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240499 · Antrag

Interfraktioneller Antrag von BBB, CDU, SPD, FDP: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz

Nummer
240499
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240499-03 ST BBB-Anfrage: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz Drucksachengruppe 240499; Sachstand
  2. 240499-01 Interfraktioneller Antrag von BBB, CDU, SPD, FDP: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz
  3. 240499-02 BBB-Anfrage: Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz Drucksachengruppe 240499; Sachstand
  4. 240499-04 Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz; hier: außergerichtliche Einigung

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Text anzeigen (1.430 Zeichen)
Antrag
öffentlich
240499
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
Jens Röskens
Dr. Uli Barth
Wolfgang Heedt
19.03.2024, gez. Wenzel
Interfraktioneller Antrag von BBB, CDU, SPD, FDP:
Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schäden an der Brunnenanlage am Ria-
Maternus-Platz bei Gericht ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren zu
beantragen, die Beweissicherung nach gerichtlicher Genehmigung durchführen
zu lassen, die Mängel sodann im Auftrag und für Rechnung der Stadt zu
beseitigen und die angefallenen Kosten anschließend zu regressieren.
Begründung
Bereits seit Sommer 2022 dümpelt die Brunnenanlage am Ria-Maternus-Platz
zum Ärgernis der Bürger und Bürgerinnen vor sich hin. Entsprechende
Initiativen seitens der Politik und deren Beantwortung durch die
Oberbürgermeisterin zeigen seither auf, dass eine einvernehmliche Lösung mit
den Planern der stillstehenden Anlage bzw. den Bau ausführenden Firmen
nicht zu erwarten steht.
Ein weiteres Zuwarten auf bisher schon fruchtlos verlaufende Gespräche mit
den Beteiligten erscheint den Antragstellern nach der nunmehr vergangenen
Zeitspanne nicht mehr geboten. Das mit dem Antrag vorgeschlagene Vorgehen
wird von den Antragstellern -entgegen der Haltung der Verwaltung (s. DS
240172-01 ST) als nicht mehr vermeidbar angesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de