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240434 · Mitteilungsvorlage

Bonner Bäche - Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Bonn

Nummer
240434
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240434
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bonner Bäche - Stand der Umsetzung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
16.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Renaturierungsmaßnahmen zum Erreichen eines guten ökologischen
Gewässerzustandes werden gemäß den Entwicklungszielen der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) auf der Grundlage eines 2012
aufgestellten Umsetzungsfahrplans fortlaufend geplant und umgesetzt. Im Jahr
2021 hat der dritte Bewirtschaftungszyklus der WRRL begonnen, welcher bis
2027 andauern wird. Für diesen Zeitraum wurde der Umsetzungsfahrplan als
Maßnahmenprogramm fortgeschrieben.
Die Maßnahmenplanung nach WRRL für Fließgewässer sonstiger Ordnung
erstreckt sich ausschließlich auf die berichtspflichtigen Bäche in Bonn.
Allerdings gilt die Zielerreichung eines guten ökologischen Zustandes oder
eines guten ökologischen Potentials für alle Wasserkörper und ist entsprechend
in den Bundes- und Landeswassergesetzen verankert. Damit gibt es eine
bestehende rechtliche Verpflichtung, Maßnahmen am Mehlemer Bach,
Godesberger Bach, Vilicher Bachsystem, Rheindorfer Bachsystem und
Katzenlochbach umzusetzen. Zusätzlich werden auch an den nicht
berichtspflichtigen Bächen, wie z.B. dem Engelsbach oder Wittgesbach,
entsprechende Maßnahmen durchgeführt.
1. Berichtspflichtige Bonner Bäche
Bachumlegung Graurheindorf /Rheindorfer Bach
Der Mündungsbereich des Rheindorfer Baches soll verlegt werden. Hierzu wird
ein naturnahes Gerinne in einem Altarm des Rheins angelegt und der Bach um
die Ortslage Graurheindorf herum gelegt. Hierbei wird neuer Retentionsraum
für den Rhein geschaffen und der Bach erhält eine naturnahe
Mündungssituation.
Die Umlegung des Rheindorfer Bachs in Graurheindorf befindet sich im
Planfeststellungsverfahren. Die Planunterlagen wurden bei der Unteren
Wasserbehörde eingereicht und es fand im Januar 2023 ein Erörterungstermin
mit den Trägern öffentlicher Belange und den Anwohnenden statt. Die Untere
Wasserbehörde befindet sich aktuell noch im Abwägungsprozess.
Bachaufweitungen Dorotheenstraße - Kölnstraße und Mondorfer Straße -Seite 1 von 4
Seite 2
Autobahn A565 /Rheindorfer Bach
Der Rheindorfer Bach soll zwischen der Dorotheenstraße und der Autobahn
A565 renaturiert werden. Die Genehmigungsplanung für den Bereich
Dorotheenstraße - Kölnstraße ist abgeschlossen und wurde bei der Unteren
Wasserbehörde eingereicht. Die Genehmigung wurde im März 2024 erteilt.
Für den weiteren Verlauf bis zur Autobahn wurde eine Vorplanung erstellt. In
diesem Bereich ist die Abstimmung mit Anwohnenden, der LVR-Klinik und die
allgemeine verkehrliche Situation deutlich komplexer und die Planungen
gestalten sich entsprechend zeitintensiver.
Renaturierung einer Teilstrecke zwischen An der Josefshöhe und der
Rheindorfer Burg /Rheindorfer Bach
Die Bonner Hafenbetriebe planen den Ausbau des Bonner Hafens zur
Erweiterung des Containerumschlagbereichs. Die Ausbaumaßnahmen finden
an der Spundwand direkt am Rhein statt. Somit wird in den Flußraum des
Rheins eingegriffen und der Retentionsraum entsprechend negativ beeinflusst.
Die Ausgleichsmaßnahme zum Umbau des Bonner Hafens wird auf einem
Teilstück des Rheindorfer Bachs nahe der Rheindorfer Burg erfolgen. Hier soll
durch einen naturnahen Ausbau eines aufgeweiteten Sekundärgerinnes, mit
entsprechenden Auenstrukturen der Verlust des Retentionsraums am Rhein
ausgeglichen werden. Auf diesem Teilstück soll mit der vorgelegten Planung
ein Strahlursprung umgesetzt werden, wie es auch das aktuelle
Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL vorsieht.
Die Planungen des durch die Hafenbetriebe beauftragten Planungsbüros
erfolgen in Absprache mit der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde sowie
dem Tiefbauamt.
Offenlegung „Campus Endenich“ und „Vogelsang“ /Endenicher Bach
Im Zuge der Neubebauungen der Flächen „Campus Endenich“ und
„Vogelsang“ soll der dort verrohrt liegende Endenicher Bach durch eine
Offenlegung ökologisch aufgewertet werden. Für beide Bereiche liegt eine alte
Vorplanung aus den 1990er Jahren vor.
Das Quartier am Vogelsang wird zurzeit baulich umgesetzt. Die Bachtrasse ist
im Baugebiet als Grünfläche gesichert und muss entsprechend freigehalten
werden. Da eine Offenlage im Bereich Vogelsang aufgrund der Gefällesituation
nur möglich ist, wenn der Endenicher Bach im Bereich „Campus Endenich“
offengelegt wird, ist eine Umsetzung der Offenlage im Rahmen der momentan
stattfindenden Bautätigkeit nicht möglich. Zudem müssen für beide Offenlagen
entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt werden.
