240535-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aktueller Stand über die Verausgabung der Mittel im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP)
Kerndaten
- Nummer
- 240535-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240535-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Aktueller Stand über die Verausgabung der Mittel im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Große Anfrage von SPD, DIE LINKE und Volt gemäß DS 240535 beinhaltet Fragestellungen zur Verausgabung der Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Aufgrund der geänderten Förderkulisse im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen) (vgl. DS 231753-01 AA, 231753-02 AA und 231753-03 AA) wurden bereits Anträge gestellt, die allerdings erst nach Durchführung der Maßnahme abgerechnet werden. Es liegen vier Anträge zur Förderung von Inklusionshelfer*innen in Höhe von 7.000,00 Euro vor, die unterstützt werden. Derzeit liegen drei Anträge zur Digitalisierung i.H.v. 15.023,37 € vor. Die geförderten Freizeitmaßnahmen werden im Rahmen der erhöhten Fördersätze gefördert, hierbei ist noch keine Aussage möglich, inwiefern die Zahl der Maßnahmen oder die zu verausgabende Summe sich im Jahr 2024 entwickeln wird. Derzeit dienen die Umsetzungsvorschläge aus dem Begleitgremium (DS 231753) weiterhin als Grundlage zur Förderung von Maßnahmen, über die die freien Träger der Jugendhilfe am 20.11.2023 in einer digitalen Veranstaltung informiert worden sind. Es sind mittlerweile drei Anträge gestellt worden, die auf Ihre Förderfähigkeit geprüft werden. Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie im Juni 2024 über die bis dahin eingeleiteten Maßnahmen und die damit verbundene Verausgabung von Fördermitteln im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans sowie über den geplanten Prozess der Fortschreibung des Planes berichten. Zur weiteren Unterstützung bei der Antragstellung für Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan wird aktuell ein niederschwelliges Antragsformular für die Träger entwickelt. Dieses Antragsformular wird online zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann auch weiterhin ein formloser Antrag auf Fördermittel gestellt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Zudem wurde der Kinder- und Jugendförderplan digital und als Broschüre zur Verfügung gestellt: Kinder- und Jugendförderplan | Bundesstadt Bonn Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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