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240514 · Beschlussvorlage

22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Nummer
240514
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 11.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240514
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beratungsfolge
Hauptausschuss 11.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn
wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Begründung
Bereits im vergangenen Jahr wurde in der Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 232218)
auf die Notwendigkeit der Änderung der Hauptsatzung hingewiesen. Ursächlich
hierfür ist die erforderliche Nachbesetzung der Stelle der Betriebsleitung beim
Städtischen Gebäudemanagement (SGB). Das Stellenbesetzungsverfahren ist
eingeleitet. Angestrebt wird künftig ein Arbeitsverhältnis als „Leitende*r
Angestellte*r“. Hierbei handelt es sich um eine Position mit großer Nähe zum
Arbeitgeber, die über Arbeitgeberkompetenzen verfügt. Aufgrund der
besonderen arbeitgebernahen Position findet das Kündigungsschutzgesetz nur
eingeschränkt Anwendung auf den Personenkreis der Leitenden Angestellten.
Zu den Befugnissen von Leitenden Angestellten gehört u.a. die Kompetenz zur
selbstständigen Einstellung, Ein- und Höhergruppierung und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitenden des Betriebes. Die Verantwortung als
Leitung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung auf Personal und Budget soll
durch die Position des*der Leitenden Angestellten deutlicher herausgehoben
werden.
Für die Übertragung der Befugnis zur Einstellung, Ein- und Höhergruppierung
sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern bedarf es einer Regelung in der Hauptsatzung. Hierfür bedarf
es der Ergänzung des §15 um den Absatz 4.
Die Betriebssatzung wird zeitgleich ebenfalls entsprechend angepasst.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 2024-03-14 Anlage 1 zur Änderung der Hauptsatzung (öffentlich)Seite 2 von 3
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
22. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung
der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.NRW S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), folgende Satzung beschlossen
Artikel I
Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt geändert
durch Satzung vom 19.02.2024 (ABl. S. 76), wird wie folgt geändert:
§15 wird um Absatz 4 ergänzt und erhält folgende Fassung:
(4) In Bezug auf die mit Betriebssatzung vom 16.12.2003 eingerichtete
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB) wird die
Befugnis zur Einstellung, Ein- und Höhergruppierung sowie Beendigung von
Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Betriebsleitung
übertragen.
Artikel II
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de