240506-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage - Grüne-Bezirksfraktion: Lärmmessungen Ippendorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 240506-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Ippendorfer Allee Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240506-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Große Anfrage - Grüne-Bezirksfraktion: Lärmmessungen Ippendorfer Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es ist geplant, im 2. Quartal 2024 ein Gutachterbüro mit der Berechnung des Straßenverkehrslärms an der Ippendorfer Allee zu beauftragen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im 3. Quartal vorliegen. Hinweis der Verwaltung: Die gesetzlichen und technischen Regelwerke sehen beim Verkehrslärm keine Messungen sondern Berechnungen vor. Sowohl die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als auch die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) fordern ausdrücklich, die Schallimmissionen zu berechnen. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen. Daher führt die Stadtverwaltung keine Schallmessungen von Straßenverkehr durch bzw. beauftrag diese nicht. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de