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240530-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der SPD-Bezirksfraktion: Anbringung eines Grünpfeils für Radfahrende Ecke Römerstraße/Rosental

Nummer
240530-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240530 Antrag der SPD-Bezirksfraktion: Anbringung eines Grünpfeils für Radfahrende Ecke Römerstraße/Rosental

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240530-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Antrag der SPD-Bezirksfraktion: Anbringung eines
Grünpfeils für Radfahrende Ecke
Römerstraße/Rosental
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Einsatz eines grünen Pfeils für den Radverkehr ist durch Inkrafttreten einer
Reihe von Änderungen der StVO seit dem 28. April 2020 möglich.
Die Verwaltung hat die Änderung der StVO zum Anlass genommen, zur
Förderung des Radverkehrs alle signalisierten Knoten auf Bonner Stadtgebiet
auf ihre Eignung für den Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr überprüfen
zu lassen (siehe auch DS 200824). Hierzu wurde ein externes Büro beauftragt,
das die Prüfung anhand eines zuvor mit Verwaltung und Polizei abgestimmten
Kriterienkataloges an allen 316 signalisierten Knotenpunkten in Bonn
vorgenommen hat, u.a. auch in der Römerstr./Ecke Rosental.
Das Gutachten kommt für den betreffenden Knotenpunkt zu dem Schluss, dass
die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr rechtlich nicht zulässig ist.
Insbesondere kommt eine Anordnung hier nicht in Betracht, da dem
entgegenkommenden Verkehr mittels eines grünen Pfeils ein konfliktfreies
Abbiegen nach links signalisiert wird (vgl. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 StVO).
Durch den links hinter der Kreuzung befindlichen nach links gerichteten grünen
Pfeil müssen Linksabbieger nicht mehr auf den Gegenverkehr achten. Ein
konfliktfreies Abbiegen nach links wäre bei einem Grünpfeil für den Radverkehr
dann nicht mehr gewährleistet.
Anlage/n
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