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240472 · Mitteilungsvorlage

Wirtschaftsparkzonen

Nummer
240472
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240472-01 Wirtschaftsparkzonen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240472
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Wirtschaftsparkzonen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung der Verwaltung:
Die Verwaltung arbeitet an Lösungen, um die Erreichbarkeit des Stadtgebiets
für den Wirtschaftsverkehr, beispielsweise Lieferverkehre, Handwerk und
Pflege stetig zu verbessern. Gerade in dicht besiedelten Gebieten ist die
Erreichbarkeit für diese Verkehre häufig eingeschränkt, insbesondere aufgrund
stark ausgelasteter Stellplätze im Einsatzgebiet. Deshalb plant die Verwaltung,
in solchen Gebieten mithilfe von Wirtschaftsparkplätzen tagsüber Flächen für
Lieferverkehre, Handwerk und Pflege zu reservieren und damit die
Erreichbarkeit zu verbessern.
Wirtschaftsparkplätze sollen für alle Verkehrsteilnehmenden klar und schnell
erkennbar sein. Die Städte Köln und Bonn haben sich in Abstimmung mit der
Handwerkskammer zu Köln sowie der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg
darauf verständigt, Wirtschaftsparkplätze in einem einheitlichen Format
einzurichten und anzubieten.
Da die Umsetzung durch die Stadt Köln noch etwas längere Zeit in Anspruch
nehmen wird, wird die Stadt Bonn zunächst in einem eigenen Pilotprojekt mit
der Einrichtung von Wirtschaftsparkplätzen vorangehen.
Ziel ist es, dadurch Gewerbe- und Handwerksbetrieben, dem Lieferverkehr,
Paketzustellern, Pflegediensten, etc., besser erkennbare Halt- und
Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum anzubieten. Heute gibt es
Gebiete in Bonn, wo ein hoher Parkdruck für diese Zielgruppe einen hohen
Zeitaufwand bei der Parkplatzsuche bedeutet oder sogar zu einer
zurückgehenden Bereitschaft führt, dort Aufträge anzunehmen, weil die
logistischen Probleme nicht zu lösen sind. Genau in solchen Gebieten sollen
Wirtschaftsparkplätze eingerichtet werden und der Wirtschaftsverkehr so
erleichtert werden.
Gleichzeitig kann durch Wirtschaftsparkplätze die Verkehrssicherheit erhöht
werden, weil diese Fahrzeuge mangels Abstellflächen nicht auf Gehwegen, auf
Fahrradschutzstreifen oder in Parkverboten abgestellt werden müssen, wenn
ein Wirtschaftsparkplatz als nutzbare Alternative angeboten wird. Gerade dies
ist aber im Alltag regelmäßig zu beobachten. Das reduziert auch Strafzettel
sowie gerade bei Handwerkern auch steigende Anfahrtskosten.
Handwerker, Paketboten und Pflegedienste haben durch diese Zonen dieSeite 1 von 4
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Möglichkeit, ihre Fahrzeuge direkt in unmittelbarer Nähe zum Kunden
abzustellen. Dies ist wiederum für die Arbeit erforderlich, da es sich bei den
Fahrzeugen von Handwerkern um Nutzfahrzeuge mit vielen schweren Geräten
handelt, welche sowohl als mobile Werkstatt als auch als mobiles Lager dienen.
Auch Paketboten haben eine Vielzahl an Paketen dabei und sind darauf
angewiesen, diese in möglichst enger Taktung schnell auszuliefern. Ambulante
Pflegedienste sind als wichtige Stütze in der häuslichen Versorgung ebenfalls
darauf angewiesen, möglichst schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen,
um möglichst viele Menschen versorgen zu können.
Die Berechtigung, diese Wirtschaftsparkplätze nutzen zu dürfen, ließe sich in
der Praxis dann gut anhand der Beschriftungen und Kennzeichnung der
Fahrzeuge und den ausgestellten Handwerkerparkausweisen oder
Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste nachvollziehen.
Der Bedarf an den Wirtschaftsparkplätzen wird sowohl im Gewerbe, Handwerk
und den caritativen Einrichtungen ebenso gesehen wie bei der Stadt Bonn.
Daher soll nun mit der Einrichtung der ersten Wirtschaftsparkplätze weiter
vorangegangen werden. Die Standorte für das Pilotprojekt wurden in
Zusammenarbeit mit den Akteuren von Handwerk, Pflegediensten und Logistik
gemeinsam entwickelt und im Dialogforum Mobilität am 7. März den
Vertreter*innen von Politik und Wirtschaft vorgestellt.
Zunächst sind folgende Standorte vorgesehen:
• Hausdorffstraße neben Kirche, vor Haltestelle Pützstraße, Fahrtrichtung
Dottendorf
• Hausdorffstraße 181, neben Hausdorff-Apotheke
• Hausdorffstraße 134
• Pützstraße 8
• Bonner Talweg 46 Ecke Weberstraße
• Lessingstraße 51
Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung die Errichtung von bis zu vier
weiteren Pilotstandorten im Bereich der Südstadt[KF(S1] . Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten ist es nicht immer überall möglich, Wirtschaftsparkzonen
einzurichten, da verkehrsrechtliche Voraussetzungen und Aspekte der
Verkehrssicherheit eingehalten werden müssen. Die genauen Standorte
werden daher im Nahbereich noch vor Ort festgelegt.
Die vorgesehenen Standorte wurden auf Grund der zielgruppenspezifischen
Wünsche und Bedarfe auf deren Vorschlägen basierend ausgewählt. Die
Wirtschaftsparkplätze werden in einem einheitlichen Standard markiert und
beschildert. Dieser wurde von der Stadt Bonn entwickelt. Eine gut erkennbare,
eindeutige Beschilderung sowie farbliche Bodenmarkierungen inklusive
verdeutlichender Piktogramme sollen gewährleisten, dass diese
Wirtschaftsparkplätze nicht durch Fremdparkende blockiert werden.
Das Pilotprojekt wird nach der Einrichtung zeitnah ausgewertet, sodass die
Verwaltung bei einem positiven Ergebnis die Errichtung weiterer Standorte
prüfen wird.Seite 2 von 4
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Anlage/n
1 Beispiel Beschilderung + Markierung Wirtschaftsparkplatz (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de