← Vorlagen

240493 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Rheinaustraße 85 - Anbau eines rückwärtigen Gebäudeteils Az.: 40868/2022

Nummer
240493
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 444,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.877 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240493
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Rheinaustraße 85
- Anbau eines rückwärtigen Gebäudeteils
Az.: 40868/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das
geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans im
Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB widerspricht.
Begründung
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 7823-10, der hier eine maximal dreigeschossige
Bebauung sowie eine geschlossene Bauweise festsetzt. Die überbaubaren
Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gefasst. Zudem trifft der
Bebauungsplan aus Gründen des Hochwasserschutzes Festsetzungen im
Hinblick auf die Mindesthöhe der Fußbodenoberkante, die nicht unterschritten
werden dürfen.
Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus an den rückwärtigen
Teil des auf dem Grundstück bestehenden Gebäudes zu Wohnzwecken mit
einer darauf befindlichen Terrasse.
Der geplante Anbau überschreitet vollständig die rückwärtige Baugrenze und
würde deshalb bereits einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB bedürfen.
Eine solche kann hinsichtlich der geplanten Baugrenzüberschreitung nicht
erteilt werden. Im unmittelbaren, zur Beurteilung des Bauvorhabens
heranzuziehenden Vorhabenbereich liegen vergleichbare Abweichungen nicht
vor. Dementsprechend müsste bei entsprechender Zulassung die angefragte
Erweiterung als Vorbild für spätere Vorhaben zu Grunde gelegt werden und
würde demnach einen Präzedenzfall für Folgefälle darstellen.
Einer baulichen Erweiterung könnte somit ausschließlich in einem
untergeordneten Maße zugestimmt werden, welches bei einer
Baugrenzüberschreitung von 5,15 m durch einen zweigeschossigen BaukörperSeite 1 von 3
Seite 2
inklusive eines darauf errichteten Balkons nicht gegeben ist. Einen
entsprechenden Vorschlag hatte die Bauherrschaft nicht aufgegriffen.
Des Weiteren unterschreitet die geplante Höhe der Fußbodenoberkante die
durch den Bebauungsplan aufgrund des Hochwasserschutzes festgesetzte
Mindesthöhe (53,2 m über NHN laut textlicher Festsetzung des
Bebauungsplans, beantragt ist eine Höhe von 52,1 m über NHN). Auch
diesbezüglich wäre demnach zur Genehmigung des Vorhabens die Erteilung
einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich, welche jedoch nicht in
Aussicht gestellt werden kann. Da sich das Vorhabengrundstück im
Hochwasserschutzgebiet befindet, sind die Anforderungen an die Bodenhöhe
zwingend einzuhalten.
Demnach beabsichtigt die Verwaltung, die Bauvoranfrage abzulehnen.
Anlage/n
1 Flurkarte Rheinaustraße 85 (öffentlich)
2 Lageplan Rheinaustraße 85 (nichtöffentlich)
3 Schnitt Rheinaustraße 85 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de