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240528 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2024-31.08.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.08.2027

Nummer
240528
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
25.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240528
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens: Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und
Montage von Schultafeln im Zeitraum 01.09.2024-
31.08.2025 mit der Option der zweimaligen
Verlängerung bis längstens 31.08.2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Lieferung und Montage von Schultafeln im Zeitraum
01.09.2024 - 31.08.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis
längstens 31.08.2027 wird zugestimmt.
Begründung
Die Schulen in städt. Trägerschaft haben wie jedes Jahr zur Planung und
Bündelung der Beschaffung von Inventar- und Einrichtungsgegenständen ihren
zwingend und unabweisbar notwendigen Bedarf für das Jahr 2024 mittels
Prioritätenliste beim Schulamt beantragt. Teilweise ergibt sich die
Notwendigkeit der Ergänzungsbeschaffung durch Bildung zusätzlicher
Eingangsklassen, weiterer OGS-Plätze und dem zusätzlichen Raumbedarf
nach der Umstellung von G8 nach G9.
In dem jetzigen Ausschreibungsverfahren sind auch die Bedarfe des Städt.
Gebäudemanagements berücksichtigt, sofern diese bisher für
Schulbaumaßnahmen bekannt sind und in die Vertragslaufzeit fallen. Das
Städt. Gebäudemanagement wird diesen Anteil separat abrufen.
Bis 2016 wurde Schultafeln verschiedener Bauart, die teilweise in größeren
Stückzahlen benötigt wurden, bereits zum jeweiligen Jahresbeginn jährlich
ausgeschrieben. Seit einigen Jahren werden klassische Schultafeln verstärkt
durch interaktive Displays abgelöst und der Bedarf nimmt tendenziell ab.
Dennoch sind kurzfristige Ersatzbeschaffungen bei irreparablen Defekten an
vorhandenen Tafeln zur Abwendung von Unfallgefahren weiterhin zwingendSeite 1 von 3
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erforderlich.
Weiterhin konstant bzw. leicht ansteigend ist der Bedarf an zusätzlichen
Seitenwandtafeln in verschiedenen Ausführungen (Stahlemaille weiß, grün oder
Kork) für alle Schulbereiche und –formen.
Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger gemäß § 79 des Schulgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine
am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Im auszuschreibenden Rahmenvertrag werden keine Mindest- und
Maximalabnahmemengen definiert und generiert, sondern es werden die
jährlichen geschätzten Abnahmemengen, basierend auf den Erfahrungen der
Vergangenheit, ausgeschrieben. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann
hiervon abweichen und richtet sich nach den konkreten Bedarfen und den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Besondere Bedarfe, die nicht aus dem Rahmenvertrag abgedeckt werden
können, werden weiterhin separat im Rahmen der vorgegebenen
Beschaffungsverfahren abgedeckt.
Die anzubietenden Tafeln müssen über eine TÜV-Zertifizierung verfügen. Im
Rahmen der TÜV-Prüfung werden sowohl die Fertigungsweise als auch die
verwendeten Materialien auf Schadstofffreiheit und Konformität mit
bestehenden Normen überprüft. Daneben sind die technischen
Vorbemerkungen „Verzicht auf umweltschädliche Materialien“ aus dem
Vergabehandbuch der Bundesstadt Bonn Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Auf Anforderung des Städtischen Gebäudemanagements ist zudem bei allen
Montagen in den Schulen wegen möglicher Vorkommen von Asbest in
Wandputzen/Spachtelmassen die Einhaltung des geprüften Verfahrens für
Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519, hier BT 30:
Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung
(„Bohrverfahren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung
(„Bohrverfahren mit Direktabsaugung) zwingend erforderlich.
Die Aufnahme von weiteren Nachhaltigkeitskriterien über die TÜV-Zertifizierung
und die Technischen Vorbemerkungen hinaus parallel zur zwingend
erforderlichen Befähigung für Montagen im geprüften Verfahren für Arbeiten mit
geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519, hier BT 30 würde am
Markt vorbeigehen und es wären keine wertbaren Angebote zu erwarten, da
nach Kenntnissen des Schulamtes lediglich zwei Tafelhersteller
deutschlandweit ihre Mitarbeiter entsprechend befähigt haben.
Es wird um darum gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren zum Abschluss
des Rahmenvertrages einzuleiten.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte FirmenSeite 2 von 3
Seite 3
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-1838 VOB x UVgO VgV Schätzkosten für:
- ein Jahr: 85.600
Euro
- drei Jahre:
256.800 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.03.01
1.03.02
1.03.03
1.03.04
1.03.05
1.03.06
1.03.07
Schulträgeraufgaben
Grundschulen
Schulträgeraufgaben
Hauptschulen
Schulträgeraufgaben
Realschulen
Schulträgeraufgaben
Gymnasien
Schulträgeraufgaben
Gesamtschulen
Schulträgeraufgaben
Förderschulen
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
525500
543180
40000301
40000302
40000303
40000304
40000305
40000306
40000307
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de