240465 · Anregungen und Beschwerden
Einführung von Tempo 30 im Bereich Trierer Straße/Im Wingert bis Einmündung Melbweg wegen Lärmschutz
Kerndaten
- Nummer
- 240465
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 13.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240465 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 11.03.2024 Einführung von Tempo 30 im Bereich Trierer Straße/Im Wingert bis Einmündung Melbweg wegen Lärmschutz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich möchte im Rahmen dieses Bürgerantrags die Einführung einer Geschwin- digkeitsbegrenzung auf Tempo 30 im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Trie- rer Straße / Im Wingert bis zur Einmündung Melbweg in Bonn/Poppelsdorf be- antragen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Lärmbelastung in diesem Bereich (Wohngebiet) zu reduzieren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Antrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Antrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Einführung von Tempo 30 im Bereich Trierer Straße / Im Wingert bis Einmündung Melbweg wegen Lärmschutz Ihr Antrag Ich möchte im Rahmen dieses Bürgerantrags die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Trierer Straße / Im Wingert bis zur Einmündung Melbweg in Bonn/Poppelsdorf beantragen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Lärmbelastung in diesem Bereich (Wohngebiet) zu reduzieren. Begründung des Antrags 1. Sehr hohes Verkehrsaufkommen und dadurch bedingter Verkehrslärm: Die Trierer Straße weist ein besonders hohes Verkehrsaufkommen, besonders in den Morgen- und Abendstunden (Pendelverkehr), auf, was zu einer erheblichen Lärmbelastung für die Anwohner:innen führt. Die Einführung von Tempo 30 soll dazu beitragen, die Geräuschpegel zu reduzieren und die Lebensqualität der Anwohner:innen zu verbessern und die Gesundheitsbelastung durch Lärm zu verringern. 2. Sehr häufige Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und dadurch überhöhte Lärmbelastung: Es ist bekannt, dass im genannten Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h regelmäßig - insbesondere nachts - überschritten wird. Die Stadtverwaltung hatte hier im Dezember 2022 verstärkte Kontrollen angekündigt, die jedoch nie umgesetzt wurden. Durch die Einführung von Tempo 30 soll nicht nur die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung verbessert, sondern auch die Lärmbelastung durch überhöhte Geschwindigkeiten reduziert werden. 3. Übergang in die Ippendorfer Allee mit Tempo 30 wegen Lärmschutz: Die Trierer Straße geht in Ippendorf in die Ippendorfer Allee über, auf der in weiten Teilen Tempo 30 wegen Lärmschutz gilt. Da der Durchgangsverkehr beider Straßen identisch ist, erscheint die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in Poppelsdorf folgerichtig, um eine einheitliche Lärmschutzregelung entlang des Durchgangsverkehrs zu gewährleisten. Ich bitte die Stadt Bonn, diesen Bürgerantrag sorgfältig zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 im genannten Bereich einzuführen. Diese Maßnahme wird nicht nur zur Verbesserung des Lärmschutzes beitragen, sondern auch die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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