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240540-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt; Entwicklung Anzahl Parkstände

Nummer
240540-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Adolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Gerhardsplatz Straße· Castell, Bonn
  • Annagraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240540 BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt; Entwicklung Anzahl Parkstände

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240540-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt;
Entwicklung Anzahl Parkstände
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Parkstände befinden sich aktuell vor Umsetzung des
Parkraumkonzeptes Nordstadt in dessen späteren Geltungsbereich und
wie viele davon entfallen auf reine Bewohnerparkplätze?
Im April 2024, also aktuell vor Umsetzung des Parkraumkonzeptes, befinden
sich ca. 2.800 Parkstände im Bereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt.
Hierbei handelt es sich um eine Aktualisierung der in 2019 von Runge IVP im
Rahmen der Parkraumuntersuchung Nordstadt ermittelten Parkstände (3.078).
Illegale Parkvorgänge, beispielsweise Gehwegparken ohne entsprechende
rechtliche Anordnung, sowie Veränderungen durch bereits erfolgte und noch
laufende Baumaßnahmen im Bestand wurden dabei identifiziert und
berücksichtigt.
Aktuell sind ca. 440 reine Bewohnerparkplätze im Bereich des
Parkraumkonzeptes Nordstadt ausgewiesen. Zukünftig wird das Mischprinzip
für Bewohnerparken im bewirtschafteten Bereich der Nordstadt zur Anwendung
kommen. Das bedeutet Folgendes: Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis
dürfen grundsätzlich überall auf ausgeschilderten Parkplätzen parken. Nicht-
Anwohner*innen wie Besucher*innen oder Kund*innen benötigen ein
kostenpflichtiges Parkticket.
2. Erträge differenziert nach Anwohnerparkausweisen und sonstigen
Parkgebühren stehen aktuell Aufwendungen in welcher Höhe für die
bisherige Bewirtschaftung in diesem Bereich gegenüber?
Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
Anwohnerparkausweisen stehen, werden nicht nach Stadtbezirken oder
Parkzonen getrennt verbucht. Eine Auswertung für das Gebiet des
Parkraumkonzepts Nordstadt ist daher nicht möglich.
3. Wie viele Parkstände werden sich nach Markierung und Beschilderung
künftig im Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt befinden
und wie viele davon entfallen auf welche „alternativen Verkehrsträger“?Seite 1 von 3
Seite 2
Voraussichtlich werden sich aufgrund der Wiederherstellung der per
Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie festgelegten
Mindestgehwegbreiten (DS-Nummer 212060) sowie der durch die StVO
vorgegebenen Restfahrbahnbreite (bspw. zur Sicherstellung von Fahrgassen
für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst) - nach Abschluss der Maßnahmen
- ca. 2.400 Parkstände im Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes befinden.
Maßnahmen, die unabhängig vom Parkraumkonzept umgesetzt werden, sind in
dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Hierzu zählen die Maßnahmen in der
Adolfstraße zur Busbeschleunigung (DS-Nummer 210328) sowie die
Umgestaltung der Kölnstraße im Rahmen des Masterplans Innere Stadt (DS-
Nummer 220927). Die Breitestraße, der Annagraben sowie die Straßen im
Bereich Gerhardsplatz werden zudem separat betrachtet, da hier die bauliche
Bestandssituation längere, noch andauernde Abstimmungsprozesse
erforderlich macht.
Sukzessive werden 107 Fahrradabstellanlagen mit ca. 550
Abstellmöglichkeiten im Gebiet des Parkraumkonzeptes Nordstadt eingerichtet
sowie 5 E-Scooter-Abstellflächen. Die geplanten 16 Carsharing-Standorte
wurden bereits umgesetzt.
4. Welcher einmalige und laufende Aufwand für die Umsetzung des
Parkraumkonzeptes Nordstadt steht welchen geschätzten jährlichen
Erträgen differenziert nach Anwohnerparkausweisen und sonstigen
Parkgebühren künftig gegenüber?
Sowohl der einmalige Aufwand für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes, wie
auch der laufende Aufwand zum Betrieb der Bewirtschaftung können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht valide aufgelistet werden. Neben den Kosten für
Anschaffung und Installation der Parkscheinautomaten, Kosten für
Beschilderung und Markierung, wären auch die Personalkosten der Verwaltung
zu berücksichtigen.
Zur Kontrolle der Bewohnerparkregelung wurden bereits mit Beschlussfassung
des Konzeptes (DS-Nummer 222180) 8 Stellen der Wertigkeit EG 5 im
Verkehrsaußendienst vorgesehen.
Wie bereits unter Punkt 2 erläutert, werden darüber hinaus Erträge und
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Anwohnerparkausweisen stehen,
nicht nach Stadtbezirken oder Parkzonen getrennt verbucht. Eine Auswertung
für das Gebiet des Parkraumkonzepts Nordstadt sowie eine Gegenüberstellung
der Kosten und Einnahmen ist daher nicht möglich.
5. Wie viele Parkstände sind im Bereich des Parkraumkonzept Nordstadt
bisher für Außengastronomie beseitigt worden und welche Anzahl an
Stellflächen soll noch für gastronomische Zwecke umgenutzt werden?
Für den Bereich des Parkraumkonzeptes Nordstadt hat die Verwaltung derzeit
für das laufende Jahr 34 Gastronomen 68 Pkw-Stellplätze durch
Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme als Außengastronomien zurSeite 2 von 3
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Verfügung gestellt.
Da es sich um antragspflichtige Erlaubnisse handelt, lässt sich für die
Verwaltung nicht absehen, ob in Zukunft für diesen Bereich zusätzliche
entsprechende Anträge eingehen werden. Insofern kann nicht eingeschätzt
werden, ob sich die derzeitige Anzahl der „Stellplatz-Außengastronomien“ in
diesem Teil der Nordstadt noch erhöhen wird.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de