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240535-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aktueller Stand über die Verausgabung der Mittel im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP)

Nummer
240535-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240535 Große Anfrage von SPD, DIE LINKE und Volt: Jugendförderplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240535-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Aktueller Stand über die Verausgabung der Mittel
im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans
(KJFP)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Große Anfrage von SPD, DIE LINKE und Volt gemäß DS 240535 beinhaltet
Fragestellungen zur Verausgabung der Fördermittel aus dem Kinder- und
Jugendförderplan.
Aufgrund der geänderten Förderkulisse im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen) (vgl.
DS 231753-01 AA, 231753-02 AA und 231753-03 AA) wurden bereits Anträge
gestellt, die allerdings erst nach Durchführung der Maßnahme abgerechnet
werden. Es liegen vier Anträge zur Förderung von Inklusionshelfer*innen in
Höhe von 7.000,00 Euro vor, die unterstützt werden. Derzeit liegen drei Anträge
zur Digitalisierung i.H.v. 15.023,37 € vor. Die geförderten Freizeitmaßnahmen
werden im Rahmen der erhöhten Fördersätze gefördert, hierbei ist noch keine
Aussage möglich, inwiefern die Zahl der Maßnahmen oder die zu
verausgabende Summe sich im Jahr 2024 entwickeln wird.
Derzeit dienen die Umsetzungsvorschläge aus dem Begleitgremium (DS
231753) weiterhin als Grundlage zur Förderung von Maßnahmen, über die die
freien Träger der Jugendhilfe am 20.11.2023 in einer digitalen Veranstaltung
informiert worden sind. Es sind mittlerweile drei Anträge gestellt worden, die auf
Ihre Förderfähigkeit geprüft werden.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie im Juni 2024 über die bis dahin eingeleiteten Maßnahmen und die
damit verbundene Verausgabung von Fördermitteln im Rahmen des aktuellen
Kinder- und Jugendförderplans sowie über den geplanten Prozess der
Fortschreibung des Planes berichten.
Zur weiteren Unterstützung bei der Antragstellung für Maßnahmen aus dem
Kinder- und Jugendförderplan wird aktuell ein niederschwelliges
Antragsformular für die Träger entwickelt. Dieses Antragsformular wird online
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann auch weiterhin ein formloser
Antrag auf Fördermittel gestellt werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Zudem wurde der Kinder- und Jugendförderplan digital und als Broschüre zur
Verfügung gestellt: Kinder- und Jugendförderplan | Bundesstadt Bonn
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de