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240500 · Anregungen und Beschwerden

Realisierung Radpendlerweg bahnparallel Bonn-Bad-Godesberg

Nummer
240500
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.03.2024
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240500
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
16.03.2024
Realisierung Radpendlerweg bahnparallel Bonn-
Bad-Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage:
1. Die Verwaltung zu beauftragen, mit hoher Priorität die Realisierung des Rad-
pendlerweges gemäß Radverkehrsnetz bahnparallel von der Ecke Ollenhauer-
straße/Nahum-Goldmann-Allee (Bonn) bis zur Landesgrenze (Bad Godesberg)
zu verfolgen.
2.Mit höchster Priorität die Umsetzung eines ersten Abschnitts von der Ecke
Ollenhauerstraße/NahumGoldmann-Allee (Bonn) bis Ecke Martin-Luther-
Allee/Hochkreuzallee (Bad Godesberg) zu verfolgen.
3. Bezogen auf Nr. 2, folgende Variante bevorzugt zu prüfen. Und Alternativen
vorzuschlagen, sollte dies im Rahmen bestehenden rechtlicher Regelungen
unmöglich sein:
a. Nahum-Goldmann-Allee: Umwandlung der linken Fahrbahnseite (in Richtung
Bonn) in einen ZweiRichtungsradweg. Durch den Wegfall der links- bzw.
Rechtsabbiegespuren und eine entsprechende Neumarkierung weitere Nut-
zung als Zwei-Richtungsfahrbahn für den MIV. Umwandlung des bestehenden
gemeinsam genutzten Rad- und Fußweges in einen Fußweg.
b. August-Bebel-Allee/Martin-Luther-Allee: Umwandlung der linken Fahrbahn-
seite (in Richtung Bonn) in einen Zwei-Richtungsradweg. Für den MIV wird eine
Einbahnstraßenregelung auf der bestehenden rechten Fahrspur eingerichtet
(Fahrtrichtung Bad Godesberg). Umwandlung des bestehenden gemeinsam
genutzten Rad- und Fußweges in einen Fußweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.Seite 1 von 7
Seite 2
Anlage/n
1 Antrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Antrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 7
Betreff
Realisierung Radpendlerweg bahnparallel Bonn-Bad-Godesberg
Ihr Antrag
Ich beantrage:
1. Die Verwaltung zu beauftragen, mit hoher Priorität die Realisierung des Radpendlerweges gemäß
Radverkehrsnetz bahnparallel von der Ecke Ollenhauerstraße/Nahum-Goldmann-Allee (Bonn) bis zur
Landesgrenze (Bad Godesberg) zu verfolgen.
2.Mit höchster Priorität die Umsetzung eines ersten Abschnitts von der Ecke Ollenhauerstraße/Nahum-
Goldmann-Allee (Bonn) bis Ecke Martin-Luther-Allee/Hochkreuzallee (Bad Godesberg) zu verfolgen.
3. Bezogen auf Nr. 2, folgende Variante bevorzugt zu prüfen. Und Alternativen vorzuschlagen, sollte dies im
Rahmen bestehenden rechtlicher Regelungen unmöglich sein:
a. Nahum-Goldmann-Allee: Umwandlung der linken Fahrbahnseite (in Richtung Bonn) in einen Zwei-
Richtungsradweg. Durch den Wegfall der links- bzw. Rechtsabbiegespuren und eine entsprechende
Neumarkierung weitere Nutzung als Zwei-Richtungsfahrbahn für den MIV. Umwandlung des bestehenden
gemeinsam genutzten Rad- und Fußweges in einen Fußweg.
b. August-Bebel-Allee/Martin-Luther-Allee: Umwandlung der linken Fahrbahnseite (in Richtung Bonn) in einen
Zwei-Richtungsradweg. Für den MIV wird eine Einbahnstraßenregelung auf der bestehenden rechten Fahrspur
eingerichtet (Fahrtrichtung Bad Godesberg). Umwandlung des bestehenden gemeinsam genutzten Rad- und
Fußweges in einen Fußweg.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 7
Begründung des Antrags
Zu 1:
Der Rat der Stadt Bonn hat ein hierarchisiertes Radverkehrsnetz beschlossen. Die Hierarchisierung legt die
Festsetzung von Prioritäten bei der Umsetzung nahe.
