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240512 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 117 - Errichtung einer Spielstätte im Bereich Lasertag und Escape Rooms Az.: 40040/2024

Nummer
240512
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240512
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 117
- Errichtung einer Spielstätte im Bereich Lasertag
und Escape Rooms
Az.: 40040/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An-
trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten Form
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB ent-
spricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung einer Spielstätte im Bereich Lasertag und
Escape Room in dem vorhandenen Objekt Maarstraße 117, 53227 Bonn.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 8023-2 und ist planungsrechtlich nach § 30
Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Zudem ist zur Sicherung des
Einzelhandels- und des Zentrenkonzepts für diesen Bereich die Einleitung zur
Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.
Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als Gewerbegebiet fest.
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich
belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der letzten
Ergänzung des Bebauungsplans geltenden BauNVO 1990). Zulässig sind
demnach Gewerbebetriebe aller Art, Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.
Die textlichen Festsetzungen des zu Grunde liegenden Bebauungsplanes
schließen die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten unter Nr. 2.2 grundsätzlich
aus. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück in einem Bereich, der
grundsätzlich nicht als Eignungsstätte für den Einzelhandel geführt wird.
Demnach ist auch eine Vergnügungsstätte der Kategorie „Geselligkeit und
Unterhaltung“ als nicht zulässig einzustufen.Seite 1 von 3
Seite 2
Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben in seiner
jetzigen Form kein positiver Bescheid erteilt werden kann.
Aufgrund der vorgenannten Gründe beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag
auf Vorbescheid abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Maarstraße 117 (öffentlich)
2 Lageplan_Maarstraße 117 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 01:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de