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240490 · Beschlussvorlage

Neugestaltung des Endenicher Parks- Vorstellung der Vorplanung

Nummer
240490
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 16.05.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240490
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Neugestaltung des Endenicher Parks- Vorstellung
der Vorplanung
Beratungsfolge
Sportausschuss 16.05.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung die weiteren
Leistungsphasen und notwendige Gutachten für eine Neugestaltung des
Endenicher Parks in Auftrag zu geben sowie die notwendigen Genehmigungen
zu beantragen.
Nach Fertigstellung der Leistungsphase 3 nach HOAI wird die Verwaltung die
Entwurfsplanung den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Begründung
Die im Endenicher Park gelegenen Außensportanlagen (Tartan- Kleinspielfeld,
Bouleplatz, ehemalige Skateranlage) befinden sich in einem schlechten
Zustand und sind grundlegend sanierungsbedürftig.
Der Endenicher Park dient als Erholungsanlage und verfügt zudem über
verschiedene Sportangebote. Um die bestehende Sicherheit bei der Nutzung
der Anlage sowie die allgemeine Aufenthaltsqualität zu verbessern, ist eine
Sanierungsmaßnahme vorgesehen. Diese beinhaltet insbesondere die
Erneuerung einiger befestigter Bereiche, unter anderem Abschnitte des
gepflasterten Weges, sowie Pflegearbeiten und Rückschnitt von Gehölzen und
Sträuchern.
Ein Ziel der Sportentwicklungsplanung ist die Förderung von Sport- und
Bewegungsräumen im öffentlichen Raum. Im Gutachten zur Sportentwicklung
wird die Neugestaltung des Endenicher Parks unter der Maßnahme: 5.3.2
„Sportareal Endenicher Park” empfohlen:
„Der Endenicher Park wird in einen öffentlich zugänglichen, ganzjährig
nutzbaren Sport- und Bewegungspark ausgebaut. […] (s. S. 140 Gutachten zur
Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn, Prof. Dr. Robin Kähler, Dr. Finja
Rohkohl, Dr. Markus Fischer).
Aus diesem Anlass ist das Nutzungs- sowie Gestaltungskonzept der AnlageSeite 1 von 26
Seite 2
überarbeitet worden, um das Nutzungsangebot zu verbessern und die
allgemeine Attraktivität des Parks zu steigern.
Im Rahmen von Bürgerworkshops im Juni und November 2019 sind viele Ideen
und Anstöße, aber auch Kritik an dem derzeitigen Zustand des Parks
eingebracht worden. Das Planungsgebiet wurde nach den Anregungen aus den
Workshops erweitert, so dass neben den bestehenden Außensportanlagen der
gesamte Park in den Blick genommen wurde.
Mit der DS 210758 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorplanung für die
Neugestaltung des Endenicher Parks in Auftrag zu geben und diese
anschließend den politischen Gremien vorzustellen. Im Jahr 2023 wurde durch
das Büro Maier Landschaftsarchitektur eine Vorplanung erarbeitet, in mehreren
Terminen mit Anwohner*innen und Vereinen vorgestellt und weiterentwickelt.
