240528 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2024-31.08.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.08.2027
Kerndaten
- Nummer
- 240528
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 25.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 240528 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2024- 31.08.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.08.2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2024 - 31.08.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.08.2027 wird zugestimmt. Begründung Die Schulen in städt. Trägerschaft haben wie jedes Jahr zur Planung und Bündelung der Beschaffung von Inventar- und Einrichtungsgegenständen ihren zwingend und unabweisbar notwendigen Bedarf für das Jahr 2024 mittels Prioritätenliste beim Schulamt beantragt. Teilweise ergibt sich die Notwendigkeit der Ergänzungsbeschaffung durch Bildung zusätzlicher Eingangsklassen, weiterer OGS-Plätze und dem zusätzlichen Raumbedarf nach der Umstellung von G8 nach G9. In dem jetzigen Ausschreibungsverfahren sind auch die Bedarfe des Städt. Gebäudemanagements berücksichtigt, sofern diese bisher für Schulbaumaßnahmen bekannt sind und in die Vertragslaufzeit fallen. Das Städt. Gebäudemanagement wird diesen Anteil separat abrufen. Bis 2016 wurde Schultafeln verschiedener Bauart, die teilweise in größeren Stückzahlen benötigt wurden, bereits zum jeweiligen Jahresbeginn jährlich ausgeschrieben. Seit einigen Jahren werden klassische Schultafeln verstärkt durch interaktive Displays abgelöst und der Bedarf nimmt tendenziell ab. Dennoch sind kurzfristige Ersatzbeschaffungen bei irreparablen Defekten an vorhandenen Tafeln zur Abwendung von Unfallgefahren weiterhin zwingendSeite 1 von 3 Seite 2 erforderlich. Weiterhin konstant bzw. leicht ansteigend ist der Bedarf an zusätzlichen Seitenwandtafeln in verschiedenen Ausführungen (Stahlemaille weiß, grün oder Kork) für alle Schulbereiche und –formen. Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Im auszuschreibenden Rahmenvertrag werden keine Mindest- und Maximalabnahmemengen definiert und generiert, sondern es werden die jährlichen geschätzten Abnahmemengen, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, ausgeschrieben. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann hiervon abweichen und richtet sich nach den konkreten Bedarfen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Besondere Bedarfe, die nicht aus dem Rahmenvertrag abgedeckt werden können, werden weiterhin separat im Rahmen der vorgegebenen Beschaffungsverfahren abgedeckt. Die anzubietenden Tafeln müssen über eine TÜV-Zertifizierung verfügen. Im Rahmen der TÜV-Prüfung werden sowohl die Fertigungsweise als auch die verwendeten Materialien auf Schadstofffreiheit und Konformität mit bestehenden Normen überprüft. Daneben sind die technischen Vorbemerkungen „Verzicht auf umweltschädliche Materialien“ aus dem Vergabehandbuch der Bundesstadt Bonn Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Anforderung des Städtischen Gebäudemanagements ist zudem bei allen Montagen in den Schulen wegen möglicher Vorkommen von Asbest in Wandputzen/Spachtelmassen die Einhaltung des geprüften Verfahrens für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519, hier BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung („Bohrverfahren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung („Bohrverfahren mit Direktabsaugung) zwingend erforderlich. Die Aufnahme von weiteren Nachhaltigkeitskriterien über die TÜV-Zertifizierung und die Technischen Vorbemerkungen hinaus parallel zur zwingend erforderlichen Befähigung für Montagen im geprüften Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519, hier BT 30 würde am Markt vorbeigehen und es wären keine wertbaren Angebote zu erwarten, da nach Kenntnissen des Schulamtes lediglich zwei Tafelhersteller deutschlandweit ihre Mitarbeiter entsprechend befähigt haben. Es wird um darum gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren zum Abschluss des Rahmenvertrages einzuleiten. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte FirmenSeite 2 von 3 Seite 3 beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-1838 VOB x UVgO VgV Schätzkosten für: - ein Jahr: 85.600 Euro - drei Jahre: 256.800 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.03.01 1.03.02 1.03.03 1.03.04 1.03.05 1.03.06 1.03.07 Schulträgeraufgaben Grundschulen Schulträgeraufgaben Hauptschulen Schulträgeraufgaben Realschulen Schulträgeraufgaben Gymnasien Schulträgeraufgaben Gesamtschulen Schulträgeraufgaben Förderschulen Schulträgeraufgaben Berufskollegs 525500 543180 40000301 40000302 40000303 40000304 40000305 40000306 40000307 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de