Im Zuge einer Machbarkeitsuntersuchung wurden verschiedene Varianten einer
möglichen Bachtrasse ermittelt und bewertet. Eine finale Festlegung unter
Berücksichtigung der mit dem geplanten Uni-Campus Endenich verbundenen
städtebaulichen Belange ist noch nicht erfolgt.
Bachaufweitung Mainzer Straße /Mehlemer Bach
Es sollen Aufweitungen des Gewässergerinnes und Modellierungen an der
Gewässersohle, zur Verbesserung der Strukturgüte des Gewässers,
durchgeführt werden. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits durch
die Untere Wasserbehörde erteilt und die Ausführungsplanung wird zurzeit
erstellt.Seite 2 von 4
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2. Nicht berichtspflichtige Bonner Bäche
Offenlegung Im Wingert /Engelsbach
Die Planung sieht die Offenlage des derzeit noch verrohrten Engelsbaches
zwischen der Straße „Im Wingert“ und dem Clemens-August-Platz auf
insgesamt 80 m Länge vor.
Für einen Antrag auf Plangenehmigung bei der unteren Wasserbehörde
müssen die erforderlichen Planunterlagen und naturschutzfachlichen Gutachten
erarbeitet werden. Hierzu wurde ein Planungsbüro mit den Leistungsphasen 3
bis 8 nach HOAI beauftragt.
Offenlegung und Bachaufweitung, Entfernung Betonschale und Becken /
Venusbergbach
Entlang der Bergstraße am Venusberg sind in der Vergangenheit mehrere
offene Betonbecken zum Rückhalt von Abschlägen aus dem Kanalsystem
errichtet worden. Die Umgestaltung des Kanalsystems am Venusberg durch
den Bau eines großen Rückhaltebeckens am Hauweg hat zur Folge, dass die
Betonbecken entlang der Bergstraße größtenteils hydraulisch nicht mehr
benötigt werden. Daher sollen die oberen Becken bis kurz vor der Bebauung
zurückgebaut werden. In diesem Bereich fließt auch ein Nebenarm des
Venusbergbaches, der auf Grund des hohen Gefälles stark befestigt ist. Durch
die Aufgabe der Becken wird Platz für einen Korridor geschaffen, in dem eine
eigendynamische Gewässerentwicklung zugelassen werden kann. Da das
umliegende Gelände ökologisch bereits sehr hochwertig einzustufen ist und
Leitorganismen wie der Salamander bereits nachgewiesen werden konnten,
wird sich der Bachlauf in diesem Bereich besonders positiv entwickeln.
Alle erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten liegen bereits vor und
entsprechende Planungsleistungen für die technische Planung wurden Ende
2023 an ein Fachbüro vergeben.
Renaturierung Wittgesbach
Im Rahmen der Anpassung an die DIN 19700 muss das
Hochwasserrückhaltebecken Wittgesbach umgebaut werden. Dabei sollen
auch ökologische Defizite beseitigt werden und eine ökologische
Durchgängigkeit des Gewässers soweit dies möglich ist, wiederhergestellt
werden. Hierzu sollen die technischen Einbauten des Vorbeckens entnommen
und der Dauerstau im Becken selbst aufgegeben werden. Des Weiteren soll ein
naturnahes Gewässerbett im Becken angelegt werden, sodass der Wittgesbach
das Becken im Hauptschluss durchfließen kann und genügend Raum hat, um
sich eigendynamisch zu entwickeln. Das Gewässer soll im Ausbauzustand auf
seiner ursprünglichen Gewässersohle fließen, sodass der heutige Absturz im
Mönchbauwerk auf die abgehende Gewässersohle aufgegeben werden kann.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Umgestaltung des Beckens wird
zurzeit erstellt.
Renaturierung Holtorfer Bach
Die ökologische Durchgängigkeit des Holtorfer Baches wird durch die Aufgabe
des Dauerstaus und das neue Durchlassbauwerk am Ende des
Hochwasserrückhaltebeckens „Holzlarer See“ wiederhergestellt. Zudem wird
ein, dem Leitbild des Baches entsprechendes, Umgehungsgerinne angelegt,
sodass das Hochwasserrückhaltebecken in Zukunft im Nebenschluss betrieben
wird. Die Maßnahme ist bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen.Seite 3 von 4
Seite 4
3. Gewässerunterhaltung
Zusätzlich werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung laufende Arbeiten an
allen Bonner Bächen zur Umsetzung der WRRL durchgeführt. Hierzu gehören
u.a. das Anlegen von Gehölzsäumen und die Gehölzpflege an Gewässern, das
Einbringen und Beobachten von Totholz in Bächen und die Entfernung nicht
standortgerechter Pflanzen sowie Uferbefestigungen in ingenieurbiologischer
Bauweise.
4. Digitale Erfassung der EU-WRRL-Projekte an Bonner Bächen
Mit der Darstellung aller Maßnahmen zur Umsetzung der EU-WRRL an Bonner
Bächen in einem Geoinformationssystem wurde 2020 ein Fachbüro beauftragt.
Eine Veröffentlichung der vorliegenden Daten (Shape-Dateien) in den
stadtinternen Geodaten der Bonner Stadtverwaltung wird angestrebt. Hierzu
gab es bereits erste Abstimmungsgespräche. Im Rahmen der Kapazitäten soll
ein entsprechender Kartenlayer aufgebaut und veröffentlicht werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de