Folgende Ziele sollen mit der Umgestaltung erreicht werden:
- Verbesserung der Qualität von Bewegungs- und Sportflächen und
Erhöhung des Nutzungsangebots unter Berücksichtigung verschiedener
Alters- und Interessensgruppen
- Angsträume auflösen durch geöffnete und einsehbare Räume und neue
Beleuchtung, soziale Überwachung durch Verknüpfung verschiedener
Nutzungsbereiche miteinander
- Schaffen eines Identifizierungscharakters für Nutzer*innen durch ein
angepasstes Gestaltungskonzept unter Berücksichtigung des Bachlaufs
- Schaffen eines Erholungsraums unter Berücksichtigung der Folgen des
Klimawandels
- Verbesserung der Regenentwässerung, Berücksichtigung von
Überflutungsflächen
- Ökologisches Ziel: Erhalt bzw. Schaffung von unversiegelten Flächen
- Sanierung der vorhandenen PKW-Stellplatzfläche
Neugestaltung des Endenicher Parks
Die angestrebte Baumaßnahme umfasst nach der Vorplanung (siehe Anhang)
zwei Bereiche:
Bereich 1: Sport- und Bewegungsflächen, inklusive Aufenthaltsbereich
und Verbindungsweg
- Sanierung der Skateflächen
- Sanierung des Kleinspielfeldes
- Rückbau der Boule-BahnenSeite 2 von 26
Seite 3
- Neubau von Basketballfeld/ Street Ball Feld,
- Neugestaltung der Aufenthaltsbereiche und des Verbindungsweges
- Sanierung des Parkplatzes und Flächenentsiegelung durch
Rasengittersteine
Bereich 2: Bewegungsfläche mit Wiese und Bolzplatz, inklusive
Erneuerung eines Teilbereichs des Fußgängerweges durch die
Grünanlage
- Rückbau und Ersatzneubau Teilbereich Weg und Aufenthaltsfläche
- Boule-Bahn integriert in Sitzbereich
- Umbau Bolzplatz und Neubau Aufenthaltsfläche
- Neupflanzung zu fällender Bäume
Der am 22.08.23 vom Rat beschlossene Spielplatzbedarfsplan des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie (DS 230055) sieht vor, dass bei einer
Umgestaltung des Endenicher Parks mindestens 1.000 qm als Bolzplatzfläche
am Flodelingsweg erhalten werden müssen. Diese Anforderung wird in der
vorliegenden Planung berücksichtigt.
Für das neue Gestaltungskonzept wird der Bachlauf als zentrales
Charakterelement der Grünanlage festgelegt. Die mäandernden Formen
werden mit dem neu angelegten geschwungenen Weg gestalterisch wieder
aufgegriffen.
In beiden Bereichen werden zusätzliche Bänke und Mülleimer aufgestellt und
bestehende Sitzmöglichkeiten ergänzt. Es werden im Zuge der Baumaßnahme
Bäume gefällt, als Ersatz werden etwa 15 Bäume neu gepflanzt.
Da der Park aktuell in einigen Bereichen keine Barrierefreiheit aufweist, ist dies
ebenfalls ein Planungskriterium für den neuen Park. In der Umsetzung sollen
deshalb unter anderem Rampen mit niedrigem Gefälle ausgebildet und Wege
mit ausreichender Breite vorgesehen werden. Außerdem sollen bestehende
Stolperfallen beseitigt werden. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die
inklusive Gestaltung der Skateanlage gelegt. Die Behindertengemeinschaft ist
in die Abstimmung im Planungsprozess eingebunden.
Das Kleinspielfeld soll mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet werden und
nach noch zu treffender Vereinbarung zu bestimmten Zeiten den
Fußballmannschaften des FV Bonn-Endenich 1908 zur Verfügung gestellt
werden. Der Verein hat stark gestiegene Mitgliederzahlen und deshalb einen
erheblichen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten insbesondere für die
Nachwuchsmannschaften (vgl. DS 222206/222206-01 ST).Seite 3 von 26
Seite 4
Es wird ein Baubeginn im Frühjahr 2025 angestrebt. Vorher sollen noch weitere
Gutachten (Baugrund, Lärmschutz, Kamerabefahrung der bestehenden
Entwässerungsleitungen…) beauftragt werden, die zur weiteren
Konkretisierung der Planungen notwendig sind.
Belange von Landschafts- und Naturschutzschutz sowie
Überschwemmungen
Da das Bauvorhaben unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Freiräume
um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ (Landschaftsplan Kottenforst, LSG
2.4) angrenzt, ist sicherzustellen, dass während der gesamten Baumaßnahme
die Bereiche des Landschaftsschutzgebietes nicht beeinträchtigt werden. Eine
Nutzung des Schutzgebietes als Lagerungs- oder Baustelleneinrichtungsfläche
ist nicht zulässig. Während der gesamten Dauer der Bauzeit werden an den
Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände durch fest installierte
Bauzäune vom Baufeld gemäß den gängigen Baumschutz-Standards
geschützt.
