240471 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Rahmenvertrags für die Errichtung und den Betrieb eines Telenotarztsystems für die Trägergemeinschaft Bonn/Rhein-Sieg-Kreis
Kerndaten
- Nummer
- 240471
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.330 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 240471 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Rahmenvertrags für die Errichtung und den Betrieb eines Telenotarztsystems für die Trägergemeinschaft Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Rahmenvertrags für die Installation und den Betrieb eines Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis wird zugestimmt. Begründung Unter Berücksichtigung der vom Land NRW aufgestellten Kriterien und der bestehenden regionalen rettungsdienstlichen Rahmenbedingungen haben sich die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis bereit erklärt, zukünftig ein Telenotarztsystem in Trägergemeinschaft zu betreiben. Das bestehende Netz notärztlicher Versorgung der Bevölkerung soll hierdurch ergänzt und die schnellstmögliche ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Kernträger innerhalb der Trägergemeinschaft ist hierbei die Bundesstadt Bonn. Der Standort der Telenotarztzentrale wird in der Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in der Feuerwache 1, Lievelingsweg 112 sein. Nach einem Ratsbeschluss vom 19.09.2023 (DS 230600) hat die Verwaltung als Grundlage zwischenzeitlich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgeschlossen. In Zusammenhang mit der Etablierung des Telenotarztes in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis soll nun das Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrages für die Installation und den Betrieb eines Telenotarztsystems eingeleitet werden. Dies umfasst sowohl die Hard- und Software für die Telenotarztzentrale als auch für die Kommunikation mit den Besatzungen der Rettungswagen. Die vorhandene Medizintechnik in den Fahrzeugen muss hier gemäß den datenschutzrechtlichen und medizinprodukterechtlichen Anforderungen an das System angebunden werden. Durch den Telenotarzt erhobene Einsatz-, Vital-, Patienten- und Versorgungsdaten müssenSeite 1 von 2 Seite 2 elektronisch dokumentiert und als Protokoll an die Rettungsdienstträger zur statistischen Auswertung übermittelt werden. Über eine Schnittstelle zum Einsatzleitsystem der Verbundleitstelle Bonn/Rhein-Sieg-Kreis werden Einsatzdaten ausgetauscht. Auch muss die Systemtechnik einen zukünftigen bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen. Der abzuschließende Rahmenvertrag bietet auch die Grundlage für die Lieferung und ggf. den Einbau der erforderlichen Hardwarekomponenten in Rettungsmittel kreisangehöriger Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind. Das Telenotarztsystem ist ein kostenbildendes Merkmal und damit über Rettungsdienstgebühren vollständig refinanzierbar. Die Bundesstadt Bonn verhandelt hierbei als Kernträger die zu erstattenden Betriebskosten im Rahmen der jeweils festzusetzenden Gebührensatzung. Der Rhein-Sieg-Kreis erstattet die nachgewiesenen Betriebskosten, die auf ihn entfallen. Kosten der Ausrüstung der Rettungsmittel trägt jedes Mitglied selbst. Basis der Verrechnung sind die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen, die Einwohnerzahl und Vorhaltestunden der Rettungswagen berücksichtigt. Hiernach wird ein Anteil an den zu deckenden Gesamtkosten durch die Bundesstadt Bonn in Höhe von rund 40 Prozent erwartet. Für Einführung und Betrieb des Systems wurden entsprechende Ausgabe- und Einnahmepositionen in die Haushaltsplanung aufgenommen, um den möglichen Kostenrahmen abzubilden. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) x mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe x Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO x VgV 2025 - 2029 6.600.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.21 Rettungsdienst 527130 542900 543190 783100 3702211 5370002213000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel x ja nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de