240456-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Anfrage: Nutzungskonzept und Vermarktung der Beethovenhalle
Kerndaten
- Nummer
- 240456-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240456-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle Dezernat: Dez. II CDU-Anfrage: Nutzungskonzept und Vermarktung der Beethovenhalle Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2024 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Kenntnisnahme Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme 1. Existiert bereits ein detailliertes Nutzungs- und Vermarktungskonzept für die Beethovenhalle? Zum Stand der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die Beethovenhalle sowie die hierbei zu berücksichtigenden steuerlichen Rahmenbedingungen, wie sie sich aus dem Betriebskonzept ergeben, hatte die Verwaltung in der Stellungnahme zum Antrag “Businessplan” für die Sitzung des Rates am 18.12.2023 (DS-Nr. 232127-01 ST) berichtet. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die verwaltungsinternen Abstimmungen finden gegenwärtig statt. Die über die geplante kulturelle Nutzung der Beethovenhalle (Proben und Konzerte) hinausgehende dauerhafte Nutzung durch das Beethovenorchester (Büro, Stimmzimmer, Lagerräume) und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Betriebsführung bedürfen noch der Abstimmung mit dem Finanzamt. Die Ergebnisse hieraus werden dann verwaltungsintern und mit der Betreibergesellschaft BonnCC GmbH abgestimmt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die weitere Vermarktung der Beethovenhalle wird sich am künftigen Nutzungskonzept orientieren, dessen Eckpunkte Bestandteil des Betriebsführungsvertrages sind. Bereits im Betriebsführungsvertrag ist geregelt, dass die Beethovenhalle der Förderung und Stärkung des Kulturstandortes dient und das Ansehen der Bundesstadt Bonn zu fördern hat. Unter Beachtung dieser Vorgabe und der festgeschriebenen Vorzugsnutzungsrechte für das Beethovenorchester und für das Beethovenfest wird die Halle darüber hinaus zu Veranstaltungszwecken (u.a. Tagungen und Kongresse) Dritten überlassen. Auch die Bedeutung der Brauchtumspflege ist zu berücksichtigen. Ziel ist ein auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichteter Betrieb. Dabei ist die historische Bedeutung der Beethovenhalle zu beachten, und es darf dem Ansehen des Veranstaltungsortes und der Bundesstadt Bonn nicht schaden.Seite 1 von 3 Seite 2 2. Ist bereits mit der Vermarktung der Beethovenhalle begonnen worden bzw. wann wird damit begonnen? Die Frage, ab wann mit der Vermarktung der Beethovenhalle begonnen werden kann, insbesondere ab wann verbindlich Verträge abgeschlossen werden können, ist sowohl für die Betreibergesellschaft BonnCC GmbH wie auch für den Hauptnutzer Beethovenorchester von elementarer Bedeutung. Es wäre verantwortungslos, Verträge mit Dritten/Kunden abzuschließen, die wohlmöglich nicht eingehalten werden könnten, und es dann zu Schadenersatzzahlungen kommen würde. Gemäß dem Bericht der Projektleitung vom 15.2.2024 zum Projektbeirat am 21.2.2024 ist “der Eröffnungstermin 16.12.2025 … weiterhin gesichert.” Darüber hinaus wurde seitens des Bauherrn zugesagt, dass die BonnCC GmbH und das Beethovenorchester im Dezember 2024 eine verbindliche Aussage bekommen, ab welchem Zeitpunkt Verträge mit Dritten abgeschlossen werden können. Hierzu erwartet die BonnCC GmbH vom Bauherrn die schriftliche Mitteilung des Übergabetermins für die baulich fertiggestellte und betriebsbereite Versammlungsstätte. Der im November 2023 vom Aufsichtsrat der BonnCC GmbH beschlossene Betriebsführungsplan 2024 für die Beethovenhalle beinhaltet Vorlaufkosten u.a. für die Vermarktung der Beethovenhalle. Die Verwaltung wurde durch den Rat am 14.3.2024 autorisiert, dem Betriebsführungsplan Beethovenhalle die Zustimmung zu erteilen. Dies wurde der BonnCC GmbH am 15.3.2024 schriftlich mitgeteilt. Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen laufen seitens der BonnCC GmbH Vorbereitungsmaßnahmen, aber noch keine aktive Kundenakquise. Die Abstimmungen mit dem Beethovenorchester und dem Beethovenfest sind im Gang, bis zur Bestätigung des o.g. Eröffnungstermins können aber beiderseits keine verbindlichen Verträge abgeschlossen werden. 3. Wer ist für die Vermarktung der Beethovenhalle genau zuständig? Für die Vermarktung der Beethovenhalle ist die Betreibergesellschaft BonnCC GmbH zuständig. Grundlage ist der zwischen der Stadt und der BonnCC GmbH geschlossene Betreibsführungsvertrag über den Betrieb der Beethovenhalle vom 30.8.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 18.8.2016. 4. Gibt es bereits Buchungsanfragen oder feste Buchungen? Siehe Antwort zu den Fragen 2. Hierzu erklärte die BonnCC GmbH weiter, dass bis zur verbindlich terminierten Inbetriebnahme keine festen Buchungen angenommen werden können. Buchungsanfragen von potentiellen Veranstaltungskunden gehen gelegentlich ein und werden systematisch erfasst. Ebenso werden Veranstaltungsanfragen, die im WorldCCBonn aus Termin- oder Budgetgründen nicht realisiert werden können, bei Interesse des Kunden für die Beethovenhalle vorgemerkt. 5. Ist bereits eine Eröffnungsveranstaltung geplant und wie soll diese im Detail aussehen? Nach Einschätzung der Verwaltung kommt der Wiedereröffnung eine großeSeite 2 von 3 Seite 3 Bedeutung zu, um die Beethovenhalle als Bau- und Kulturdenkmal bei den Bonnerinnen und Bonnern und in der öffentlichen Wahrnehmung insgesamt positiv, strahlkräftig und begeisternd zu besetzen - wie es die Ersteröffnung am 8. September 1959 geschafft hat. Dies gelingt am besten durch gemeinsam erlebte kulturelle Veranstaltungen und künstlerische Ereignisse. Die Verwaltung hat dazu das Beethovenorchester und das Beethovenfest sowie das Beethoven-Haus beauftragt, konkrete erste Ideen zur Wiedereröffnung im Dezember 2025, als auch für das Eröffnungsjahr 2026 und das Beethoven- Jubiläum 2027 zu entwickeln. Hierzu gibt es bereits konkrete Überlegungen, die aber von den künftigen Rahmenbedingungen abhängen, über die der Rat im Laufe des Jahres zu beschließen hat. 6. Ist sichergestellt, dass der gastronomische Betrieb pünktlich mit der Fertigstellung aufgenommen wird? Der Abschluss der Sanierung und die für Dezember 2025 geplante Inbetriebnahme beinhaltet die gesamte Beethovenhalle und damit auch den gastronomischen Bereich. Hierzu erklärte die BonnCC GmbH, wenn Küche und der Gastbereich betriebsbereit sind und auch hier für die Vorbereitungen eine ausreichende Vorlaufzeit ab einer verbindlichen Erklärung durch den Bauherrn zur Verfügung steht, kann der gastronomische Betrieb zeitgleich mit der Eröffnung der Beethovenhalle aufgenommen werden. Sowie die BonnCC GmbH den ruhenden Vertrag mit der Dacapo Service GmbH wieder aufleben lassen kann, kann der Restaurantbetrieb durch den Pächter vorbereitet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de