240512 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 117 - Errichtung einer Spielstätte im Bereich Lasertag und Escape Rooms Az.: 40040/2024
Kerndaten
- Nummer
- 240512
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 240512 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Maarstraße 117 - Errichtung einer Spielstätte im Bereich Lasertag und Escape Rooms Az.: 40040/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB ent- spricht. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung einer Spielstätte im Bereich Lasertag und Escape Room in dem vorhandenen Objekt Maarstraße 117, 53227 Bonn. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8023-2 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Zudem ist zur Sicherung des Einzelhandels- und des Zentrenkonzepts für diesen Bereich die Einleitung zur Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als Gewerbegebiet fest. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der letzten Ergänzung des Bebauungsplans geltenden BauNVO 1990). Zulässig sind demnach Gewerbebetriebe aller Art, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Die textlichen Festsetzungen des zu Grunde liegenden Bebauungsplanes schließen die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten unter Nr. 2.2 grundsätzlich aus. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück in einem Bereich, der grundsätzlich nicht als Eignungsstätte für den Einzelhandel geführt wird. Demnach ist auch eine Vergnügungsstätte der Kategorie „Geselligkeit und Unterhaltung“ als nicht zulässig einzustufen.Seite 1 von 3 Seite 2 Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben in seiner jetzigen Form kein positiver Bescheid erteilt werden kann. Aufgrund der vorgenannten Gründe beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Maarstraße 117 (öffentlich) 2 Lageplan_Maarstraße 117 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de