240511 · Anregungen und Beschwerden
Vor-Ort-Begehung zum Standort eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 (Bezug zu 232039 und 232039-01)
Kerndaten
- Nummer
- 240511
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240511 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 18.03.2024 Vor-Ort-Begehung zum Standort eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 (Bezug zu 232039 und 232039-01) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich, dass die Baumkommission sich im Rahmen einer Vor- Ort-Begehung ein eigenes Bild zum Standort des Lindenbaums macht, da die tatsächlichen Gegebenheiten m.E. nicht in neutraler Gänze aus der Aktenlage ersichtlich sind. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag. Anlage/n 1 Antrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Antrag (öffentlich) 3 Anlage 1 (öffentlich) 4 Anlage 2 (öffentlich) 5 Anlage 3 (öffentlich)Seite 1 von 6 Von: Gesendet: Montag, 18. März 2024 12:43 An: Cc: Umwelt und Stadtgrün <UmweltundStadtgruen@Bonn.de> Betreff: Bürgeranträge 232039 und 232039-01: Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 Guten Tag, ich beziehe mich auf die im Betreff genannten Bürgeranträge sowie auf die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Sachverhalt. Die ensprechenden Dokumente füge ich dieser E-Mail bei. Hiermit beantrage ich, dass die Baumkommission sich im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung ein eigenes Bild zum Standort des Lindenbaums macht, da die tatsächlichen Gegebenheiten m.E. nicht in neutraler Gänze aus der Aktenlage ersichtlich sind. Dieser Lindenbaum ist prägend für die Guardinistraße und eine Fällung wäre ein herber Verlust. Darüber hinaus ist die Parkplatzsituation auf der Guardinistraße mittlerweile sehr angespannt. Dem Anschein nach wird bei einer Entscheidung zur Fällung des Lindenbaums individueller Parkraum geschaffen, zumal laut Stellungnahme der Stadt Bonn von einer Ersatzbepflanzung an gleicher Stelle abgesehen werden soll. Bitte behandeln Sie meine persönlichen Daten streng vertraulich bzw. anonym. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Im Sinne des Naturschutzes danke ich Ihnen für die Berücksichtigung meines Anliegens. Freundliche GrüßeSeite 2 von 6 Betreff Entfernen der Linde vor Guardinistr. 27, 53229 Bonn Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, beim Vorortstermin am 18.10.2023 vor dem Haus Nr. 27 in 53229 Bonn-Niederholtorf, haben wir (drei Nachbarn) mit Ihrem sehr geehrten - Sachgebiet für Pflege und Entwicklung der Grünflächen - die Schäden, die von der dort sehr groß gewordenen Linde ausgehen, diskutiert. Die von mir vor Jahren geschilderten entstehenden Schäden und bestehende Gefahr für meinen Altbau Guardinistr. blieben ohne Inaugenscheinnahme völlig unbeachtet und wurden mit dem guten Zustand der Linde, als unbegründet zurückgewiesen. Meine mittlerweile heftig vermooste Giebelfläche, sehen Sie in den folgenden Fotos. Im vergangenen Winter haben meine Mieter im Obergeschoss des Hauses Guardinstr. auf einer Länge von 3 Metern erhebliche Feuchtigkeit mit Schimmelbildung festgestellt. Als Sofortmaßnahme hat die Fa. aus Königswinter hier im Dezember 2022 den befallenen Putz entfernt und erneuert sowie das komplette Haus gegen Schimmelsporen desinfiziert. Die Rechnung füge ich Ihnen als Anlage hinzu. Das Freileitungsgestänge (s. Foto) das durch die Erdverkabelung, die leider nur bis zur Guardinistr. 31 erfolgte, hat durch die entstandene einseitige Zugwirkung, weitere Feuchtigkeit in der Wand erzeugt. Das Gestänge wurde im Frühjahr entfernt und durch einen Mast neben dem Gebäude ersetzt. Bei der weiteren Ursachenforschung wurde dann die laufend erneut mit Laub, Blüten, Früchten, Samenkugeln und kleinen Ästen verstopfende Regenrinne und das Abfallrohr, als Ursache der Nässebildung ermittelt. Vom Dachdecker (s. Rechnung) habe ich dann mittels Wasserkasten und Rohrverlegung versucht, hierdurch Abhilfe zu schaffen. Auch diese Maßnahme blieb leider erfolglos. Um erneute Wasserschäden vom Gebäude fernzuhalten, muss ich alle 3 - 5 Tage mittels Leiter den Laub/Blüten/Früchte und Samenabwurf entfernen. konnte mir leider keinen Rahmenvertragspartner der Stadt Bonn nennen, der diese Aufgabe zukünftig für mich kostenneutral übernimmt. Als 74jähriger kann ich diese permanent notwendige Maßnahme nicht mehr ausüben und bitte Sie, um weitere Gebäudeschäden zu vermeiden, die Linde zu entfernen. Begründung des Antrags Um erneute Wasserschäden vom Gebäude fernzuhalten, muss ich alle 3 - 5 Tage mittels Leiter den Laub/Blüten/Früchte und Samenabwurf entfernen. konnte mir leider keinen Rahmenvertragspartner der Stadt Bonn nennen, der diese Aufgabe zukünftig für mich kostenneutral übernimmt. Als 74jähriger kann ich diese permanent notwendige Maßnahme nicht mehr ausüben und bitte Sie, um weitere Gebäudeschäden zu vermeiden, die Linde zu entfernen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6 Betreff Linden Baum/ guardinistraße 27 53229 bonn Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herrn Vor unserem Grundstück befindet sich ein etwa 30 Meter hoher Baum, welcher unmittelbar an unserer Grundstücksgrenze liegt. Die Entfernung zum Grundstück liegt bei etwa 1 Meter; die Entfernung zum Gebäude ca. 6 Meter. Aufgrund dessen sind unser Grundstück sowie die dort parkenden PKW einer erheblichen Verschmutzung aufgrund herabfallender Blätter/Früchte ausgesetzt. Ebenfalls werden die Dachrinnen regelmäßig verstopft. Die Wurzeln des Baumes verlaufen über unser Grundstück, so dass als Folge eine Schädigung des Hausfundamentes zu erwarten ist. Die Pflastersteine erheben sich bereits jetzt. Des Weiteren zeigt der Baum eine deutliche Neigung zu unserem Grundstück, so dass auch hier erhebliche Bedenken bezüglicher abfallender Aste etc. bestehen. Im Hinblick darauf, dass wir die Anbringung einer Solaranlage beabsichtigen, ist auch hier eine Beschädigung/Beeinträchtigung durch den vorhandenen Baum nicht auszuschließen. Wir bitten höflich um Prüfung und einen Vorschlag zur Beseitigung der Beeinträchtigung. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Beschädigung des Hausfundament, Pflastersteine durch wurzeln, Dach, Feuchtigkeit im Haus, Solaranlagen, Gefahr, Abneigung, Richtung Haus etc. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 6 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232039-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgeranträge 232039 und 232039-01: Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Guardinistraße wird als Anliegerstraße im alten Ortskern von Niederholtorf genutzt. Auf Grund langjährig gewachsener Strukturen ist es zu erklären, dass die Fluchten zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und daran angrenzenden Privatgrundstücken zwischen Haus-Nr. 25 und 29 unregelmäßig verlaufen. Unmittelbar vor Haus-Nr. 27 steht eine Holländische Linde (Tilia x europaea), die 183 cm Stammumfang bei 11 m Kronenbreite und 24 m Höhe aufweist. Diese Linde befindet sich in befriedigendem Zustand. Die Grenze der Fahrbahn verspringt vor Haus-Nr. 27 um fünf Meter in Richtung Gebäude, sodass der Eindruck entsteht, dass der auf städtischer Fläche stehende Baum im Vorgarten des dahinterliegenden Grundstücks steht. Die Linde hat ihren Traufbereich intensiv mit an der Oberfläche verlaufenden Starkwurzeln erschlossen, die sich bis an die Kellerwände von Haus-Nr. 27 erstrecken. Nach kürzlich vollzogenem Eigentumswechsel beabsichtigt der neue Eigentümer die Kelleraußenwände zu sanieren, was ohne Eingriffe in den Wurzelraum des Baums nicht möglich ist. Die Hauszuwegung und eine neben Haus-Nr. 29 gelegene Fläche sind durch Unterwurzelung verworfen, eine übliche Nutzung des Vorgartens ist durch die starke Verwurzelung nicht möglich. Am südlich des Baumstandorts gelegenen Gebäude Nr. 29 ist es in der Vergangenheit zu Schäden durch Durchfeuchtung des Mauerwerks gekommen. Es ist nachvollziehbar, dass dies durch den gebäudenahen Stand der Linde verursacht oder zumindest stark begünstigt wurde. Die Freiräume zwischen Kronenmantel und den benachbarten Gebäuden betragen ca. 1-2 Meter. Durch eine in Stammnähe verlegte Freileitung musste die Krone der Linde einseitig aufgeastet und beschnitten werden. Diese Schnittarbeiten sind zumSeite 5 von 6 Seite 2 Schutz der Freileitung fortlaufend zu wiederholen. Die Beeinträchtigungen und Beschädigungen im Baumumfeld sind durch den ungünstigen Standort der Linde verursacht und können durch Pflegemaßnahmen nicht kompensiert werden. Die Vielzahl der vorgenannten Beeinträchtigungen der privaten Belange rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung, dass den Anträgen stattgegeben werden kann. Eine Ersatzpflanzung ist an derselben Stelle im Hinblick auf die Freileitung nicht sinnvoll. Wenn ein Beschluss zur Fällung des Baumes gefasst wird, wird eine Ersatzpflanzung möglichst in der Nähe des gegenwärtigen Standorts durch das Fachamt sichergestellt. Anlage/n 1 Guardinistr_Lageplan_Strassenraumfotos (öffentlich)Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de