Es handelt sich um eine wichtige Verbindung auf der Nord-Süd-Achse, die der Rat daher konsequenterweise als
Typ I: Radpendlerroute, überregionalen Radpendlerweg hierarchisiert hat. Derzeit erfüllt diese Route weder die
im Radverkehrsnetz noch die vom Rat beschlossenen (Radentscheid) hinterlegten Kriterien.
Zu 2:
Auf beiden Seiten der Bahntrasse bestehen lediglich gemeinsame Rad- und Fußwege, die den Radverkehr jedoch
erheblich ausbremsen und insofern nicht den Ansprüchen an eine Radpendlerroute entsprechen. Schmale
Querschnitte ermöglichen teils kein oder kein sicheres Überholen anderer Radfahrer oder Fußgänger sowie
keinen sicheren Begegnungsverkehr.
Kopfsteinpflaster erschwert das Fahren und macht es für Kinder, Lasten-, Drei- und Rennräder unattraktiv oder
sogar gefährlich. Hinzukommen Schlaglöcher und Baumwurzeln. Der bergseitige bahnparallel Weg ist
unbeleuchtet, im Sommer ragt Besuch (teilweise mit Dornen) in den Weg. Insbesondere Nachts besteht daher
Unfall- und Verletzungsgefahr.
Zu 3a und 3b:
Die Nahum-Goldmann-Allee ist durchgängig mindestens dreispurig ausgebaut, wobei eine Spur jeweils als
Abbiegespur dient. Ein Verzicht auf die Abbiegespuren ist möglich. So war die Straße für Bauarbeiten in März
2023 de facto zweispurig. Verkehrsbeeinträchtigungen sind dem Antragsteller nicht aufgefallen, selbst nicht an
einem ÖPNV-Streiktag (siehe Anhang). Somit erscheint die Ausweisung eines Zweirichtungs-Radwegs mit
Einschleifung beim Übergang in die August-Bebel-Allee problemlos möglich, der Übergang hier ist ohnehin für
den Radverkehr problematisch und bedarf der Überarbeitung.
Dass dem MIV durch die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung eine Spur entzogen wird, ist hinzunehmen.
Dem MIV steht in unmittelbarer Nähe eine vierspurige Bundesstraße (B9) zur Verfügung. Der Radverkehr hat
keine vergleichbaren adäquaten Ausweichmöglichkeiten.
Das bisherige Angebot für den Radverkehr in Form gemeinsam genutzter Fuß- und Radwege stellt keine
qualitativ hochwertige Radroute dar (siehe Anhang). Auch für Fuß- und Spaziergänger mit Hund oder Jogger
stellt die derzeitige gemeinsame Nutzung eine Beeinträchtigung dar. Der Radverkehr ist eine kostengünstige,
klimaneutrale und gegenüber dem MIV oder dem ÖPNV gesundheitsfördernde Fortbewegungsmöglichkeit, die
deshalb auch positiv volkswirtschaftliche Auswirkungen hat. Ziel sollte es daher sein, diese
Fortbewegungsmöglichkeit nicht nur sicherer, sondern durch bessere Wegeverbindungen attraktiver zu machen.
Zugleich sollte dem Radverkehr dazu verholfen werden, seine Geschwindigkeitsvorteile gegenüber dem MIV im
innerstädtischen Verkehr (Weg von und zur Bonner City) auszuspielen. Dazu gehören vom Fußverkehr getrennte
Wege.
Auch jetzt kommt es in der Rush-Hour zu Staus für den MIV. In der übrigen Zeit stehen dem MIV insbesondere
auf der Nahum-Goldmann-Allee drei Fahrspuren zur Verfügung, die nicht annähernd ausgelastet sind. Aus den
oben genannten klimapolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen sollte in einer Abwägung zwischen Raum
für MIV und Radverkehr letztere bevorzugt werden.
Die Maßnahme nutzt die bestehende Infrastruktur, teilt sie neu auf, verzichtet auf zusätzliche Versiegelung und
ist damit verhältnismäßig schnell und kostengünstig umzusetzen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 7
Anhang 1: Pläne
Quelle: Apple MapsSeite 5 von 7
Anhang 2: Foto Nahum-Goldmann-Allee (zweispurig während Bauarbeiten 2023); im Bild
linke Fahrspur könnte zu Zweirichtungsradweg werden.Seite 6 von 7
Anhang 3: Alltägliche Situation auf dem gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg parallel zur
Bahntrasse (Rheinseite) und Nahum-Goldmann-Allee.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de