Die Maßnahme wird außerhalb der Brutschutzzeit durchgeführt. Sollte dies
nicht möglich sein werden alle Gehölzstrukturen durch eine fachgutachtliche
Person vorab begutachtet und freigegeben.
An der angrenzenden Hainstraße befindet sich eine nach § 41 LNatSchG / § 29
BNatSchG gesetzlich geschützte Lindenallee (Alleenkataster des LANUV- AL-
BN- 0024). Sollten Bäume von der Baumaßnahme potenziell betroffen sein,
werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entsprechende
Maßnahmen zum größtmöglichen Schutz der Baumstandorte vorgenommen.
Eine Beleuchtung innerhalb des Schutzgebietes und unmittelbar am Bachlauf
ist nicht vorgesehen, da künstliche Beleuchtung weitläufige negative
Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht hat (zum Beispiel
Umverteilung der Insekten-Biomasse / „Staubsauger-Effekt“, Skyglow,
Auswirkungen auf die Chronobiologie von Singvögeln), da gem. des BfN-
Skripts 543 „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von
Außenbeleuchtungsanlagen“ (2019) insbesondere Gewässer vor
Lichtimmissionen zu schützen sind und da durch eine Beleuchtung in
Schutzgebieten wertvolle Lebensräume für streng geschützte Tierarten wie
bspw. lichtscheue Fledermausarten verloren gehen können.
Bei einer Beleuchtung des Geländes abseits des Schutzgebietes werden
ausschließlich insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung
zum Schutz von Insekten verwendet. Für eine möglichst ökologisch nachhaltige
Beleuchtung strahlen die Leuchten nicht über die Horizontale hinaus oder nach
oben hin ab. Es wird nicht über eine Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal
und 0,4lx vertikal (Klasse P6) hinausgegangen. Die Leuchtfarbe beträgt
insektenfreundlichen 2.200 K (Amber). Vorab wird der Unteren
Naturschutzbehörde eine technische Planung, sowie ggfls. erforderliche
Gutachten, vorgelegt.
Um den Park durch Artenschutzmaßnahmen ökologisch attraktiver zu gestal-
ten, werden an geeigneten Baumstandorten und an Neubauten Nisthilfen fürSeite 4 von 26
Seite 5
Fledermäuse und Fassaden- oder Höhlenbrüter fachgerecht angebracht.
Teile des Gebiets liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des
Endenicher Baches. Bauliche Anlagen sind nach § 78 WHG in diesem Bereich
untersagt. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn die Voraussetzungen
des § 78 Abs. 5 WHG erfüllt werden. Nach § 38 WHG i. V. mit § 31
Landeswassergesetz NRW sind zudem bauliche und sonstige Anlagen im
Gewässerrandstreifen nicht zulässig. Der Gewässerrandstreifen wurde zum
Schutz der Gewässer im Jahr 2016 auf fünf Meter festgesetzt.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten belaufen sich nach der vom Planungsbüro erstellen
Kostenschätzung auf
Baukosten 2.019.704 €.
Zuzüglich Planungskosten in Höhe von 327.049 €
Nebenkosten für Gutachten in Höhe von etwa 16.000 €
ist von Gesamtkosten in Höhe von 2.362.753 € brutto
auszugehen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen im Haushalt des Sport- und
Bäderamtes aus Vorjahren Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.500.000 €
zur Verfügung.
