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240467 · Mitteilungsvorlage

Information zur Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Bundestag

Nummer
240467
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  3. Sitzung des Rates 18.04.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Hauptausschusses 11.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240467
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Information zur Verabschiedung des
Cannabisgesetzes im Bundestag
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 das Gesetz zum kontrollierten
Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Cannabisgesetz - CanG) beschlossen. Am 22.03.2024 wird der Bundesrat das
Cannabisgesetz beraten, dieses ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig.
Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum
Cannabiskonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau
und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen an
Erwachsene zum Eigenkonsum geregelt.
Das Gesetz soll überwiegend am 01.04.2024 in Kraft treten, die Regelungen
zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 gelten.
Das Gesetz führt u.a. folgendes auf:
• Die Begrenzung des privaten Anbaus auf drei Cannabispflanzen pro
Erwachsenen.
• Die Begrenzung der zulässigen Besitzmenge an Konsumcannabis auf
25 Gramm pro Erwachsenen. Im privaten Bereich /Wohnsitz/
gewöhnlicher Aufenthalt darf eine erwachsene Person 50 Gramm
getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
• Die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ist nur in
Reinform, d.h. in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und
blütennahe Blätter der Cannabispflanze) sowie Haschisch
(abgesondertes Harz der Pflanze) an erwachsene Mitglieder für den
Eigenkonsum erlaubt.
• Die Weitergabemengen sind begrenzt.
• Es besteht ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis
und Anbauvereinigungen.
• Präventionsangebote sollen durch die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgebaut werden.
• Eine Evaluation der kontrollierten Weitergabe zu nicht-medizinischenSeite 1 von 2
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Zwecken an Erwachsene ist nach Inkrafttreten in mehreren Schritten
geplant (18 Monate, 2 Jahre und 4 Jahre) und darüber hinaus.
• Der öffentliche Konsum von Cannabis wird beschränkt: kein Konsum in
unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in
Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich der
Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und
20 Uhr, kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in
deren Sichtweite (100 Meter Abstand).
Regelungen zur Erteilung der Erlaubnis und/ oder die Kontrolle der
Anbauvereinigungen sind noch nicht abschließend festgelegt. Bisher wird in
dem Gesetz und Fachbesprechungen mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
lediglich von „zuständiger Landesbehörde“ gesprochen. Die zuständige
Landesbehörde wurde jedoch noch nicht konkret vom Land bestimmt und muss
noch in einer entsprechenden Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
benannt werden. Bislang gibt es keine den Kommunen bzw. den
Gesundheitsämtern zugeteilten Aufgaben.
Nachfolgend zur Umsetzung des Cannabisgesetzes bereitet die
Bundesregierung einen weiteren Gesetzesentwurf zu regionalen
Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Unternehmen soll die
Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von
Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich
kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Einen konkreten Gesetzesentwurf in
dieser Thematik gibt es bislang noch nicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de