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240509 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-Straße - Errichtung eines Schülerbootshauses Az.: 460328 (2177/2021)

Nummer
240509
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 16.05.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240509
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-
Straße
- Errichtung eines Schülerbootshauses
Az.: 460328 (2177/2021)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
Sportausschuss 16.05.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Notwendigkeit zur Unterbringung der Boote der Schüler-Rudervereine war
in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand politischer Beratungen und
Anträge, zuletzt in 2021 (u.a. DS 210341). Seinerzeit wurde diese Grundstücks-
fläche in der Beueler Rheinaue – Elsa-Brändström-Straße – als mögliche Bauf-
läche identifiziert. Der in Folge eingereichten Bauvoranfrage standen jedoch
zunächst verschiedene öffentlich-rechtliche Belange entgegen, die einer Aufar-
beitung und Umplanungen bedurften.
Geplant ist nun die Errichtung eines Bootshauses mit einer Grundfläche von
rund 600 m². Oberhalb des Erdgeschosses ist ein Staffelgeschoss mit Sattel-
dach geplant.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7921-12
vom 08.11.1991, der hier eine Sonderfläche (Boots- und Vereinshaus) sowie
öffentliche Grünfläche (Parkanlage und Spielplatz) festsetzt. Zulässig ist eine
ausschließlich I-geschossige Bebauung mit einer maximalen Gebäudehöhe von
60 m ü. NHN. Die GRZ ist mit 0,3 und die GFZ mit 0,4 festgesetzt. Das bean-
tragte Vorhaben liegt ganz oder teilweise im Bereich eines Landschafts- und
Naturschutzgebietes, einer Altlastenverdachtsfläche sowie eines festgesetzten
Überschwemmungsgebietes und des Risikogebiets Hochwasser. Weiterhin
liegt das Vorhabengrundstück im Denkmalbereich Rheinauenpark.
Zunächst waren nicht nur Umplanungen hinsichtlich des Umfangs der Nutzung,
d. h. Beschränkung auf die unmittelbaren Erfordernisse des Ruder- und Ver-
einsbetriebes sondern insbesondere auch im Hinblick auf die notwendige Ver-
legung von Wasserversorgungsleitungen, die im Bereich des geplanten Bau-
fensters liegen, sowie der Verlegung von Wegeführungen, um Baumbestand zu
erhalten, notwendig. Die Erschließung des Vorhabens ist im Rahmen des Bau-
antragsverfahrens durch städtebaulichen Vertrag zu sichern.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Baugrenze wird um ca. 8,0 m überschritten. Dabei handelt es sich aber nur
um eine Verschiebung der Baufläche, damit der Baumbestand in Richtung
Wasserwerk erhalten bleiben kann. Da die gemäß Bebauungsplan zulässige
Baufläche von ca. 880 m² mit den 640 m² des Bauvorhabens nicht erreicht wird,
ist eine Befreiung gem. § 31 BauGB vertretbar.
Gleiches gilt für die Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe. Diese
wird nur durch die Ausbildung eines Satteldaches im Firstbereich um 1,95 m
überschritten. Bei dem Obergeschoss handelt es sich nicht um ein Vollge-
schoss.
Zwischenzeitlich haben alle zu beteiligenden Dienststellen ihre Zustimmung zur
finalen Planung signalisiert, auch wenn im Baugenehmigungsverfahren noch
Auflagen erforderlich werden, z.B. hinsichtlich naturschutzrechtlicher und arten-
schutzrechtlicher Belange.
Sobald alle vorgreiflichen Genehmigungen vorliegen, beabsichtigt die Verwal-
tung nun eine positiven Vorbescheid zu erteilen.
Anlage/n
1 Lageplan Schülerbootshaus (öffentlich)
2 Plan Schülerbootshaus (nichtöffentlich)
3 Ansicht Schülerbootshaus (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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