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240507-04 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zur Stellungnahme sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6222-2 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" - hier Mitteilung zu Carsharing-Angeboten

Nummer
240507-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240507 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6222-2 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße"

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Beschlussvorlage
öffentlich
240507-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zur Stellungnahme sowie
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6222-
2 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf,
"Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" - hier
Mitteilung zu Carsharing-Angeboten
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. In den städtebaulichen Verträgen, die zum Satzungsbeschluss mit den
Vorhabenträgerinnen des „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“
abgeschlossen werden, wird auf die Forderung nach einem Carsharing-
Angebot verzichtet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hiervon unabhängig eine Erweiterung
des Carsharing-Angebots im Stadtgebiet auf Basis von Nutzungszahlen
anzustreben, sodass bei Bedarf auch im Ortsteil Dransdorf reagiert
werden kann. Bei der Erweiterung wird darauf geachtet, dass die
Stellplätze auch zukünftig gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt
sind, was mit entsprechenden Standortvorgaben sichergestellt werden
kann (vgl. DS-Nr. 221504).
Begründung:
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf den Beschluss des Ausschusses für
Wohnen, Planung und Bauen vom 25.06.2024, der die Mitteilungsvorlage der
Verwaltung (vgl. DS-Nr. 240507-01) zum ordentlichen Beschlusspunkt erhob.
Daher wird die in der Mitteilungsvorlage beschriebene beabsichtigte
Vorgehensweise der Verwaltung im Rahmen dieser Drucksacke zum Beschluss
vorgelegt.
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 240507-01) der Verwaltung
lautete:
Im Rahmen der Erarbeitung der städtebaulichen Verträge wurden seitens der
Vorhabenträgerinnen drei Carsharing-Anbieter, die bereits in Bonn aktiv sind,
für die Errichtung eines Carsharing-Angebots von zwei Stellplätzen imSeite 1 von 2
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Vorhabengebiet angefragt. Im Zuge dieser Anfrage haben alle drei Anbieter
nachweislich kein Interesse an den Stellplätzen im Plangebiet bekundet. Dies
wurde unter anderem mit dem weniger attraktivem Standort sowie des erst
kürzlich durch die städtische Ausschreibung eingerichteten Carsharing
Angebots im öffentlichen Straßenraum im Bereich der Grootestraße begründet,
welches zuerst hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit evaluiert werden soll.
Büronutzungen wie der "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" generieren
nach Erfahrung der Verwaltung generell einen deutlich geringeren Bedarf an
privatem Carsharing als etwa Wohngebiete. Dementsprechend erfolgt keine
Berücksichtigung in den städtebaulichen Verträgen, die zum
Satzungsbeschluss mit den Vorhabenträgerinnen abgeschlossen werden und
es wird kein Carsharing-Angebot im Plangebiet integriert werden. Davon
unabhängig strebt die Verwaltung jedoch eine Erweiterung des Carsharing-
Angebots im Stadtgebiet auf Basis von Nutzungszahlen an, sodass bei Bedarf
auch im Ortsteil Dransdorf reagiert werden kann. Bei der Erweiterung wird
darauf geachtet, dass die Stellplätze auch zukünftig gleichmäßig über das
Stadtgebiet verteilt sind, was mit entsprechenden Standortvorgaben
sichergestellt werden kann (vgl. DS-Nr. 221504).
Der Änderungsantrag (DS-Nr. 240507-03 AA) des BBB hatte folgenden
Wortlaut:
Beschlussvorschlag
1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.
2. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung wird in den städtebaulichen
Verträgen, die zum Satzungsbeschluss mit den Vorhabenträgern /
Vorhabenträgerinnen abgeschlossen werden, nicht auf die Integration eines
Carsharing-Angebotes im Plangebiet verzichtet.
Der Änderungsantrag (DS-Nr. 240507-03 AA) war wie folgt begründet:
Erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de