240499 · Antrag
Interfraktioneller Antrag von BBB, CDU, SPD, FDP: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 240499
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz Drucksachengruppe 240499; Sachstand
- Interfraktioneller Antrag von BBB, CDU, SPD, FDP: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz
- BBB-Anfrage: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz Drucksachengruppe 240499; Sachstand
- Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz; hier: außergerichtliche Einigung
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Antrag öffentlich 240499 Antragsteller/in: Marcel Schmitt Jens Röskens Dr. Uli Barth Wolfgang Heedt 19.03.2024, gez. Wenzel Interfraktioneller Antrag von BBB, CDU, SPD, FDP: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schäden an der Brunnenanlage am Ria- Maternus-Platz bei Gericht ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren zu beantragen, die Beweissicherung nach gerichtlicher Genehmigung durchführen zu lassen, die Mängel sodann im Auftrag und für Rechnung der Stadt zu beseitigen und die angefallenen Kosten anschließend zu regressieren. Begründung Bereits seit Sommer 2022 dümpelt die Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz zum Ärgernis der Bürger und Bürgerinnen vor sich hin. Entsprechende Initiativen seitens der Politik und deren Beantwortung durch die Oberbürgermeisterin zeigen seither auf, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Planern der stillstehenden Anlage bzw. den Bau ausführenden Firmen nicht zu erwarten steht. Ein weiteres Zuwarten auf bisher schon fruchtlos verlaufende Gespräche mit den Beteiligten erscheint den Antragstellern nach der nunmehr vergangenen Zeitspanne nicht mehr geboten. Das mit dem Antrag vorgeschlagene Vorgehen wird von den Antragstellern -entgegen der Haltung der Verwaltung (s. DS 240172-01 ST) als nicht mehr vermeidbar angesehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de