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240550-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB- und FDP-Anfrage: Park & Ride im Umfeld der S13-Haltestelle Vilich

Nummer
240550-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Vilich Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240550 BBB- und FDP-Anfrage: Park & Ride im Umfeld der S13-Haltestelle Vilich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240550-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB- und FDP-Anfrage: Park & Ride im Umfeld der
S13-Haltestelle Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. und 2.: Trifft es zu, dass sich die in der Anlage mit den Ziffern 1 – 2
gekennzeichneten Flächen, die bis zum Ausbau der S13 als P&R
Parkplatz genutzt wurden und teilweise bis heute werden, nicht in
städtischem Eigentum stehen?
Sofern die in der Anlage mit den Ziffern 1 – 2 gekennzeichneten Flächen
nicht in städtischem Eigentum stehen, wer ist Eigentümer der Flächen
und wurde mit diesem im Vorfeld des Beschlusses DS 231639 im Rat am
14.3.2024 über einen Ankauf bzw. die geplante künftige Nutzung als P&R-
Parkplatz verhandelt?
Die beiden angesprochenen Flächen (Nr. 1 und 2) befinden sich im Eigentum
der Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB
GmbH). Die Verwaltung befindet sich in ständigem Austausch mit den
SWB/SSB über die zukünftige Nutzung der Grundstücke als P + R Parkplätze.
Ein Ankauf ist nicht notwendig.
Zu 3.: Trifft es zu, dass sich die in der Anlage mit der Ziffer 3
gekennzeichnete Fläche nicht in städtischem Eigentum befindet und
wenn dem so ist, wem gehört diese Fläche und ist diese noch als
Standort eines P&RAngebotes aktuell?
Die angesprochene Fläche (Nr.3) befindet sich überwiegend in privater Hand
(ca. 14.500 qm), ein Teil ist in städtischem Besitz (ca. 3.200 qm). Grundsätzlich
wären diese Flächen für einen P + R Standort geeignet.
Zu 4.: Könnte die in der Anlage mit der Ziffer 3 gekennzeichnete Fläche
von der B56 aus erschlossen werden und wenn nein, über welche Straßen
wäre eine Erschließung denkbar?
Eine Erschließung der unter 3. angesprochenen Fläche wäre nur von der B 56
aus denkbar.
Zu 5.: Wie lautet der aktuelle Sachstand zum Ratsbeschluss DS 210495
vom 20.9.2021 (...)?
Im Sinne des erwähnten Beschlusses (DS 210495) wurde im Rahmen derSeite 1 von 2
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personellen Möglichkeiten eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nun
nahezu abgeschlossen ist und kurzfristig vorgestellt werden kann. Ziel ist
weiterhin, zur Fertigstellung des Haltepunktes (voraussichtlich Ende 2026) eine
P + R Anlage zur Verfügung stellen zu können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de