240472 · Mitteilungsvorlage
Wirtschaftsparkzonen
Kerndaten
- Nummer
- 240472
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240472 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Wirtschaftsparkzonen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung arbeitet an Lösungen, um die Erreichbarkeit des Stadtgebiets für den Wirtschaftsverkehr, beispielsweise Lieferverkehre, Handwerk und Pflege stetig zu verbessern. Gerade in dicht besiedelten Gebieten ist die Erreichbarkeit für diese Verkehre häufig eingeschränkt, insbesondere aufgrund stark ausgelasteter Stellplätze im Einsatzgebiet. Deshalb plant die Verwaltung, in solchen Gebieten mithilfe von Wirtschaftsparkplätzen tagsüber Flächen für Lieferverkehre, Handwerk und Pflege zu reservieren und damit die Erreichbarkeit zu verbessern. Wirtschaftsparkplätze sollen für alle Verkehrsteilnehmenden klar und schnell erkennbar sein. Die Städte Köln und Bonn haben sich in Abstimmung mit der Handwerkskammer zu Köln sowie der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg darauf verständigt, Wirtschaftsparkplätze in einem einheitlichen Format einzurichten und anzubieten. Da die Umsetzung durch die Stadt Köln noch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Stadt Bonn zunächst in einem eigenen Pilotprojekt mit der Einrichtung von Wirtschaftsparkplätzen vorangehen. Ziel ist es, dadurch Gewerbe- und Handwerksbetrieben, dem Lieferverkehr, Paketzustellern, Pflegediensten, etc., besser erkennbare Halt- und Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum anzubieten. Heute gibt es Gebiete in Bonn, wo ein hoher Parkdruck für diese Zielgruppe einen hohen Zeitaufwand bei der Parkplatzsuche bedeutet oder sogar zu einer zurückgehenden Bereitschaft führt, dort Aufträge anzunehmen, weil die logistischen Probleme nicht zu lösen sind. Genau in solchen Gebieten sollen Wirtschaftsparkplätze eingerichtet werden und der Wirtschaftsverkehr so erleichtert werden. Gleichzeitig kann durch Wirtschaftsparkplätze die Verkehrssicherheit erhöht werden, weil diese Fahrzeuge mangels Abstellflächen nicht auf Gehwegen, auf Fahrradschutzstreifen oder in Parkverboten abgestellt werden müssen, wenn ein Wirtschaftsparkplatz als nutzbare Alternative angeboten wird. Gerade dies ist aber im Alltag regelmäßig zu beobachten. Das reduziert auch Strafzettel sowie gerade bei Handwerkern auch steigende Anfahrtskosten. Handwerker, Paketboten und Pflegedienste haben durch diese Zonen dieSeite 1 von 4 Seite 2 Möglichkeit, ihre Fahrzeuge direkt in unmittelbarer Nähe zum Kunden abzustellen. Dies ist wiederum für die Arbeit erforderlich, da es sich bei den Fahrzeugen von Handwerkern um Nutzfahrzeuge mit vielen schweren Geräten handelt, welche sowohl als mobile Werkstatt als auch als mobiles Lager dienen. Auch Paketboten haben eine Vielzahl an Paketen dabei und sind darauf angewiesen, diese in möglichst enger Taktung schnell auszuliefern. Ambulante Pflegedienste sind als wichtige Stütze in der häuslichen Versorgung ebenfalls darauf angewiesen, möglichst schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen, um möglichst viele Menschen versorgen zu können. Die Berechtigung, diese Wirtschaftsparkplätze nutzen zu dürfen, ließe sich in der Praxis dann gut anhand der Beschriftungen und Kennzeichnung der Fahrzeuge und den ausgestellten Handwerkerparkausweisen oder Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste nachvollziehen. Der Bedarf an den Wirtschaftsparkplätzen wird sowohl im Gewerbe, Handwerk und den caritativen Einrichtungen ebenso gesehen wie bei der Stadt Bonn. Daher soll nun mit der Einrichtung der ersten Wirtschaftsparkplätze weiter vorangegangen werden. Die Standorte für das Pilotprojekt wurden in Zusammenarbeit mit den Akteuren von Handwerk, Pflegediensten und Logistik gemeinsam entwickelt und im Dialogforum Mobilität am 7. März den Vertreter*innen von Politik und Wirtschaft vorgestellt. Zunächst sind folgende Standorte vorgesehen: • Hausdorffstraße neben Kirche, vor Haltestelle Pützstraße, Fahrtrichtung Dottendorf • Hausdorffstraße 181, neben Hausdorff-Apotheke • Hausdorffstraße 134 • Pützstraße 8 • Bonner Talweg 46 Ecke Weberstraße • Lessingstraße 51 Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung die Errichtung von bis zu vier weiteren Pilotstandorten im Bereich der Südstadt[KF(S1] . Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist es nicht immer überall möglich, Wirtschaftsparkzonen einzurichten, da verkehrsrechtliche Voraussetzungen und Aspekte der Verkehrssicherheit eingehalten werden müssen. Die genauen Standorte werden daher im Nahbereich noch vor Ort festgelegt. Die vorgesehenen Standorte wurden auf Grund der zielgruppenspezifischen Wünsche und Bedarfe auf deren Vorschlägen basierend ausgewählt. Die Wirtschaftsparkplätze werden in einem einheitlichen Standard markiert und beschildert. Dieser wurde von der Stadt Bonn entwickelt. Eine gut erkennbare, eindeutige Beschilderung sowie farbliche Bodenmarkierungen inklusive verdeutlichender Piktogramme sollen gewährleisten, dass diese Wirtschaftsparkplätze nicht durch Fremdparkende blockiert werden. Das Pilotprojekt wird nach der Einrichtung zeitnah ausgewertet, sodass die Verwaltung bei einem positiven Ergebnis die Errichtung weiterer Standorte prüfen wird.Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Beispiel Beschilderung + Markierung Wirtschaftsparkplatz (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de