Der verbleibende Finanzbedarf wird von der Verwaltung aus den Mitteln der
Sportpauschale (FiStl. 5520008019000) gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2.362.753
€
5520608011080/78.5300 2024 (HAR) 862.753 € 5520008019000
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 5 von 26
Seite 6
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Neugestaltung Endenicher Park (öffentlich)Seite 6 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // Tel. 0221-13 95 905LOGO
EndEnichEr PArk, BonnSeite 7 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 2
AusGAnGssituAtion
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus folgenden Flächen
Schwerpunkte:
• Sport und Bewegungsflächen
• Bewegunsfläche mit Wiese und Bolzplatz
• Grünanlage mit Bachlauf
Diese bestehenden Anlagen sind:
• Skatefläche
• Boule Fläche
• Fußballplatz/ Kleinspielfeld
Endenicher Park, Bonn
Neugestaltung des Edenicher StatparksSeite 8 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 3
Baumaßnahme „Neugestaltung des Endenicher Stadtparks“
Der Stadtpark in Endenich dient als Erholungsanlage und verfügt
zudem über verschiedene Sportangebote. Um die bestehende Si-
cherheit bei der Nutzung der Anlage sowie die allgemeine Auf-
enthaltsqualität zu verbessern, ist eine Sanierungsmaßnahme vor-
gesehen. Diese beinhalten insbesondere die Erneuerung einiger
befestigter Bereiche, z.B. Abschnitte des gepflasterten Weges, so-
wie Pflegearbeiten und Rückschnitt von Gehölzen und Sträuchern.
Ebenso besteht im Stadtgebiet ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen
öffentlichen Angeboten für Sport- und Bewegungsflächen.
Aus diesem Anlass wird das Nutzungs- sowie Gestaltungskonzept
der Anlage überarbeitet und eine Maßnahme zur Umgestaltung
veranlasst, um das Nutzungsangebot zu verbessern und die allge-
meine Attraktivität des Parks zu steigern.
Folgende Ziele sollen mit der Umgestaltung erreicht werden:
- Angsträume auflösen durch geöffnete und einsehbare
Räume und neue Beleuchtung, soziale Überwachung durch Ver-
knüpfung verschiedener Nutzungsbereiche miteinander
- Verbesserung der Qualität von Bewegungs- und Sport-
flächen und Erhöhung des Nutzungsangebots unter Berücksichti-
gung verschiedener Alters- und Interessensgruppen
- Schaffen eines Identifizierungscharakters für Nutzer*in-
nen durch ein angepasstes Gestaltungskonzept unter Berücksich-
tigung des Bachlaufs
- Schaffen eines Erholungsraums unter Berücksichtigung
der Folgen des Klimawandels
- Verbesserung der Regenentwässerung, Berücksichti-
gung von Überflutungsflächen
- Ökologisches Ziel: Erhalt bzw. Schaffung von unversie-
gelter Fläche
- Sanierung der vorhandenen PKW-Stellplatzfläche
Die angestrebte Baumaßnahme umfasst 2 Bereiche:
Bereich 1: Sport- und Bewegungsflächen, inkl. Aufenthaltsbereich
und Verbindungsweg
- Rückbau Boule-Bahnen
- Sanierung des Skateparks
- Sanierung des Kleinspielfeldes
- Neubau von Basketballfeld/ Street Ball Feld, Aufenthalts-
flächen, Verbindungsweg
- Sanierung des PKW-Parkplatzes und Flächenentsiege-
lung durch Rasengittersteine
Bereich 2: Bewegungsfläche mit Wiese und Bolzplatz, inkl. Erneu-
erung eines Teilbereichs des Fußgängerweges durch die Grünan-
lage
- Rückbau und Ersatzneubau Weg und Aufenthaltsfläche
- Neubau Boule-Bahn und Aufenthaltsfläche
- Umbau Bolzplatz
- Neubau Aufenthaltsflächen/ Grillwiese
- Neupflänzung zu fällende Bäume
Für das neue Gestaltungskonzept wird der Bachlauf als zentrales
Charakterelement der Grünanlage festgelegt. Die mäandernden
Formen werden mit dem neu angelegten geschwungenen Weg
gestalterisch wieder aufgegriffen.
Da der Park aktuell in einigen Bereichen keine Barrierefreiheit auf-
weist, ist dies ebenfalls ein Planungskriterium für den neuen Park.
