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240456-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Anfrage: Nutzungskonzept und Vermarktung der Beethovenhalle

Nummer
240456-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240456 CDU-Anfrage: Nutzungskonzept und Vermarktung der Beethovenhalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240456-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle
Dezernat:
Dez. II
CDU-Anfrage: Nutzungskonzept und Vermarktung
der Beethovenhalle
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
09.04.2024 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Kenntnisnahme
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
1. Existiert bereits ein detailliertes Nutzungs- und Vermarktungskonzept für die
Beethovenhalle?
Zum Stand der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die Beethovenhalle
sowie die hierbei zu berücksichtigenden steuerlichen Rahmenbedingungen, wie
sie sich aus dem Betriebskonzept ergeben, hatte die Verwaltung in der
Stellungnahme zum Antrag “Businessplan” für die Sitzung des Rates am
18.12.2023 (DS-Nr. 232127-01 ST) berichtet. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Die verwaltungsinternen Abstimmungen finden gegenwärtig
statt.
Die über die geplante kulturelle Nutzung der Beethovenhalle (Proben und
Konzerte) hinausgehende dauerhafte Nutzung durch das Beethovenorchester
(Büro, Stimmzimmer, Lagerräume) und die damit verbundenen finanziellen
Auswirkungen auf die Betriebsführung bedürfen noch der Abstimmung mit dem
Finanzamt.
Die Ergebnisse hieraus werden dann verwaltungsintern und mit der
Betreibergesellschaft BonnCC GmbH abgestimmt und dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Die weitere Vermarktung der Beethovenhalle wird sich am künftigen
Nutzungskonzept orientieren, dessen Eckpunkte Bestandteil des
Betriebsführungsvertrages sind. Bereits im Betriebsführungsvertrag ist geregelt,
dass die Beethovenhalle der Förderung und Stärkung des Kulturstandortes
dient und das Ansehen der Bundesstadt Bonn zu fördern hat. Unter Beachtung
dieser Vorgabe und der festgeschriebenen Vorzugsnutzungsrechte für das
Beethovenorchester und für das Beethovenfest wird die Halle darüber hinaus
zu Veranstaltungszwecken (u.a. Tagungen und Kongresse) Dritten überlassen.
Auch die Bedeutung der Brauchtumspflege ist zu berücksichtigen. Ziel ist ein
auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichteter Betrieb. Dabei ist die historische
Bedeutung der Beethovenhalle zu beachten, und es darf dem Ansehen des
Veranstaltungsortes und der Bundesstadt Bonn nicht schaden.Seite 1 von 3
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2. Ist bereits mit der Vermarktung der Beethovenhalle begonnen worden bzw.
wann wird damit begonnen?
Die Frage, ab wann mit der Vermarktung der Beethovenhalle begonnen werden
kann, insbesondere ab wann verbindlich Verträge abgeschlossen werden
können, ist sowohl für die Betreibergesellschaft BonnCC GmbH wie auch für
den Hauptnutzer Beethovenorchester von elementarer Bedeutung. Es wäre
verantwortungslos, Verträge mit Dritten/Kunden abzuschließen, die
wohlmöglich nicht eingehalten werden könnten, und es dann zu
Schadenersatzzahlungen kommen würde. Gemäß dem Bericht der
Projektleitung vom 15.2.2024 zum Projektbeirat am 21.2.2024 ist “der
Eröffnungstermin 16.12.2025 … weiterhin gesichert.” Darüber hinaus wurde
seitens des Bauherrn zugesagt, dass die BonnCC GmbH und das
Beethovenorchester im Dezember 2024 eine verbindliche Aussage bekommen,
ab welchem Zeitpunkt Verträge mit Dritten abgeschlossen werden können.
Hierzu erwartet die BonnCC GmbH vom Bauherrn die schriftliche Mitteilung des
Übergabetermins für die baulich fertiggestellte und betriebsbereite
Versammlungsstätte.
