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240511 · Anregungen und Beschwerden

Vor-Ort-Begehung zum Standort eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 (Bezug zu 232039 und 232039-01)

Nummer
240511
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240511-01 ST Vor-Ort-Begehung zum Standort eines Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27 (Bezug zu 232039 und 232039-01)

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240511
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
18.03.2024
Vor-Ort-Begehung zum Standort eines
Lindenbaumes im Bereich Guardinistraße 27
(Bezug zu 232039 und 232039-01)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich, dass die Baumkommission sich im Rahmen einer Vor-
Ort-Begehung ein eigenes Bild zum Standort des Lindenbaums macht, da die
tatsächlichen Gegebenheiten m.E. nicht in neutraler Gänze aus der Aktenlage
ersichtlich sind.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Anlage/n
1 Antrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Antrag (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Anlage 2 (öffentlich)
5 Anlage 3 (öffentlich)Seite 1 von 6
Von:
Gesendet: Montag, 18. März 2024 12:43
An:
Cc: Umwelt und Stadtgrün <UmweltundStadtgruen@Bonn.de>
Betreff: Bürgeranträge 232039 und 232039-01: Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes
im Bereich Guardinistraße 27
Guten Tag,
ich beziehe mich auf die im Betreff genannten Bürgeranträge sowie auf die Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Sachverhalt. Die ensprechenden Dokumente füge ich dieser E-Mail
bei.
Hiermit beantrage ich, dass die Baumkommission sich im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung
ein eigenes Bild zum Standort des Lindenbaums macht, da die tatsächlichen Gegebenheiten
m.E. nicht in neutraler Gänze aus der Aktenlage ersichtlich sind. Dieser Lindenbaum ist
prägend für die Guardinistraße und eine Fällung wäre ein herber Verlust. Darüber hinaus ist
die Parkplatzsituation auf der Guardinistraße mittlerweile sehr angespannt. Dem Anschein
nach wird bei einer Entscheidung zur Fällung des Lindenbaums individueller Parkraum
geschaffen, zumal laut Stellungnahme der Stadt Bonn von einer Ersatzbepflanzung an
gleicher Stelle abgesehen werden soll.
Bitte behandeln Sie meine persönlichen Daten streng vertraulich bzw. anonym. Gerne stehe
ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Im Sinne des Naturschutzes danke ich Ihnen für die
Berücksichtigung meines Anliegens.
Freundliche GrüßeSeite 2 von 6
Betreff
Entfernen der Linde vor Guardinistr. 27, 53229 Bonn
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Vorortstermin am 18.10.2023 vor dem Haus Nr. 27 in 53229 Bonn-Niederholtorf, haben wir (drei Nachbarn)
mit Ihrem sehr geehrten - Sachgebiet für Pflege und Entwicklung der Grünflächen - die
Schäden, die von der dort sehr groß gewordenen Linde ausgehen, diskutiert.
Die von mir vor Jahren geschilderten entstehenden Schäden und bestehende Gefahr für meinen Altbau
Guardinistr. blieben ohne Inaugenscheinnahme völlig unbeachtet und wurden mit dem guten Zustand der
Linde, als unbegründet zurückgewiesen. Meine mittlerweile heftig vermooste Giebelfläche, sehen Sie in den
folgenden Fotos.
Im vergangenen Winter haben meine Mieter im Obergeschoss des Hauses Guardinstr. auf einer Länge von 3
Metern erhebliche Feuchtigkeit mit Schimmelbildung festgestellt. Als Sofortmaßnahme hat die Fa. aus
Königswinter hier im Dezember 2022 den befallenen Putz entfernt und erneuert sowie das komplette Haus
gegen Schimmelsporen desinfiziert. Die Rechnung füge ich Ihnen als Anlage hinzu.
Das Freileitungsgestänge (s. Foto) das durch die Erdverkabelung, die leider nur bis zur Guardinistr. 31 erfolgte,
hat durch die entstandene einseitige Zugwirkung, weitere Feuchtigkeit in der Wand erzeugt. Das Gestänge
wurde im Frühjahr entfernt und durch einen Mast neben dem Gebäude ersetzt.
Bei der weiteren Ursachenforschung wurde dann die laufend erneut mit Laub, Blüten, Früchten, Samenkugeln
und kleinen Ästen verstopfende Regenrinne und das Abfallrohr, als Ursache der Nässebildung ermittelt.
Vom Dachdecker (s. Rechnung) habe ich dann mittels Wasserkasten und Rohrverlegung versucht, hierdurch
Abhilfe zu schaffen. Auch diese Maßnahme blieb leider erfolglos.
Um erneute Wasserschäden vom Gebäude fernzuhalten, muss ich alle 3 - 5 Tage mittels Leiter den
Laub/Blüten/Früchte und Samenabwurf entfernen. konnte mir leider keinen
Rahmenvertragspartner der Stadt Bonn nennen, der diese Aufgabe zukünftig für mich kostenneutral übernimmt.
Als 74jähriger kann ich diese permanent notwendige Maßnahme nicht mehr ausüben und bitte Sie, um weitere
Gebäudeschäden zu vermeiden, die Linde zu entfernen.