Das bedeutet in der Umsetzung werden Rampen mit niedrigem
Gefälle ausgebildet und Wege mit ausreichender Breite vorgese-
hen.
Arbeitstitel/ Entwurfsansatz
konzEPtSeite 9 von 26
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Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 8
insPirAtion/ dEtAilsSeite 14 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 9
AuFEnthAlt/ BAskEtBAll BErEich iSeite 15 von 26
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Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 12
insPirAtion/ dEtAils skAtEFlächESeite 18 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 132.00 39.00 2.00 0.40
0.40
1.00
Kleinspielfeld Fußball
Varia II: mit Bande an Barriere, Verwendung Bestands oder neuer Ballfangzaun, Plattenstreifen,
Seitengefälle, Rinne direkt an Spielfeld, Tore 3,00 m * 2,00 m
0.40
0.25
22.00
44.00
0.30
1.0020.001.00
40.002.00 2.03
Varia I: Soccer Court, Bande + Stabgitter + Ballfangnetz, mit Hallenfußball Linierung, Bestandszaun +
Soccer Court, Weg zwischen Bande und Bestandszaun, Tore 3,00 x 2,00 m, Multicourt mögl. z.B.
Basketball + Fußball
Soccer-Court Fußball
Netto: 40,00 m X 20,00 m
44.03
0,800 % >
0,800 % >
klEinsPiElFEld BErEich i
Variante I:
• Soccer Court
• Bande + Stabgitter + Ballfangnetz
• Hallenfußball Linierung
• Bestandszaun + Soccer Court
• Weg zwischen Bande und Bestandszaun
• Tore 3,00 x 2,00 m
• Multicourt mögl. z.B. Basketball + FußballSeite 19 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 14
0,800 % >
0,800 % >
2.00 39.00 2.00 0.40
0.40
1.0019.251.00
0.40
Kleinspielfeld Fußball
Brutto: 43,00 m X 21,25 m
Netto: 39,00 m X 19,25 m
Varia II: mit Bande an Barriere, Verwendung Bestands oder neuer Ballfangzaun, Plattenstreifen,
Seitengefälle, Rinne direkt an Spielfeld, Tore 3,00 m * 2,00 m
0.40
0.25
44.00
1.00
44.03
klEinsPiElFEld BErEich i
Variante II:
• mit Bande an Barriere
• Verwendung Bestands oder neuer Ballfangzaun
• Plattenstreifen
• Seitengefälle
• Rinne direkt an Spielfeld
• Tore 3,00 m * 2,00 mSeite 20 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 15
klEinsPiElFEld BErEich i
2.00 0.40
en,
2.03
dszaun +
z.B.
Varia III: mit Bande an Bestandszaun o. neuer Ballfangzaun, mit Handball oder Fußball Linieru
Seitengefälle, Tore 3,00 m X 2,00 m, Multicourt mögl. z.B. Handball und Fußball
Kleinspielfeld Fußball
Brutto: 44,00 m X 22,00 m
Netto: 40,00 m X 20,00 m
0.30
1.0020.001.00
40.002.00 2.00
0,800 % >
0,800 % >
Variante III:
• mit Bande an Bestandszaun o. neuer Ballfangzaun
• mit Handball oder Fußball Linierung
• Seitengefälle
• Tore 3,00 m X 2,00 m
• Multicourt mögl. z.B. Handball und FußballSeite 21 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 16
klEinsPiElFEld BErEich iSeite 22 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 17
stEllPlätzESeite 23 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 18
AusstAttunGSeite 24 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905S. 19
kostEn maier landschaftsarchitektur, Rösrather Straße 769, 51107 Köln
Kostenberechnung Bonn Endenicher Park (0582)
KG / OZ DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge Menge/Einheit Teilbetrag / EP Gesamt EUR
591 Baustelleneinrichtung 50.000,00