Der im November 2023 vom Aufsichtsrat der BonnCC GmbH beschlossene
Betriebsführungsplan 2024 für die Beethovenhalle beinhaltet Vorlaufkosten u.a.
für die Vermarktung der Beethovenhalle. Die Verwaltung wurde durch den Rat
am 14.3.2024 autorisiert, dem Betriebsführungsplan Beethovenhalle die
Zustimmung zu erteilen. Dies wurde der BonnCC GmbH am 15.3.2024
schriftlich mitgeteilt.
Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen laufen seitens der BonnCC
GmbH Vorbereitungsmaßnahmen, aber noch keine aktive Kundenakquise. Die
Abstimmungen mit dem Beethovenorchester und dem Beethovenfest sind im
Gang, bis zur Bestätigung des o.g. Eröffnungstermins können aber beiderseits
keine verbindlichen Verträge abgeschlossen werden.
3. Wer ist für die Vermarktung der Beethovenhalle genau zuständig?
Für die Vermarktung der Beethovenhalle ist die Betreibergesellschaft BonnCC
GmbH zuständig. Grundlage ist der zwischen der Stadt und der BonnCC GmbH
geschlossene Betreibsführungsvertrag über den Betrieb der Beethovenhalle
vom 30.8.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 18.8.2016.
4. Gibt es bereits Buchungsanfragen oder feste Buchungen?
Siehe Antwort zu den Fragen 2. Hierzu erklärte die BonnCC GmbH weiter, dass
bis zur verbindlich terminierten Inbetriebnahme keine festen Buchungen
angenommen werden können. Buchungsanfragen von potentiellen
Veranstaltungskunden gehen gelegentlich ein und werden systematisch
erfasst. Ebenso werden Veranstaltungsanfragen, die im WorldCCBonn aus
Termin- oder Budgetgründen nicht realisiert werden können, bei Interesse des
Kunden für die Beethovenhalle vorgemerkt.
5. Ist bereits eine Eröffnungsveranstaltung geplant und wie soll diese im Detail
aussehen?
Nach Einschätzung der Verwaltung kommt der Wiedereröffnung eine großeSeite 2 von 3
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Bedeutung zu, um die Beethovenhalle als Bau- und Kulturdenkmal bei den
Bonnerinnen und Bonnern und in der öffentlichen Wahrnehmung insgesamt
positiv, strahlkräftig und begeisternd zu besetzen - wie es die Ersteröffnung am
8. September 1959 geschafft hat. Dies gelingt am besten durch gemeinsam
erlebte kulturelle Veranstaltungen und künstlerische Ereignisse. Die Verwaltung
hat dazu das Beethovenorchester und das Beethovenfest sowie das
Beethoven-Haus beauftragt, konkrete erste Ideen zur Wiedereröffnung im
Dezember 2025, als auch für das Eröffnungsjahr 2026 und das Beethoven-
Jubiläum 2027 zu entwickeln. Hierzu gibt es bereits konkrete Überlegungen, die
aber von den künftigen Rahmenbedingungen abhängen, über die der Rat im
Laufe des Jahres zu beschließen hat.
6. Ist sichergestellt, dass der gastronomische Betrieb pünktlich mit der
Fertigstellung aufgenommen wird?
Der Abschluss der Sanierung und die für Dezember 2025 geplante
Inbetriebnahme beinhaltet die gesamte Beethovenhalle und damit auch den
gastronomischen Bereich.
Hierzu erklärte die BonnCC GmbH, wenn Küche und der Gastbereich
betriebsbereit sind und auch hier für die Vorbereitungen eine ausreichende
Vorlaufzeit ab einer verbindlichen Erklärung durch den Bauherrn zur Verfügung
steht, kann der gastronomische Betrieb zeitgleich mit der Eröffnung der
Beethovenhalle aufgenommen werden. Sowie die BonnCC GmbH den
ruhenden Vertrag mit der Dacapo Service GmbH wieder aufleben lassen kann,
kann der Restaurantbetrieb durch den Pächter vorbereitet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de