240470-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschleunigung der Buslinien Mehlem - Bezug zu 230897-03 AA
Kerndaten
- Nummer
- 240470-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.04.2024
- Letzte Änderung
- 12.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240470-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 13.03.2024 Beschleunigung der Buslinien Mehlem - Bezug zu 230897-03 AA Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, linienscharf Vorschläge zur Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS 1810600). Auf vielen Straßenabschnitten kommt es zu Behinderungen des Busverkehrs, weil sich entgegenkommende Busse nicht begegnen können. Grundsätzlich ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (6,00 m bei Reduzierung der Geschwindigkeit) für den Begegnungsverkehr von Bussen notwendig. Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit der Beschlussvorlage zur Beschleunigung der Buslinie 610 auch für Mehlem Vorschläge unterbreitet, wie der Busverkehr beschleunigt werden kann (DS 230897). Die im Bürgerantrag vorgeschlagenen Linienwegänderungen bewertet die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH aus den nachfolgenden Gründen kritisch: Die im Bürgerantrag beschriebenen Linien befinden sich in Mehlem am Anfang bzw. am Ende ihrer Linienwege, sodass die Auslastung in Mehlem tatsächlich geringer ist als im übrigen Verlauf der Linienwege. Die an mehreren Tagen durchgeführten Zählungen mit automatischen Fahrgastzählsystemen belegen aber, dass der Einsatz von Gelenkbussen z.B. auf der Linie 612 notwendig ist, da es zu Auslastungen von über 80 % kommt. Eine vorherige Abbindung der Linien würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Anbindung des Mehlemer Ortskerns führen und wird daher von Seiten der Verwaltung abgelehnt. Darüber hinaus müsste für eine Abbindung an möglichen Endhaltestellen die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans. Im Rahmen der Neuaufstellung werden die vorhandenen Linienwege bewertet und ggf. angepasst.Seite 1 von 3 Seite 2 Bei Annahme des FDP-Antrags wird die Verwaltung die vorgeschlagenen Linienänderungen im Detail prüfen und ggf. in die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans aufnehmen. Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2024 ist nicht mehr möglich. Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2025 wird nicht empfohlen, da voraussichtlich ab 2026 der neue Nahverkehrsplan in Kraft treten soll. Es wird bereits jetzt auf die negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen hingewiesen, sodass die Verwaltung in Abstimmung mit der SWBV die Änderungen nicht befürwortet: • Auswirkungen auf Kosten, Fahrzeitbedarf, Fahrzeugspitzenbedarf sind nicht abschätzbar, weil die Varianten bislang nicht systemseitig in einem Betriebskonzept abgebildet wurden. • Die alternativen Linienwege wurden bislang nicht auf Befahrbarkeit mit Gelenkbussen geprüft. Gerade die Anpassung der 614 über die Görresstraße bei einer Straßenbreite von weniger als sechs Metern ist kritisch zu sehen. • Bestehende Linienbündel aufzuheben oder neu zu verschneiden wird kritisch bewertet, da sich dann zumeist nicht für alle Betriebszeiten gleichmäßige Takte auf allen Ästen realisieren lassen, was sich negativ auf die Fahrgastakzeptanz auswirkt. • Bei Entfall der Haltestelle „Giselherstraße“ müsste die dortige Infrastruktur (Personaltoiletten, Wetterschutzeinrichtung, barrierefreier Steig) aufgegeben und an den neuen Endpunkten der Linien 610 und 613 neu etabliert werden, was zusätzliche Kosten verursachen wird. Gegebenenfalls sind barrierefreie Haltestellen, die nicht mehr angefahren werden, noch innerhalb der Zweckbindung, sodass bereitgestellte Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Für die neuen Endhaltestellen müssten Wendepositionen gefunden werden, die unabhängig vom Individualverkehr liegen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Die Einrichtung einer neuen Endhaltestelle wird von der Verwaltung kritisch bewertet. Im Bereich Görresstraße/Oberaustraße ist die Einrichtung einer Endhaltestelle nur schwer umsetzbar. Auf der Mainzer Straße wäre Platz vorhanden, die Einrichtung einer Endhaltestelle würde jedoch zum Wegfall von Parkplätzen sowie der Verengung des Gehweges führen. • Verlust von Synergien der Umlaufplanung, wenn an der heutigen Giselherstraße die Linien nicht mehr untereinander wechseln können. Dies kann negative Auswirkungen auf den Fahrzeug- und Personalspitzenbedarf haben. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragsteller wird gemäß den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de