240542-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erhöhung der Werbekostenumlage der Stadt Bonn beim Verbund „Historic Highlights of Germany e.V.“ (HHoG)
Kerndaten
- Nummer
- 240542-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240542-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Erhöhung der Werbekostenumlage der Stadt Bonn beim Verbund „Historic Highlights of Germany e.V.“ (HHoG) Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hatte mit dem mit der Einladung versandten Beschlussvor- schlag eine Erhöhung der Werbekostenumlage zur Beratung und Beschluss- fassung vorgeschlagen. Die Vertreterin der Verwaltung sollte per Beschluss entsprechend ermächtigt werden, in der Vollversammlung des Historic High- lights of Germany e.V. (HHog) der Erhöhung der Werbekostenumlage zum Jah- resbeginn 2025 zuzustimmen. Nun wurde mit der Einladung zur Vollversammlung am 25.04.2024 vom Verein mitgeteilt, dass nicht die Werbekostenumlage brutto um 3.570 Euro von 18.100 Euro auf 21.670 Euro erhöht werden soll, so wie in der ursprünglichen Be- schlussvorlage vorgesehen war und der Vorstand des Vereins es zunächst kommuniziert hatte, sondern es soll nun der Mitgliedsbeitrag um 3.000 erhöht werden. Dies hat sich kurzfristig aus einem gemeinsamen Termin von Vorstand der HHoG, Geschäftsleitung und Rechtsanwalt beim Steuerberater ergeben. Bei diesem Termin wurde über ausführlich über die rechtliche Unterscheidung einer Anpassung des Mitgliedsbeitrags oder der Werbekostenumlage beraten, insbe- sondere vor dem Hintergrund der steuerlichen Fragestellungen. Im Ergebnis wurde von den Fachleuten empfohlen, die Beitragshöhe an den tatsächlichen Aufwand für die eigentliche Vereinsarbeit (d.h. ohne Werbekostenumlage) an- zupassen und die steuerbare Werbekostenumlage unverändert zu belassen. Somit werde eine steuerlich nachvollziehbare Abgrenzung vorgenommen. Es erfolgt daher eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages netto um 3.000 € anstatt der Werbekostenumlage um brutto 3.570 €. Die Vertreterin der Verwaltung soll daher für die Vollversammlung des Historic Highlights of Germany e.V. (HHoG) am 25.04.2024 ermächtigt werden, einerSeite 1 von 2 Seite 2 Erhöhung des Vereinsmitgliedsbeitrags von 250 € auf 3.250 € zum Jahresbe- ginn 2025 zuzustimmen. Die Verwaltung hat daher den Beschlussvorschlag entsprechend angepasst und bittet, den neuen Beschlussvorschlag als Abstimmungsgrundlage zu neh- men. Die Begründung für die Erhöhung hat nach wie vor Bestand. Beschlussvorschlag neu: Die Vertreterin der Verwaltung in der Vollversammlung des Historic Highlights of Germany e.V. (HHoG) wird ermächtigt, einer Erhöhung des Vereinsmit- gliedsbeitrags von 250 € auf 3.250 € zum Jahresbeginn 2025 zuzustimmen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de