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240432 · Mitteilungsvorlage

Kooperationsvereinbarung „Duale Karriere“

Nummer
240432
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 16.05.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240432
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Kooperationsvereinbarung „Duale Karriere“
Beratungsfolge
Sportausschuss 16.05.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zur Förderung der dualen Karriere von Spitzensportlerinnen und
Spitzensportlern aus Nordrhein-Westfalen (NRW) haben die Staatskanzlei des
Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesstadt Bonn auf Initiative der
Sportverwaltung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Nur die wenigsten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Deutschland
können ihren Lebensunterhalt durch die Ausübung ihres Sportes bestreiten,
oder sich für die Zeit nach der Leistungssportkarriere finanziell absichern. Somit
ist die berufliche Aus- und Weiterbildung während der sportlichen Karriere
elementar wichtig, stellt die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler jedoch
zumeist auch vor große Herausforderungen.
Um internationale Spitzenleistungen zu erzielen, bedarf es eines hohen
Trainingsaufwands. Zeitgleich erfordert der Wettkampfkalender maximale
Flexibilität von den Athletinnen und Athleten.
Demnach benötigen die Spitzensportlinnen und Spitzensportler die Möglichkeit,
eine berufliche Karriere zu führen bzw. zunächst eine Ausbildung zu
durchlaufen, die an den Leistungssport und dessen Besonderheiten angepasst
ist.
Die geschlossene Kooperationsvereinbarung soll dies nun in der Bundesstadt
Bonn ermöglichen. Im Detail bietet die Bundesstadt Bonn den
Spitzensportlerinnen und –sportlern künftig die Möglichkeit, ein duales Studium
„Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung“ mit dem Abschluss
„Bachelor of Laws“ an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW (HSPV)
individuell unter Berücksichtigung der sportlichen Karriere von drei auf maximal
fünf Jahre auszudehnen.
Da die verschiedenen Sportarten unterschiedlich viel Flexibilität erfordern, wird
hierbei Wert auf die Beurteilung des Einzelfalls gelegt.
Damit sowohl die sportlichen als auch die dienstlichen Interessen berücksichtigt
werden können, werden mit jeder Spitzensportlerin beziehungsweise jedem
Spitzensportler die individuellen Möglichkeiten besprochen und ein speziell
abgestimmter Studienverlaufsplan erstellt, der sowohl die Trainings- und
Wettkampfzeiten als auch den erfolgreichen Ausbildungsabschluss
berücksichtigt.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Kooperation zwischen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
und der Bundesstadt Bonn beginnt mit dem Ausbildungsjahrgang 2024.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de