240540-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt; Entwicklung Anzahl Parkstände
Kerndaten
- Nummer
- 240540-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Adolfstraße Hauptort
- Gerhardsplatz
- Annagraben
- Kölnstraße
- Nordstadt
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240540-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt; Entwicklung Anzahl Parkstände Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Parkstände befinden sich aktuell vor Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt in dessen späteren Geltungsbereich und wie viele davon entfallen auf reine Bewohnerparkplätze? Im April 2024, also aktuell vor Umsetzung des Parkraumkonzeptes, befinden sich ca. 2.800 Parkstände im Bereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt. Hierbei handelt es sich um eine Aktualisierung der in 2019 von Runge IVP im Rahmen der Parkraumuntersuchung Nordstadt ermittelten Parkstände (3.078). Illegale Parkvorgänge, beispielsweise Gehwegparken ohne entsprechende rechtliche Anordnung, sowie Veränderungen durch bereits erfolgte und noch laufende Baumaßnahmen im Bestand wurden dabei identifiziert und berücksichtigt. Aktuell sind ca. 440 reine Bewohnerparkplätze im Bereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt ausgewiesen. Zukünftig wird das Mischprinzip für Bewohnerparken im bewirtschafteten Bereich der Nordstadt zur Anwendung kommen. Das bedeutet Folgendes: Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis dürfen grundsätzlich überall auf ausgeschilderten Parkplätzen parken. Nicht- Anwohner*innen wie Besucher*innen oder Kund*innen benötigen ein kostenpflichtiges Parkticket. 2. Erträge differenziert nach Anwohnerparkausweisen und sonstigen Parkgebühren stehen aktuell Aufwendungen in welcher Höhe für die bisherige Bewirtschaftung in diesem Bereich gegenüber? Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Anwohnerparkausweisen stehen, werden nicht nach Stadtbezirken oder Parkzonen getrennt verbucht. Eine Auswertung für das Gebiet des Parkraumkonzepts Nordstadt ist daher nicht möglich. 3. Wie viele Parkstände werden sich nach Markierung und Beschilderung künftig im Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt befinden und wie viele davon entfallen auf welche „alternativen Verkehrsträger“?Seite 1 von 3 Seite 2 Voraussichtlich werden sich aufgrund der Wiederherstellung der per Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie festgelegten Mindestgehwegbreiten (DS-Nummer 212060) sowie der durch die StVO vorgegebenen Restfahrbahnbreite (bspw. zur Sicherstellung von Fahrgassen für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst) - nach Abschluss der Maßnahmen - ca. 2.400 Parkstände im Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes befinden. Maßnahmen, die unabhängig vom Parkraumkonzept umgesetzt werden, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Hierzu zählen die Maßnahmen in der Adolfstraße zur Busbeschleunigung (DS-Nummer 210328) sowie die Umgestaltung der Kölnstraße im Rahmen des Masterplans Innere Stadt (DS- Nummer 220927). Die Breitestraße, der Annagraben sowie die Straßen im Bereich Gerhardsplatz werden zudem separat betrachtet, da hier die bauliche Bestandssituation längere, noch andauernde Abstimmungsprozesse erforderlich macht. Sukzessive werden 107 Fahrradabstellanlagen mit ca. 550 Abstellmöglichkeiten im Gebiet des Parkraumkonzeptes Nordstadt eingerichtet sowie 5 E-Scooter-Abstellflächen. Die geplanten 16 Carsharing-Standorte wurden bereits umgesetzt. 4. Welcher einmalige und laufende Aufwand für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt steht welchen geschätzten jährlichen Erträgen differenziert nach Anwohnerparkausweisen und sonstigen Parkgebühren künftig gegenüber? Sowohl der einmalige Aufwand für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes, wie auch der laufende Aufwand zum Betrieb der Bewirtschaftung können zum jetzigen Zeitpunkt nicht valide aufgelistet werden. Neben den Kosten für Anschaffung und Installation der Parkscheinautomaten, Kosten für Beschilderung und Markierung, wären auch die Personalkosten der Verwaltung zu berücksichtigen. Zur Kontrolle der Bewohnerparkregelung wurden bereits mit Beschlussfassung des Konzeptes (DS-Nummer 222180) 8 Stellen der Wertigkeit EG 5 im Verkehrsaußendienst vorgesehen. Wie bereits unter Punkt 2 erläutert, werden darüber hinaus Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Anwohnerparkausweisen stehen, nicht nach Stadtbezirken oder Parkzonen getrennt verbucht. Eine Auswertung für das Gebiet des Parkraumkonzepts Nordstadt sowie eine Gegenüberstellung der Kosten und Einnahmen ist daher nicht möglich. 5. Wie viele Parkstände sind im Bereich des Parkraumkonzept Nordstadt bisher für Außengastronomie beseitigt worden und welche Anzahl an Stellflächen soll noch für gastronomische Zwecke umgenutzt werden? Für den Bereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt hat die Verwaltung derzeit für das laufende Jahr 34 Gastronomen 68 Pkw-Stellplätze durch Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme als Außengastronomien zurSeite 2 von 3 Seite 3 Verfügung gestellt. Da es sich um antragspflichtige Erlaubnisse handelt, lässt sich für die Verwaltung nicht absehen, ob in Zukunft für diesen Bereich zusätzliche entsprechende Anträge eingehen werden. Insofern kann nicht eingeschätzt werden, ob sich die derzeitige Anzahl der „Stellplatz-Außengastronomien“ in diesem Teil der Nordstadt noch erhöhen wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de