240467 · Mitteilungsvorlage
Information zur Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Bundestag
Kerndaten
- Nummer
- 240467
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240467 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Information zur Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Bundestag Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) beschlossen. Am 22.03.2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten, dieses ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Cannabiskonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum geregelt. Das Gesetz soll überwiegend am 01.04.2024 in Kraft treten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 gelten. Das Gesetz führt u.a. folgendes auf: • Die Begrenzung des privaten Anbaus auf drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen. • Die Begrenzung der zulässigen Besitzmenge an Konsumcannabis auf 25 Gramm pro Erwachsenen. Im privaten Bereich /Wohnsitz/ gewöhnlicher Aufenthalt darf eine erwachsene Person 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. • Die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ist nur in Reinform, d.h. in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Cannabispflanze) sowie Haschisch (abgesondertes Harz der Pflanze) an erwachsene Mitglieder für den Eigenkonsum erlaubt. • Die Weitergabemengen sind begrenzt. • Es besteht ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. • Präventionsangebote sollen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgebaut werden. • Eine Evaluation der kontrollierten Weitergabe zu nicht-medizinischenSeite 1 von 2 Seite 2 Zwecken an Erwachsene ist nach Inkrafttreten in mehreren Schritten geplant (18 Monate, 2 Jahre und 4 Jahre) und darüber hinaus. • Der öffentliche Konsum von Cannabis wird beschränkt: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich der Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite (100 Meter Abstand). Regelungen zur Erteilung der Erlaubnis und/ oder die Kontrolle der Anbauvereinigungen sind noch nicht abschließend festgelegt. Bisher wird in dem Gesetz und Fachbesprechungen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) lediglich von „zuständiger Landesbehörde“ gesprochen. Die zuständige Landesbehörde wurde jedoch noch nicht konkret vom Land bestimmt und muss noch in einer entsprechenden Verordnung zur Durchführung des Gesetzes benannt werden. Bislang gibt es keine den Kommunen bzw. den Gesundheitsämtern zugeteilten Aufgaben. Nachfolgend zur Umsetzung des Cannabisgesetzes bereitet die Bundesregierung einen weiteren Gesetzesentwurf zu regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Unternehmen soll die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Einen konkreten Gesetzesentwurf in dieser Thematik gibt es bislang noch nicht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de