240536-02 · Mitteilungsvorlage
Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele
Kerndaten
- Nummer
- 240536-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kessenich Hauptort
- Kessenicher Straße
- Stephanstraße
- Winzerstraße
- Im Bachele
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240536-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit zwischen den KnotenpunktenKessenicher Straße / Stephanstraße / Winzerstraße und Im Bachele angeordnet werden kann. Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h u.a. nur dann vor, wenn a) eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die Unfallsituation negativ beeinflussen kann oder b) eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt oder c) eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang zur Straße vorliegt. Zu a) Die Verwaltung kann die von der antragstellenden Person genannten „Gefahrenlage“ subjektiv nachvollziehen; allerdings besteht in dem beantragten Bereich keine rechtliche Grundlage tätig zu werden, da es sich nach Rücksprache mit der Polizei und der Unfallkommission bei diesem Knoten nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Das Unfalllagebild lässt keine Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko einer Teilnahme am Straßenverkehr übersteigt. Zu b) Grundsätzlich führt die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Straßen von 50 km/h auf 30 km/h in den meisten Fällen zu einer deutlichen Verminderung des Verkehrslärms. Dies belegt unter anderem eine Studie des Umweltbundesamts (UBA Heinrichs et. al (2015), Texte 33/2015, Dessau-Roßlau). Danach sinken die gemessenen Schallpegel nach Anordnung von Tempo 30 um ca. 1 bis 4 dB. Für den genannten Straßenabschnitt liegen der Stadt Bonn aktuell keine Schallpegel vor. Allerdings kann basierend auf Werten aus der letzten Runde der Umgebungslärmkartierung 2023 davon ausgegangen werden, dass die für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen erforderlichenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Lärmwerte nicht erreicht werden. Zu c) In dem in Rede stehenden Straßenabschnitt liegt keine innerhalb der Vorschrift genannte Einrichtung (Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätze, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern) mit direktem Zugang zur Straße vor, sodass eine Geschwindigkeitsreduzierung auch basierend auf dieser Grundlage rechtlich nicht zulässig ist. Die beschriebene Problemlage wurde darüber hinaus hinsichtlich der beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorab geprüft. Der Verwaltung liegt ein SDR-Ergebnis aus November 2023 gegenüber der Hausnummer 215 vor. Die durchschnittliche Geschwindigkeitsüberschreitung liegt hier lediglich im Querschnitt bei 1,5 %, was als nutzungsverträglich anzusehen ist. Daher ist die Umsetzung des Beschlusses seitens der Verwaltung nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de