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240492 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung Verkehrsgrün in Bad- Godesberg, Plittersdorf und Villenviertel

Nummer
240492
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
28.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240492
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
Verkehrsgrün in Bad- Godesberg, Plittersdorf und
Villenviertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung
Verkehrsgrün in Bad-Godesberg, Plittersdorf und Villenviertel“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in den Bonner Stadtteilen Bad- Godesberg, Plittersdorf und
Villenviertel.
Insgesamt werden 25 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
In der Yorckstraße ist eine Anpassung der Baumstandorte unumgänglich, da
hier ein viel zu geringer Pflanzabstand in viel zu kleinen Beeten vorherrscht.
Dieses hat zur Folge, dass 6 der bestehenden Standorte entfallen. Dafür sind
die neuen Beete größer und die zu pflanzenden Bäume haben einen größeren
Abstand zueinander. Die ausgewählten Bäume haben somit ausreichend Platz
eine fehlerfreie Krone zu entwickeln. Das zu erwartende größere
Kronenvolumen der neu gepflanzten Bäume wird den Verlust der 6
wegfallenden Bäume kompensieren (siehe Anlage).
Für die gesamte Maßnahme gilt, dass es zu keiner Reduzierung von
Parkflächen kommt. Wird durch nicht vorhersehbare Leitungsfunde eine
Verschiebung eines Baumstandortes erforderlich, erfolgt diese Verschiebung
so, dass es in der Gesamtbilanz nicht zu einer Reduzierung von Parkplätzen
kommt. Auch Lenkradien für Ein- und Ausfahrten werden überall berücksichtigt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Bad- Godesberg, Plittersdorf und
Villenviertel ***Seite 1 von 5
Seite 2
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und - sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neu angelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wieder bepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung,
sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen imSeite 2 von 5
Seite 3
angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand
und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur
Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS 230524) bisher
baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer
neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten
Maßnahmenplanungen werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und
nach einer umfassenden Bürgerinformation erneut zur Fassung eines
Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche
mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die
daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich
kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr
Flächen entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.Seite 3 von 5
Seite 4
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Mai 2024
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die
sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann ab August 2024 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-306 X VOB UVgO bzw. VgV August 2024 bis Dezember
2024
190.800,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Baumliste Bad-Godesberg, Plittersdorf und Villenviertel (öffentlich)Seite 4 von 5
Straße: Anzahl: Hausnr.: Baumart - Deutscher Name:Baumart - Botanischer Name: Sonstiges
Kronprinzenstraße 1 23 Kaiserlinde Tilia x europaea 'Pallida'
Jean- Paul- Straße 1 1 Kaiserlinde Tilia x europaea 'Pallida'
Dürenstraße 2 2, 12 Kaiserlinde Tilia x europaea 'Pallida'
Lindenallee 1 ggü.15 Krimlinde Tilia euchlora
Bismarckallee 1 30 Spitzahorn acer platanoides 'Emerald Queen'
Am Büchel 1 48 Rosskastanie Aescuus hippocastanum 'Baumannii'
Plittersdorferstraße 1 25 Kaiserlinde Tilia x europaea 'Pallida
Plittersdorferstraße 1 78 Rosskastanie Aescuus hippocastanum 'Baumannii'
Kolfhausstraße 2 3, 18 Scheinakazie Robinia pseudoacazcia
Hohenzollernstraße 5
30, 37,
60,73,
73 Säulen Vogelbeere Sorbus aucuparia 'Fastigiata'
Yorckstraße 8
1, 1, 2,
5, 10,
11, 11,
12 Bergkirche/ Schalachkirche Prunus sargentii
Gegenüber Hausnr. 1 werden zwei Baumbeete geschlossen, aufgrund der Nähe zum Bestandsgrün
der Anwohner und drei noch vorhandener Altbäume. Die Standorte sind viel zu beengt, dafür kann
vor Hausnr. 1 eine Vergrößerung zweier Baumbeete stattfinden. Vor Hausnr. 2 wird das Beet
vergrößert. Vor Hausnr. 3 wird das Beet geschlossen, dafür vor Hausnr. 5 vergrößert. Vor Hausnr.
6 und 8 werden die Beete geschlossen, um die verbleibenden beiden Standorte vor Hausnr. 6 und
8 in Zukunft vergrößern zu können. Vor Hausnr. 10 wird das Beet vergrößert. Vor Hausnr. 11 wird
ein Beet vergrößert und ein weiteres, um genügend Abstand zu erhalten, verschoben. Vor Hausnr.
12 wird ein Beet geschlossen und eines vergrößert.
Mittelstraße 1 61 Silberlinde Tilia tomentosa 'Brabant'
25
Baumliste Bad- Godesberg, Plittersdorf und VillenviertelSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de