240454-03 · Beschlussvorlage
Anbringung eines Hinweisschildes am Straßenschild der Löbestraße
Kerndaten
- Nummer
- 240454-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240454-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Anbringung eines Hinweisschildes am Straßenschild der Löbestraße Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.04.2024, wonach die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss DS 1511587NV8 aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden sollen, wird nicht gefolgt. Begründung Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 10.04.2024 einstimmig die Anregung an den Rat ausgesprochen, dass die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss vom 03.05.2016 (DS 1511587NV8) aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden. Die Anregung entspricht dem geänderten Änderungsantrag des BBB ( DS 240454-02AA), der ursprünglich folgenden Wortlaut hatte: „Die Kosten für die beantragten Zusatzschilder werden abweichend vom Ratsbeschluss aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen.“ Die Änderungen resultieren aus einem mündlichen Änderungsantrag von Stv. Schmitt –BBB-, der einstimmig angenommen wurde. Die vorstehende Anregung bezieht sich auf einen Antrag eines Bürgers, der darauf gerichtet war, erläuternde Zusatzschilder für die Löbestraße anzubringen (DS 240454). Diesem Antrag ist die Bezirksvertretung einstimmig gefolgt. Paul Löbe (1875 - 1967) war SPD-Politiker und von 1920 bis 1924 sowie von 1925 bis 1932 Reichstagspräsident. Von 1949 bis 1953 war er Alterspräsident des Bundestags. Nach der v. g. Entscheidung des Rates können erläuternde Zusatzschilder nur aufgrund eines Beschlusses und bei Anträgen aus der Bürgerschaft nur nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller angebracht werden. Eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt würde diesem Beschluss entgegenstehen, sodass ein Ratsbeschluss über eine Ausnahmeregelung fürSeite 1 von 3 Seite 2 den hier vorliegenden Fall herbeizuführen wäre. Üblicherweise werden am Beginn und am Ende jeder Straße jeweils ein Zusatzschild angebracht, sodass bei Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild Kosten in Höhe von 310 Euro entstehen würden. Seitens der Verwaltung sollte aber das ursprüngliche Verfahren der Kostenübernahme durch die Antragstellenden beibehalten werden, da keine besonderen Gründe ersichtlich sind, die eine Ausnahme vom Ratsbeschluss und somit eine Kostenübernahme aus dem städtischen Haushalt rechtfertigen würden. In Betracht zu ziehen ist zudem, dass regelmäßig entsprechende Bürgeranträge gestellt werden. Seit der statistischen Erfassung seit 2014 wurden einschließlich des hier betreffenden Antrages 19 Bürgeranträge für 25 Straßen gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Präzedenzwirkung zu berücksichtigen. Hierzu ist auch auf eine weitere entsprechende Anregung an den Rat hinzuweisen, die von der Bezirksvertretung Beuel in ihrer Sitzung am 05.06.2024 beschlossen wurde. Diese Anregung bezieht sich auf einen Bürgerantrag, der darauf gerichtet ist, für insgesamt sechs Straßen Zusatzschilder anzubringen (DS 240412). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraßen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 310 € 166001201/ 721000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 310 € Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de