240514 · Beschlussvorlage
22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Kerndaten
- Nummer
- 240514
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240514 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Beratungsfolge Hauptausschuss 11.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen. Begründung Bereits im vergangenen Jahr wurde in der Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 232218) auf die Notwendigkeit der Änderung der Hauptsatzung hingewiesen. Ursächlich hierfür ist die erforderliche Nachbesetzung der Stelle der Betriebsleitung beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB). Das Stellenbesetzungsverfahren ist eingeleitet. Angestrebt wird künftig ein Arbeitsverhältnis als „Leitende*r Angestellte*r“. Hierbei handelt es sich um eine Position mit großer Nähe zum Arbeitgeber, die über Arbeitgeberkompetenzen verfügt. Aufgrund der besonderen arbeitgebernahen Position findet das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung auf den Personenkreis der Leitenden Angestellten. Zu den Befugnissen von Leitenden Angestellten gehört u.a. die Kompetenz zur selbstständigen Einstellung, Ein- und Höhergruppierung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitenden des Betriebes. Die Verantwortung als Leitung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung auf Personal und Budget soll durch die Position des*der Leitenden Angestellten deutlicher herausgehoben werden. Für die Übertragung der Befugnis zur Einstellung, Ein- und Höhergruppierung sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedarf es einer Regelung in der Hauptsatzung. Hierfür bedarf es der Ergänzung des §15 um den Absatz 4. Die Betriebssatzung wird zeitgleich ebenfalls entsprechend angepasst.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 2024-03-14 Anlage 1 zur Änderung der Hauptsatzung (öffentlich)Seite 2 von 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.NRW S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), folgende Satzung beschlossen Artikel I Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.02.2024 (ABl. S. 76), wird wie folgt geändert: §15 wird um Absatz 4 ergänzt und erhält folgende Fassung: (4) In Bezug auf die mit Betriebssatzung vom 16.12.2003 eingerichtete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB) wird die Befugnis zur Einstellung, Ein- und Höhergruppierung sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Betriebsleitung übertragen. Artikel II Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de