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240496-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Friedrich-Wilhelm-Straße/Ecke Johanniterstraße

Nummer
240496-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.04.2024
Letzte Änderung
21.10.2026
  • Friedrich-Wilhelm-Straße Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Johanniterstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240496 Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Friedrich-Wilhelm-Straße/Ecke Johanniterstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240496-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich
Friedrich-Wilhelm-Straße/Ecke Johanniterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001
(Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen)
vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung
ermittelt werden müssen.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges erfordert nach den genannten
Richtlinien bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw.
Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens
200 Fahrzeugen müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden
Fußgängerüberwege bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie
300–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Der Bereich Friedrich-Wilhelm-
Straße Ecke Johanniterstraße wird für eine der nächsten Zählungen eingeplant.
Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug- bzw.
Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen für
einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen
der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe
unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn
ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de