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240459 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners"

Nummer
240459
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
25.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240459
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Ausschreibung "Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners"
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung "Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners“ wird zugestimmt.
Begründung
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist ein unauffälliger Nachtschmetterling.
Die wärmere und trockenere Witterung der letzten Jahre hat zu einer deutlichen
Ausweitung des Vorkommens in Deutschland geführt. Er kommt an allen
Eichen-Arten der Gattung Eiche vor. Probleme bereiten vor allem die Raupen
dieses Nachtfalters, die in Nestern i. d. R. in der Baumkrone vorkommen. Sie
schädigen nicht nur die Eichen, sondern können auch die Gesundheit des
Menschen beeinträchtigen. Die sogenannten Brennhaare enthalten ein
Nesselgift. Sie können leicht in die Haut und Schleimhaut eindringen und sich
dort mit kleinen Häkchen festsetzen. Das Nesselgift der Brennhaare löst bei
Kontakt bzw. Einatmen starke Reizungen und Entzündungen der Haut, Augen,
Schleimhäute und Atemwege aus.
Bei einmaligem Kahlfraß der Eichen durch den EPS kann sich der Baum
regenerieren. Bei mehrjährig aufeinander folgendem starkem Fraß wird die
Vitalität der Bäume geschwächt und ihre Widerstandskraft gegenüber weiteren
Schädlingen und Erkrankungen nimmt ab.
EPS tritt in ganz Deutschland zunehmend auf. Auch in Bonn nimmt die Zahl der
festgestellten Nester jährlich zu. Im Jahr 2023 wurden allein auf den Bäumen
des Amts für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn 2.286 Nester an
1.010 Bäumen festgestellt und entfernt.
Um die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen und die Gefahren für die
Bevölkerung zu vermindern, wird der Eichenprozessionsspinner vom Amt für
Umwelt und Stadtgrün bekämpft. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:Seite 1 von 3
Seite 2
• Ab Mitte Mai werden die Baumkontrollen auf die Vorkommen des EPS
ausgerichtet. Dabei werden alle Eichen im Umkreis von ca. 50 m der im
Vorjahr festgestellten Raupennester kontrolliert.
• Besonderes Augenmerk der Kontrolle gilt Kindergärten, Schulen und
Anlagen mit besonders hoher Besucherfrequentierung.
• Die festgestellten Nester werden dann von einem Fachunternehmen
unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und Vollkörperschutzanzügen von
einem Hubsteiger aus abgesaugt. Die Vorkehrungen sind sehr hoch, da
die handelnden Personen aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu den
Nestern den Brennhaaren der Raupen ganz besonders intensiv
ausgesetzt sind.
• Um möglichst effizient und zügig das gesamte Stadtgebiet bearbeiten
zu können erfolgt die Kontrolle und das Absaugen in der Einteilung der
allgemeinen Bearbeitungsbezirke der Baumkontrolle.
• Nach einigen Wochen erfolgt eine Nachkontrolle auf neue Nester.
Eine chemische Bekämpfung des EPS ist grundsätzlich möglich. Diese
erfordert jedoch einen Biozideinsatz zu einem bestimmten Larvenstadium und
ist daher mit einer sehr hohen Unsicherheit verbunden.
Mit dem vorhandenen Personal kann die Bekämpfung des EPS nicht
durchgeführt werden, ohne die weiterhin erforderlichen
Baumpflegemaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit einzuschränken.
Die erforderliche technische Ausstattung ist auch nicht vorhanden. Darum
sollen die Arbeiten zur Bekämpfung des EPS wie bisher an eine Fachfirma
vergeben werden.
Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und für 2024 vergeben werden mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr. So
kann sichergestellt werden, dass mit der Feststellung der ersten Nester auch
mit der Bekämpfung begonnen werden kann.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-1573 X VOB UVgO VgV 01.05.2024 bis
30.04.2025
119.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
FinanzstelleSeite 2 von 3
Seite 3
(investiv) (investiv)
1.13 Nature und
Landschaftspflege
521110 6890008 (Bäume)
6890008 (Friedhöfe)
680020 (Forst)
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de