240530-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag der SPD-Bezirksfraktion: Anbringung eines Grünpfeils für Radfahrende Ecke Römerstraße/Rosental
Kerndaten
- Nummer
- 240530-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240530-01 ST Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse A (öffentlich) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Antrag der SPD-Bezirksfraktion: Anbringung eines Grünpfeils für Radfahrende Ecke Römerstraße/Rosental Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Einsatz eines grünen Pfeils für den Radverkehr ist durch Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der StVO seit dem 28. April 2020 möglich. Die Verwaltung hat die Änderung der StVO zum Anlass genommen, zur Förderung des Radverkehrs alle signalisierten Knoten auf Bonner Stadtgebiet auf ihre Eignung für den Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr überprüfen zu lassen (siehe auch DS 200824). Hierzu wurde ein externes Büro beauftragt, das die Prüfung anhand eines zuvor mit Verwaltung und Polizei abgestimmten Kriterienkataloges an allen 316 signalisierten Knotenpunkten in Bonn vorgenommen hat, u.a. auch in der Römerstr./Ecke Rosental. Das Gutachten kommt für den betreffenden Knotenpunkt zu dem Schluss, dass die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr rechtlich nicht zulässig ist. Insbesondere kommt eine Anordnung hier nicht in Betracht, da dem entgegenkommenden Verkehr mittels eines grünen Pfeils ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird (vgl. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 StVO). Durch den links hinter der Kreuzung befindlichen nach links gerichteten grünen Pfeil müssen Linksabbieger nicht mehr auf den Gegenverkehr achten. Ein konfliktfreies Abbiegen nach links wäre bei einem Grünpfeil für den Radverkehr dann nicht mehr gewährleistet. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de