240550-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB- und FDP-Anfrage: Park & Ride im Umfeld der S13-Haltestelle Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 240550-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Vilich Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240550-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB- und FDP-Anfrage: Park & Ride im Umfeld der S13-Haltestelle Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. und 2.: Trifft es zu, dass sich die in der Anlage mit den Ziffern 1 – 2 gekennzeichneten Flächen, die bis zum Ausbau der S13 als P&R Parkplatz genutzt wurden und teilweise bis heute werden, nicht in städtischem Eigentum stehen? Sofern die in der Anlage mit den Ziffern 1 – 2 gekennzeichneten Flächen nicht in städtischem Eigentum stehen, wer ist Eigentümer der Flächen und wurde mit diesem im Vorfeld des Beschlusses DS 231639 im Rat am 14.3.2024 über einen Ankauf bzw. die geplante künftige Nutzung als P&R- Parkplatz verhandelt? Die beiden angesprochenen Flächen (Nr. 1 und 2) befinden sich im Eigentum der Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB GmbH). Die Verwaltung befindet sich in ständigem Austausch mit den SWB/SSB über die zukünftige Nutzung der Grundstücke als P + R Parkplätze. Ein Ankauf ist nicht notwendig. Zu 3.: Trifft es zu, dass sich die in der Anlage mit der Ziffer 3 gekennzeichnete Fläche nicht in städtischem Eigentum befindet und wenn dem so ist, wem gehört diese Fläche und ist diese noch als Standort eines P&RAngebotes aktuell? Die angesprochene Fläche (Nr.3) befindet sich überwiegend in privater Hand (ca. 14.500 qm), ein Teil ist in städtischem Besitz (ca. 3.200 qm). Grundsätzlich wären diese Flächen für einen P + R Standort geeignet. Zu 4.: Könnte die in der Anlage mit der Ziffer 3 gekennzeichnete Fläche von der B56 aus erschlossen werden und wenn nein, über welche Straßen wäre eine Erschließung denkbar? Eine Erschließung der unter 3. angesprochenen Fläche wäre nur von der B 56 aus denkbar. Zu 5.: Wie lautet der aktuelle Sachstand zum Ratsbeschluss DS 210495 vom 20.9.2021 (...)? Im Sinne des erwähnten Beschlusses (DS 210495) wurde im Rahmen derSeite 1 von 2 Seite 2 personellen Möglichkeiten eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nun nahezu abgeschlossen ist und kurzfristig vorgestellt werden kann. Ziel ist weiterhin, zur Fertigstellung des Haltepunktes (voraussichtlich Ende 2026) eine P + R Anlage zur Verfügung stellen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de