240493 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Rheinaustraße 85 - Anbau eines rückwärtigen Gebäudeteils Az.: 40868/2022
Kerndaten
- Nummer
- 240493
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 240493 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Rheinaustraße 85 - Anbau eines rückwärtigen Gebäudeteils Az.: 40868/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB widerspricht. Begründung Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7823-10, der hier eine maximal dreigeschossige Bebauung sowie eine geschlossene Bauweise festsetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gefasst. Zudem trifft der Bebauungsplan aus Gründen des Hochwasserschutzes Festsetzungen im Hinblick auf die Mindesthöhe der Fußbodenoberkante, die nicht unterschritten werden dürfen. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus an den rückwärtigen Teil des auf dem Grundstück bestehenden Gebäudes zu Wohnzwecken mit einer darauf befindlichen Terrasse. Der geplante Anbau überschreitet vollständig die rückwärtige Baugrenze und würde deshalb bereits einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB bedürfen. Eine solche kann hinsichtlich der geplanten Baugrenzüberschreitung nicht erteilt werden. Im unmittelbaren, zur Beurteilung des Bauvorhabens heranzuziehenden Vorhabenbereich liegen vergleichbare Abweichungen nicht vor. Dementsprechend müsste bei entsprechender Zulassung die angefragte Erweiterung als Vorbild für spätere Vorhaben zu Grunde gelegt werden und würde demnach einen Präzedenzfall für Folgefälle darstellen. Einer baulichen Erweiterung könnte somit ausschließlich in einem untergeordneten Maße zugestimmt werden, welches bei einer Baugrenzüberschreitung von 5,15 m durch einen zweigeschossigen BaukörperSeite 1 von 3 Seite 2 inklusive eines darauf errichteten Balkons nicht gegeben ist. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Bauherrschaft nicht aufgegriffen. Des Weiteren unterschreitet die geplante Höhe der Fußbodenoberkante die durch den Bebauungsplan aufgrund des Hochwasserschutzes festgesetzte Mindesthöhe (53,2 m über NHN laut textlicher Festsetzung des Bebauungsplans, beantragt ist eine Höhe von 52,1 m über NHN). Auch diesbezüglich wäre demnach zur Genehmigung des Vorhabens die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich, welche jedoch nicht in Aussicht gestellt werden kann. Da sich das Vorhabengrundstück im Hochwasserschutzgebiet befindet, sind die Anforderungen an die Bodenhöhe zwingend einzuhalten. Demnach beabsichtigt die Verwaltung, die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 Flurkarte Rheinaustraße 85 (öffentlich) 2 Lageplan Rheinaustraße 85 (nichtöffentlich) 3 Schnitt Rheinaustraße 85 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de