01.1 Baustelle Erschliessung 1 St 50.000,00 50.000,00
594 Abbruchmaßnahmen 100.000,00
01.2 Abbruch/ Entsorgung 1 ps... 100.000,00 100.000,00
700 Baunebenkosten 10.000,00
Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: 11.900,00
740 Fachplanung 10.000,00 10.000,00
01.25 Nebenkosten 1 ps... 10.000,00 10.000,00
Gesamtsumme: Bonn Endenicher Park
Gesamt, Netto: 1.697.230,00 EUR
322.473,70 EURzzgl. MwSt.:
Gesamt, Brutto: 2.019.703,70 EUR
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 22.02.2024 - Seite 3
maier landschaftsarchitektur, Rösrather Straße 769, 51107 Köln
Kostenberechnung Bonn Endenicher Park (0582)
Bauelemente (ELE)
- Kennzeichnung für Leistung(en) mit Mengensplitting: T
Kostengliederung: DIN 276 (2018-12)-
- Teilmengen von Leistungen können auf verschiedene
Kostenstellen verteilt sein (Mengensplitting).- Gesamt, Netto: 1.697.230,00 EUR
- zzgl. MwSt.: 322.473,70 EUR Teilmengen werden mit max. 3 Nachkommastellen-
dargestellt und ggf. gerundet.- Gesamt, Brutto: 2.019.703,70 EUR
KG / OZ DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge Menge/Einheit Teilbetrag / EP Gesamt EUR
500 Außenanlagen und Freiflächen 1.687.230,00
Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: 2.007.803,70
530 Oberbau, Deckschichten 1.147.230,00
531 Wege -
533 Plätze, Höfe, Terrassen 203.500,00
01.7 Aufenthaltsfläche 600 m² 175,00 105.000,00
01.17 Aufenthaltflächen Liegewiese/ Boule 500 m² 175,00 87.500,00
01.20 Grillplatz 220 m² 50,00 11.000,00
534 Stellplätze 119.000,00
01.8 Stellplätze 1.400 m² 85,00 119.000,00
535 Sportplatzflächen 824.730,00
01.4 Skatefläche 900 m² 425,00 382.500,00
01.5 Kleinspielfeld 44x22 968 m² 235,00 227.480,00
01.6 Basketballfläche 250 m² 215,00 53.750,00
01.13 Bouleplatz 40 m² 150,00 6.000,00
01.14 Fitnessfläche 150 m² 270,00 40.500,00
01.15 Fitnessgeräte 7 St 6.000,00 42.000,00
01.16 Bolzplatz 1.000 m² 67,00 67.000,00
01.19 Slackline 1 St 5.500,00 5.500,00
540 Baukonstruktionen -
546 Stege -
550 Technische Anlagen 200.000,00
551 Abwasseranlagen 150.000,00
01.3 Entwässerung 1 ps... 150.000,00 150.000,00
556 Elektrische Anlagen 50.000,00
01.9 Beleuchtung 1 ps... 50.000,00 50.000,00
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 90.000,00
561 Allgemeine Einbauten 81.000,00
01.10 Sitztribüne 120 m 400,00 48.000,00
01.11 Ausstattung Bänke Beton 10 St 1.500,00 15.000,00
01.12 Mülltonnen 24 St 750,00 18.000,00
563 Orientierungs- und Informationssysteme 9.000,00
01.18 Beschilderung 12 St 750,00 9.000,00
570 Vegetationsflächen 100.000,00
573 Pflanzflächen 30.000,00
01.21 Bäume 15 St 2.000,00 30.000,00
574 Rasen- und Saatflächen 70.000,00
01.22 Vegetation 3.500 m² 20,00 70.000,00
579 Sonstiges zur KG 570 -
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freifläc... 150.000,00
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 22.02.2024 - Seite 2Seite 25 von 26
Ralf Maier/ Freier Landschaftsarchitekt BDLA/ IAKS/ FLL // Sachverständiger, Gutachter // www.maierlandschaftsarchitektur.de // maier@maierlandschaftsarchitektur.de // T 0221-13 95 905 S. 20Seite 26 von 26

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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de