Seitenbereich. Im Bereich der Haltestelle (stadtauswärts) würde dies den Vorteil bieten, dass der Radverkehr hinter der Wartefläche hergeführt wird und Konflikte von haltenden Bussen und Radfahrenden vermieden werden können. Im übrigen Bereich entspricht die Planung Variante 2 mit durchgängigen Radfahrstreifen, da der zur Verfügung stehende Straßenquerschnitt nicht für die Anlage eines eigenständigen Radwegs auf der gesamten Straßenlänge geeignet ist. Auch bei dieser Variante wäre eine Radentscheid-konforme Breite von 2,00 m nur zu Lasten der Gehwege umsetzbar, welche das gemäß RASt06 erforderliche Mindestmaß von 2,50m im engsten Bereich auf der nördlichen Straßenseite nicht durchgehend erreichen. Teilvariante Haltestelle In den Varianten 2 und 4 befindet sich der Fußgängerüberweg abgesetzt von den sich gegenüberliegenden Haltepunkten. So ist ein Vorbeifahren an den haltenden Bussen für die weiteren Verkehrsteilnehmer weiterhin möglich. In der Teilvariante Haltestelle wird der vorhandene Fußgängerüberweg aus dem Bereich der Grundstückzufahrt verlegt und zwischen den beiden Haltepunkten angeordnet, um eine direkte Verknüpfung der Haltepunkte zu erzeugen. Nach der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) ist dies jedoch nur zulässig, wenn ein Vorbeifahren anderer Fahrzeuge an den haltenden Bussen ausgeschlossen ist. Dafür sieht die Teilvariante eine bauliche Trennung in Form einer Mittelinsel vor, die gleichzeitig als Querungshilfe fungieren und beispielsweise mit Stauden begrünt werden kann. Diese Teilvariante ist als Variation zur Variante 2 möglich. Bei Variante 4 ist aufgrund des separat geführten Radweges keine ausreichende Querschnittsbreite für die Anlage einer baulichen Mittelinsel gegeben. Varianten 3 und 5 Neben den planerisch dargestellten Varianten wurden weitere Varianten (3 und 5) geprüft, die sich vorrangig in der Führungsform für den Radverkehr unterscheiden. Darunter fällt eine Variante mit 1,50m breiten Schutzstreifen. Aus Sicht der Verwaltung bietet diese Variante allerdings für den Radverkehr weder eine komfortable noch eine ausreichend sichere Verkehrsführung. Die angrenzenden Fahrstreifen für ÖPNV- und des Kfz-Verkehrs weisen zudem lediglich eine Breite von 2,50 m auf, was dazu führen würde, dass der Bus- oder Schwerverkehr im Begegnungsfall immer auf den Schutzstreifen ausweichen müsste. Ein entsprechend breiter Multifunktionsstreifen kann hier nicht angeboten werden, da der Gesamtquerschnitt dies nicht hergibt. Ein Grünstreifen ist ebenfalls nur mit einem Mindestmaß von gerade einmal 1,60 m herzustellen. Dies alles führt zu einer Variante, welche aus vielenSeite 3 von 12 Seite 4 Kompromissen und Anreihungen von Mindestmaßen bestehen würde. Daher ist eine Variante mit Schutzstreifen nicht sinnvoll und wurde vorab ausgeschlossen. Eine weitere Variante sah keine separaten Radverkehrsanlagen vor und sollte den Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn führen. Aufgrund der KFZ- Verkehrsstärken und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in weiten Teilen der Straße, ist dies jedoch nicht verträglich. Hier hätten die gewonnenen Flächen für einen Multifunktionsstreifen verwendet werden können. Die Verwaltung empfiehlt im Ergebnis, die Variante 2 als Vorzugsvariante zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, diese bis zur baureifen Ausführungsplanung voranzutreiben. Im weiteren Planungsprozess werden die Vorgaben des Radentscheides für die barrierefreie Führung des Fußverkehrs an Einmündungen berücksichtigt. Anliegerbeiträge: Durch den angedachten Ausbau wird die Siemensstraße erstmalig hergestellt. Deshalb sind die beitragsfähigen Aufwendungen zu 90 % durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Über die Höhe der zu erwartenden Beitragsbelastungen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Hierüber wird im Rahmen der Beschlussfassung über die baureife Ausbauplanung informiert Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01.01 Verkehrflächen Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.900.000€ 5660612011109/785200 2024/25 Einzahlungen 1.710.000 € 5630009042000/688110 2025/26 Investiver Finanzsaldo 190.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge HaushaltsbelastungSeite 4 von 12 Seite 5 jährlich Anlage/n 1 Lageplan 1 - Variante 2_Radfahrstreifen (öffentlich) 2 Lageplan 2 - Variante 2_Radfahrstreifen (öffentlich) 3 Lageplan 3 - Variante 2_Radfahrstreifen (öffentlich) 4 Lageplan 1 - Variante 4_eigenständiger Radweg (öffentlich) 5 Lageplan 2 - Variante 4_eigenständiger Radweg (öffentlich) 6 Lageplan 3 - Variante 4_eigenständiger Radweg (öffentlich) 7 Teilvariante Haltestelle (öffentlich)Seite 5 von 12 Seite 6 von 12 Seite 7 von 12 Seite 8 von 12 Seite 9 von 12 Seite 10 von 12 Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
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