Begründung des Antrags
Um erneute Wasserschäden vom Gebäude fernzuhalten, muss ich alle 3 - 5 Tage mittels Leiter den
Laub/Blüten/Früchte und Samenabwurf entfernen. konnte mir leider keinen
Rahmenvertragspartner der Stadt Bonn nennen, der diese Aufgabe zukünftig für mich kostenneutral übernimmt.
Als 74jähriger kann ich diese permanent notwendige Maßnahme nicht mehr ausüben und bitte Sie, um weitere
Gebäudeschäden zu vermeiden, die Linde zu entfernen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6
Betreff
Linden Baum/ guardinistraße 27 53229 bonn
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herrn
Vor unserem Grundstück befindet sich ein etwa 30 Meter hoher Baum, welcher unmittelbar an unserer
Grundstücksgrenze liegt. Die Entfernung zum Grundstück liegt bei etwa 1 Meter; die Entfernung zum Gebäude
ca. 6
Meter.
Aufgrund dessen sind unser Grundstück sowie die dort parkenden PKW einer erheblichen Verschmutzung
aufgrund herabfallender Blätter/Früchte ausgesetzt. Ebenfalls werden die Dachrinnen regelmäßig verstopft.
Die Wurzeln des Baumes verlaufen über unser Grundstück, so dass als Folge eine Schädigung des
Hausfundamentes zu erwarten ist. Die Pflastersteine erheben sich bereits jetzt.
Des Weiteren zeigt der Baum eine deutliche Neigung zu unserem Grundstück, so dass auch hier erhebliche
Bedenken bezüglicher abfallender Aste etc. bestehen.
Im Hinblick darauf, dass wir die Anbringung einer Solaranlage beabsichtigen, ist auch hier eine
Beschädigung/Beeinträchtigung durch den vorhandenen Baum nicht auszuschließen.
Wir bitten höflich um Prüfung und einen Vorschlag zur Beseitigung der Beeinträchtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Beschädigung des Hausfundament, Pflastersteine durch wurzeln, Dach, Feuchtigkeit im Haus, Solaranlagen,
Gefahr, Abneigung, Richtung Haus etc.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 6
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232039-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgeranträge 232039 und 232039-01:
Beeinträchtigung/ Entfernung eines Lindenbaumes
im Bereich Guardinistraße 27
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Guardinistraße wird als Anliegerstraße im alten Ortskern von Niederholtorf
genutzt.
Auf Grund langjährig gewachsener Strukturen ist es zu erklären, dass die
Fluchten zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und daran angrenzenden
Privatgrundstücken zwischen Haus-Nr. 25 und 29 unregelmäßig verlaufen.
Unmittelbar vor Haus-Nr. 27 steht eine Holländische Linde (Tilia x europaea),
die 183 cm Stammumfang bei 11 m Kronenbreite und 24 m Höhe aufweist.
Diese Linde befindet sich in befriedigendem Zustand.
Die Grenze der Fahrbahn verspringt vor Haus-Nr. 27 um fünf Meter in Richtung
Gebäude, sodass der Eindruck entsteht, dass der auf städtischer Fläche
stehende Baum im Vorgarten des dahinterliegenden Grundstücks steht.
Die Linde hat ihren Traufbereich intensiv mit an der Oberfläche verlaufenden
Starkwurzeln erschlossen, die sich bis an die Kellerwände von Haus-Nr. 27
erstrecken. Nach kürzlich vollzogenem Eigentumswechsel beabsichtigt der
neue Eigentümer die Kelleraußenwände zu sanieren, was ohne Eingriffe in den
Wurzelraum des Baums nicht möglich ist.
Die Hauszuwegung und eine neben Haus-Nr. 29 gelegene Fläche sind durch
Unterwurzelung verworfen, eine übliche Nutzung des Vorgartens ist durch die
starke Verwurzelung nicht möglich.
Am südlich des Baumstandorts gelegenen Gebäude Nr. 29 ist es in der
Vergangenheit zu Schäden durch Durchfeuchtung des Mauerwerks gekommen.
Es ist nachvollziehbar, dass dies durch den gebäudenahen Stand der Linde
verursacht oder zumindest stark begünstigt wurde.
Die Freiräume zwischen Kronenmantel und den benachbarten Gebäuden
betragen ca. 1-2 Meter.
Durch eine in Stammnähe verlegte Freileitung musste die Krone der Linde
einseitig aufgeastet und beschnitten werden. Diese Schnittarbeiten sind zumSeite 5 von 6
Seite 2
Schutz der Freileitung fortlaufend zu wiederholen.
Die Beeinträchtigungen und Beschädigungen im Baumumfeld sind durch den
ungünstigen Standort der Linde verursacht und können durch
Pflegemaßnahmen nicht kompensiert werden. Die Vielzahl der vorgenannten
Beeinträchtigungen der privaten Belange rechtfertigt nach Auffassung der
Verwaltung, dass den Anträgen stattgegeben werden kann.
Eine Ersatzpflanzung ist an derselben Stelle im Hinblick auf die Freileitung nicht
sinnvoll. Wenn ein Beschluss zur Fällung des Baumes gefasst wird, wird eine
Ersatzpflanzung möglichst in der Nähe des gegenwärtigen Standorts durch das
Fachamt sichergestellt.
Anlage/n
1 Guardinistr_Lageplan_Strassenraumfotos (öffentlich)Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de