← Vorlagen

240470-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschleunigung der Buslinien Mehlem - Bezug zu 230897-03 AA

Nummer
240470-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.04.2024
Letzte Änderung
12.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240470 Beschleunigung der Buslinien Mehlem - Bezug zu 230897-03 AA

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.765 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240470-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
13.03.2024
Beschleunigung der Buslinien Mehlem - Bezug zu
230897-03 AA
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde die
Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, linienscharf
Vorschläge zur Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS
1810600).
Auf vielen Straßenabschnitten kommt es zu Behinderungen des Busverkehrs,
weil sich entgegenkommende Busse nicht begegnen können. Grundsätzlich ist
eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (6,00 m bei Reduzierung der Geschwindigkeit)
für den Begegnungsverkehr von Bussen notwendig.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit der Beschlussvorlage zur
Beschleunigung der Buslinie 610 auch für Mehlem Vorschläge unterbreitet, wie
der Busverkehr beschleunigt werden kann (DS 230897).
Die im Bürgerantrag vorgeschlagenen Linienwegänderungen bewertet die
Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH aus den
nachfolgenden Gründen kritisch:
Die im Bürgerantrag beschriebenen Linien befinden sich in Mehlem am Anfang
bzw. am Ende ihrer Linienwege, sodass die Auslastung in Mehlem tatsächlich
geringer ist als im übrigen Verlauf der Linienwege. Die an mehreren Tagen
durchgeführten Zählungen mit automatischen Fahrgastzählsystemen belegen
aber, dass der Einsatz von Gelenkbussen z.B. auf der Linie 612 notwendig ist,
da es zu Auslastungen von über 80 % kommt.
Eine vorherige Abbindung der Linien würde zu einer deutlichen
Verschlechterung der Anbindung des Mehlemer Ortskerns führen und wird
daher von Seiten der Verwaltung abgelehnt. Darüber hinaus müsste für eine
Abbindung an möglichen Endhaltestellen die entsprechende Infrastruktur
geschaffen werden.
Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans.
Im Rahmen der Neuaufstellung werden die vorhandenen Linienwege bewertet
und ggf. angepasst.Seite 1 von 3
Seite 2
Bei Annahme des FDP-Antrags wird die Verwaltung die vorgeschlagenen
Linienänderungen im Detail prüfen und ggf. in die Neuaufstellung des
Nahverkehrsplans aufnehmen. Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2024 ist
nicht mehr möglich. Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2025 wird nicht
empfohlen, da voraussichtlich ab 2026 der neue Nahverkehrsplan in Kraft
treten soll.
Es wird bereits jetzt auf die negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen
Änderungen hingewiesen, sodass die Verwaltung in Abstimmung mit der
SWBV die Änderungen nicht befürwortet:
• Auswirkungen auf Kosten, Fahrzeitbedarf, Fahrzeugspitzenbedarf sind
nicht abschätzbar, weil die Varianten bislang nicht systemseitig in einem
Betriebskonzept abgebildet wurden.
• Die alternativen Linienwege wurden bislang nicht auf Befahrbarkeit mit
Gelenkbussen geprüft. Gerade die Anpassung der 614 über die
Görresstraße bei einer Straßenbreite von weniger als sechs Metern ist
kritisch zu sehen.
• Bestehende Linienbündel aufzuheben oder neu zu verschneiden wird
kritisch bewertet, da sich dann zumeist nicht für alle Betriebszeiten
gleichmäßige Takte auf allen Ästen realisieren lassen, was sich negativ
auf die Fahrgastakzeptanz auswirkt.
• Bei Entfall der Haltestelle „Giselherstraße“ müsste die dortige
Infrastruktur (Personaltoiletten, Wetterschutzeinrichtung, barrierefreier
Steig) aufgegeben und an den neuen Endpunkten der Linien 610 und
613 neu etabliert werden, was zusätzliche Kosten verursachen wird.
Gegebenenfalls sind barrierefreie Haltestellen, die nicht mehr
angefahren werden, noch innerhalb der Zweckbindung, sodass
bereitgestellte Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Für die
neuen Endhaltestellen müssten Wendepositionen gefunden werden, die
unabhängig vom Individualverkehr liegen, um den fließenden Verkehr
nicht zu behindern.
Die Einrichtung einer neuen Endhaltestelle wird von der Verwaltung
kritisch bewertet. Im Bereich Görresstraße/Oberaustraße ist die
Einrichtung einer Endhaltestelle nur schwer umsetzbar. Auf der Mainzer
Straße wäre Platz vorhanden, die Einrichtung einer Endhaltestelle
würde jedoch zum Wegfall von Parkplätzen sowie der Verengung des
Gehweges führen.
• Verlust von Synergien der Umlaufplanung, wenn an der heutigen
Giselherstraße die Linien nicht mehr untereinander wechseln können.
Dies kann negative Auswirkungen auf den Fahrzeug- und
Personalspitzenbedarf haben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragsteller
wird gemäß den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de