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240454-03 · Beschlussvorlage

Anbringung eines Hinweisschildes am Straßenschild der Löbestraße

Nummer
240454-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240454 Anbringung eines Hinweisschildes am Straßenschild der Löbestraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
240454-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anbringung eines Hinweisschildes am
Straßenschild der Löbestraße
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom
10.04.2024, wonach die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend
vom Ratsbeschluss DS 1511587NV8 aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn
übernommen werden sollen, wird nicht gefolgt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 10.04.2024
einstimmig die Anregung an den Rat ausgesprochen, dass die Kosten für die
beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss vom 03.05.2016
(DS 1511587NV8) aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden.
Die Anregung entspricht dem geänderten Änderungsantrag des BBB ( DS
240454-02AA), der ursprünglich folgenden Wortlaut hatte: „Die Kosten für die
beantragten Zusatzschilder werden abweichend vom Ratsbeschluss aus
Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen.“ Die Änderungen resultieren
aus einem mündlichen Änderungsantrag von Stv. Schmitt –BBB-, der
einstimmig angenommen wurde.
Die vorstehende Anregung bezieht sich auf einen Antrag eines Bürgers, der
darauf gerichtet war, erläuternde Zusatzschilder für die Löbestraße
anzubringen (DS 240454). Diesem Antrag ist die Bezirksvertretung einstimmig
gefolgt.
Paul Löbe (1875 - 1967) war SPD-Politiker und von 1920 bis 1924 sowie von
1925 bis 1932 Reichstagspräsident. Von 1949 bis 1953 war er Alterspräsident
des Bundestags.
Nach der v. g. Entscheidung des Rates können erläuternde Zusatzschilder nur
aufgrund eines Beschlusses und bei Anträgen aus der Bürgerschaft nur nach
vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller angebracht
werden.
Eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt würde diesem Beschluss
entgegenstehen, sodass ein Ratsbeschluss über eine Ausnahmeregelung fürSeite 1 von 3
Seite 2
den hier vorliegenden Fall herbeizuführen wäre.
Üblicherweise werden am Beginn und am Ende jeder Straße jeweils ein
Zusatzschild angebracht, sodass bei Herstellungs- und Montagekosten in Höhe
von ca. 155 Euro pro Schild Kosten in Höhe von 310 Euro entstehen würden.
Seitens der Verwaltung sollte aber das ursprüngliche Verfahren der
Kostenübernahme durch die Antragstellenden beibehalten werden, da keine
besonderen Gründe ersichtlich sind, die eine Ausnahme vom Ratsbeschluss
und somit eine Kostenübernahme aus dem städtischen Haushalt rechtfertigen
würden. In Betracht zu ziehen ist zudem, dass regelmäßig entsprechende
Bürgeranträge gestellt werden. Seit der statistischen Erfassung seit 2014
wurden einschließlich des hier betreffenden Antrages 19 Bürgeranträge für 25
Straßen gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Präzedenzwirkung zu
berücksichtigen.
Hierzu ist auch auf eine weitere entsprechende Anregung an den Rat
hinzuweisen, die von der Bezirksvertretung Beuel in ihrer Sitzung am
05.06.2024 beschlossen wurde. Diese Anregung bezieht sich auf einen
Bürgerantrag, der darauf gerichtet ist, für insgesamt sechs Straßen
Zusatzschilder anzubringen (DS 240412).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
1.12.01 Gemeindestraßen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
310 € 166001201/
721000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung 310 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de